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habe ich das richtig verstanden dass ihr mit eurem Vermieter über den selben ISDN-Anschlus telefoniert?
Wenn es euer eigener Anschluss ist würde ich eine Mietminderung vornehmen (zuvor schriftlich Frist setzen euch wieder Zugriff auf den Anschluss zu geben).
Früher wurden solche Lösungen mit zwei Telefonen an einem Anschluss häufiger gemacht, sicherlich auch für das "Zweithaus" - sehe darin kein Problem und sicherlich auch die Grundlage für die Messergebnisse der Telekom.
Wenn ihr den ISDN-Anschluss mit eurem Vermieter teilt = keine eigene Telekomrechnung bekommt ist es meines Wissens schwieriger da die Telekom meines Wissens nach keine "Untervermietung" eines Anschlusses erlaubt.
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schau doch mal bei telfish.de - zumindest deren Datenmaterial müsste doch für dich passen.
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Zitat
Original geschrieben von autares
Dazu die Frage an dich: du glaubst also, dass die Bundesbank Vorkehrungen zur Rückkehr zur DM getroffen hat?
es wäre nicht die Bundesbank wenn Sie keine Vorkehrungen getroffen hätte.
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der Vorteil hängt von den Konditionen des Rahmenvertrages ab - dementsprechend kann man dir das hier nicht beantworten.
Habe gehört das es z.T. so alte Rahmenverträge gibt dass diese teurer sind als die aktuellen Tarife...
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Hallo,
auch ich benötige einen Busines S (mit Rufnummernportierung) - bitte kurzfristig melden.
Danke!
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Re: Samsung Galaxy Tab 10.1 Wifi + 3G mit Vodafone UMTS Flat - 19,90€
Zitat
Original geschrieben von boehmOnlinestore
bitte hier anfragen
Kumpel von dir?
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wir hatten bei der VWA einen der Chef der örtlichen Gerichtsmedizin, Doktor der Physik uvm. war - dem ging die Verwaltung immer so auf den Kecks das er sagte: jetzt will ich mal verstehen was die immer von mir wollen und studier mal nebenher BWL (seine Assistentin versorgte ihn dann immer mit Schnittchen und Getränken - die studierte nämlich mit) - der gute Mann war mindestens 50, eher 60 und diskutierte teilweise mathematische Modelle mit dem VWL Prof - da konnte außer den beiden keiner mehr mithalten 
Ich bin übrigens der Meinung dass dich das Studium gerade auch für die Selbstständigkeit weiter bringt da es vor allem DICH persönlich weiter entwickelt.
Selbstverständlich kann ich das ganze nur Nebenberuflich empfehlen - als Vollzeitstudent wird man sich wenn man mal normal gearbeitet hat schwer tun.
Ausbilden darf man, wie bereits gesagt, wenn man die Ausbildereignungsprüfung hat. Meistens sind die IHKs auch so entspannt dass man diese macht wenn man bereits den ersten Azubi eingestellt hat.
Ich selbst hab die AEVO vor allem damals gemacht um zu sehen ob ich nach ein paar Jahren ohne Schule überhaupt nochmal für die Schulbank tauge und da dass gut geklappt hat eben anschließend das Studium begonnen.
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vor allem steht da mit Sicherheit auch drin von wem das Geld bezahlt wird (Arbeitsagentur oder Arbeitgeber) - wenn man mal 11 Monate das Geld von der Arbeitsagentur bekommen hat wird man sich mit nem Kredit vermutlich schwer tun.
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na vielleicht darf man im Flieger ja die Jacke ausziehen? :top:
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auf Pro7 wurde die Tage genau für dein Problem eine Jacke vorgestellt - die hatte ungefähr 25 Taschen. Was du am Körper trägst ist kein Übegepäck.
Also Jacke mit möglichst vielen Taschen kaufen und alles was rein passt rein stopfen :top: