Auf jeden Fall unverzüglich zu einem guten Anwalt! Die Polizei wird dir überhaupt nicht helfen!
Vor Jahren hatte ich einen Zettel am Auto, Verursacher angerufen, wochenlang rumgemacht (angeblich Urlaub, dann versuch Schaden unter der Hand richten zu lassen (war ein Leasingfahrzeug = daran war nicht zu denken) usw.).
Irgendwann bin ich doch zur Polizei. Ergebniss war eine Anzeige wg. Fahrerflucht gegen den Gegner, viel Zeitaufwand für mich (Dokumentation des Schadens) und aufgrund einer unvollständigen Dokumentation meiner Aussage ein Freibrief für den Gegner: der Schaden könne nicht von ihm sein...
(Er war mit nem Anhänger am Auto hängen geblieben - mein Schaden wurde aber nur mit mehreren PKWs des Gegners abgeglichen - nicht mit den Anhängern... = keine Unfallspuren an dessen PKWs).
Auch das Einschalten eines Rechtsanwaltes hat dann nicht mehr geholfen, geschweige denn das "Schuldeingeständniss" in Form eines Zettels bei der Polizei....
Bei Rückgabe des Leasingwagens wurde ein Wertverlust von knapp 2000,-€ durch den Unfall abgezogen...
(= auch ich gehe beim Schaden des TE von einem erheblich höheren Wert aus).
Die Anzeige wegen Fahrerflucht hat übrigens überhaupt nichts mit deinem Anspruch zu tun sondern hierbei geht es in erster Linie wohl darum dass der Staat der Meinung ist Fahrerflucht verfolgen zu müssen - die Wiedergutmachung des Schadens ist rein zivilrechtlich zu klären..