Beiträge von polli

    also iStephan:
    aus anderen Beiträgen von dir hab ich den Eindruck dass du sehr viel besser bescheid weist als du es in diesem Thread versuchst darzustellen und mit deinen tiefgehenden, teilweise leicht provozierenden Fragen trägst du nicht dazu bei dies zu zeigen.


    Ich habe explizit geschrieben: "darf Wertersatz verlangen".
    Dein Beispiel mit der kostenlosen Prepaidkarte und dem Thema der Datenlöschung ist maximal an den Haaren herbei gezogen.
    Da fällt mir letztlich keine Antwort außer der die du hier gerade liest ein.


    Bei dem getmobile Fall gings meines Wissens übrigens nicht mal ums heraus brechen oder einlegen der Karte sondern ums öffnen des Umschlages in welchem die Karte steckte...


    Das auf "Kleinigkeiten" herum argumentieren überlassen wir lieber der Judikative - die ist schließlich dazu da :top:

    Zitat

    Original geschrieben von stumacher
    Warum das nicht? Schließe ich bei online einen Vertrag über eine Simkarte ab und bin über mein Widerrufsrecht belehrt worden, fängt die Frist mit Erhalt der Karte an zu laufen. Zur Ausübung des Widerrufs reicht immer eine Mail, auch wenn einem manchmal anderes weißgemacht werden soll.


    hast du dir alle meine Texte nochmal durchgelesen oder soll ichs nochmals erklären? Es kommt auf das von mir genutzte Wörtchen "allein" an. In deinem Beispiel ist es eben nicht allein.

    Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    EDIT: Danke Polli für die ausführliche Antwort, hat sich mit meinem Posting überschnitten! :top: mir kams ganz praktisch aufs Rausbrechen aus dem Kartenträger an!


    dann hierzu ein Wörtchen mehr:
    Speziell im Zusammenhang mit der Berichterstattung von stern tv zu getmobile vor 2(?) Jahren war das Thema: Der Händler darf dafür Wertersatz verlangen. Ein Grund die Rückgabe zu verweigern ist es nicht (ebenso wenig wie wenn z.B. ein geliefertes Handy beschädigt wurde = ebenfalls Wertersatz).

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Die Zeit für nationales Roaming halte ich noch nicht für reif ... obwohl das aus Kundensicht natürlich den Idealzustand repräsentieren würde.
    ...


    Edit:
    Denke ich nur lange genug zurück, fallen mir Dänische Karten ein, mit denen man in Deutschland roamen konnte und deren Minutenpreise dennoch günstiger waren als bei hiesigen Anbietern. Das muss Mitte der 1990-er Jahre gewesen sein (nein, wir nutzten keine Trommeln mehr :) ). Ganz unrealistisch ist ein solches Szenario für die Zukunft sicher nicht.


    Ich halte es für realistischer dass wir in 5 Jahren weltweit mit Microsoft und google telefonieren (und damit ist nicht ausschließlich deren Software gemeint!) und dabei über sämtliche Netz- und Ländergrenzen hinweg ausschließlich die "Pipeline" nutzen die eben gerade zur Verfügung steht.


    Ob tatsächlich Geld für diese Leistung bezahlt werden muss oder im speziellen google das Telefonieren auch mit mobilen Endgeräten komplett durch Werbung usw. finanziert sei mal dahingestellt.
    In diesem Zusammenhang steht auch die Zusammenarbeit von Microsoft mit Nokia in einem sehr viel besseren Licht als noch vor ein paar Monaten gedacht.
    Nur das Dasein von Apple erscheint mir noch ein bischen unklar - schaffen Sie es trotz "geschlossener Systeme" für die Kunden attraktiv genug zu sein?


    Discounter, MVNO und Service Provider spielen dementsprechend überhaupt keine Rolle mehr. Inwiefern wir uns noch mit Netzbetreiber beschäftigen müssen ist fraglich (als Pipelinebetreiber brauch ich keine Endkundenbeziehung, kann mit erheblich weniger Personal arbeiten etc.).

    Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Hallo Polli,
    Mir ist immer unklar:
    beginnt die Frist, wenn ich die Widerrufsbelehrung auf dem Bildschirm mit einem Häkchen versehen habe, wenn die Karte da ist, oder wenn ich die in Papierform der Karte beiliegende (nochmalige ) Widerrufsbelehrung in Händen halte, gelesen und verstanden habe?


    Mein letzter juristischer Stand sagt dass die Widerrufsbelehrung grundsätzlich nicht im Bestellprozess ok ist = nach Beendigung der Bestellung = ok, bei der Ware beigelegt = ok - nicht aber wenn während man die Bestellung eingibt z.B. im Rahmen wo man AGB etc. bestätigen muss auch dieses abgefragt wird.
    Für mich ist das aber letztlich insofern unrelevant als dass ich 1. davon ausgehe dass die meisten Kunden wissen dass sie ein Widerrufsrecht haben (= auf die separate Information verzichten können) und 2. für mich in dem Fall der Good Will zählt.
    Für deine Fragestellung ist es insofern unrelevant als dass ich in meinem letzten Post bereits geschrieben hab "je nach dem was ZULETZT eintrifft".
    Rein theoretisch könnte man zwar ein Konstrukt bauen bei welchem schon während des Onlinebestellprozesses damit begonnen wird eine Dienstleistung zu erbringen aber ehrlichgesagt habe ich mich mit solchen Fällen noch nicht tiefer beschäftigt.


    dazu gibts Rechtssprechungen (zumindest bezugnehmend auf Mobilcom welche die "explizite Beauftragung" mit der Dienstleistung zu beginnen als Ende des Widerrufsrechts gesehen haben.
    Praktisch sind meines Wissens alle von dir genannten Beispiele gängig = es gibt immer jmd. der versucht exakt mit deinen Beispielen zu argumentieren das Widerrufsrecht sei erloschen - praktisch bin ich der Meinung dass es hier auf den Richter ankommt.
    Speziell "1." wird meiner Meinung nach grundsätzlich von jedem Richter als Verwirkungsgrund abgelehnt, "2." vermutlich ebenfalls. Schwieriger wird es bei "3." & "4." - ich sehe es aber auch als nachvollziehbar an wenn ein Richter auch bei diesen Fällen weiterhin das Widerrufsrecht zugesteht (der Endkunde konnte ja nicht wissen dass eine Premium-SMS etwas anderes als eine normale SMS ist).

    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    und lässt sich diese "Kreditkarte" sowohl offline, d.h. im Laden und auch Online einsetzen? Sprich hat die auch die Standard-Daten wie Inhaber, Nummer, Verfallsdatum und CVS-Code?


    Ich würd sagen: nein
    Sorry dass ich das nicht gleich geschrieben hab :-(
    Wollte meine nämlich eigentlich auch dazu nutzen paypal aufzuladen aber das war nicht möglich (wenn ichs richtig weis war beim Onlinekauf vor allem der fehlende CVS-Code das Problem - Name wird glaub eh nie abgefragt - der steht natürlich auch nicht drauf. Verfallsdatum steht hingegen drauf - war ca. 6 Monate = ich fands ziemlich unverschämt da es eben auch schwierig war das Ding auf den letzten Cent zu leeren...).
    Der Tip nen Gutschein zu kaufen ist klasse!

    Zitat

    Original geschrieben von saschabln
    Wenn man das mit einem Xtra vergleicht, der irgendwo bei 10EUR Provision (so meine Schätzung früherer Ebay-Angebote) liegt. Dabei ist eine Xtra für die Telekom auch noch die lukrativere Karte...


    Ihr müsst bei den Provisionen immer die unterschiedlichen Wertschöpfungsstufen betrachten.


    Wer bezahlt bei welchem Vertrag welche Kosten, trägt welches Risiko?
    Bei xtra trägt die Telekom direkt die Kosten für:
    Werbung, Transportkosten (zum Händler/Kunden), Lagerhaltung der Simkarten, Kundenbetreuung


    Da gibts sicherlich noch viele Kostenstellen mehr welche eben im Falle eines Discountanbieters Front Up von der Telekom pauschal erstattet werden. Vermutlich sind bei den 40,-€ tatsächlich auch direkt Umsatzabhängige Provisionen (pauschal) integriert.


    Wenn man die ganzen Punkte sieht scheinen mir 40,-€ als Provision für ne Discountkarte realistisch.

    rein rechtlich beginnt das Rückgaberecht nach erhalt der Widerrufsbelehrung oder Erbringung der Dienstleistung - je nach dem was als LETZTES eintritt.


    Üblicherweise widerrufe ich per Email - hat auch immer geklappt. Wichtig ist halt dass man ne Eingangsmeldung bekommt damit man notfalls nachweisen kann rechtzeitig widerrufen zu haben.


    Der Widerruf ist an den Verkäufer zu richten.

    bei der DAB gibts immer so Mastercard Geschenkkarten = ist im Handling im Shop wie ne normale Kreditkarte, lässt sich aber nicht aufladen = ist irgendwann leer (wenn man weis wie man auf den Cent genau abbucht...).


    Kleiner Tip:
    Wer eben nicht genau für 50,-€ einkauft - zuminest bei Real läuft es an der Kasse so dass die Kassiererin den "Restbetrag" eines Einkaufs von Kreditkarte abbuchen kann = wenn ich noch 1,-€ auf der Karte habe und für 5,-€ einkaufe muss ich der Kassiererin 4,-€ bar geben und sagen: der Rest mit Karte.
    Die stellen sich da grundsätzlich ziemlich an weil es halt nicht üblich ist zu sagen: ich habe nur noch 4,95€ auf meiner Kreditkarte - möchte aber damit einen teureren Artikel bezahlen.