ZitatOriginal geschrieben von BJ.Simon
" Eigennutzenmaximierer"
ZitatOriginal geschrieben von BJ.Simon
"völlig unverständlich"
schließlich sind wir ja keine Fachleute mit entsprechendem technischen Gerät....!
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ZitatOriginal geschrieben von BJ.Simon
" Eigennutzenmaximierer"
ZitatOriginal geschrieben von BJ.Simon
"völlig unverständlich"
schließlich sind wir ja keine Fachleute mit entsprechendem technischen Gerät....!
vielleicht ist es einfach Ehrlichkeit gegenüber seinem wichtigsten Geschäftspartner (Nokia)?
Die unseriöse Abrechnungspraxis vieler Werkstätten hat in der Vergangenheit dazu geführt das Nokia sein gesamtes System der Zusammenarbeit geänder hat.
So wie ich die ehemalige Geschäftsführung von Degen kennen gelernt habe handelte es sich um "Beamte der Mobilfunkbranche" zumindest habe ich in der Branche nie wieder Leute kennen gelernt die so seriös in Ihrem gesamten Geschäftsgebahren waren.
Man kann es auch als "ehrbare Kaufleute" beschreiben.
ZitatOriginal geschrieben von Smartshopper
praktiker: wird mit weniger als 50% des buchwertes gehandelt.
könnte mir vorstellen dass es hier in den nächsten 12 Monaten nen Schlag tut und die sind gar nichts mehr wert... zum Spekulieren vielleicht geeignet.
zumindest als ich dort noch viele (alle) Reparaturen machen lies lag es daran das es zu Degen keine Alternative gab - hat sich natürlich die letzten 1o Jahre geändert.
ZitatOriginal geschrieben von RyoBerlin
Ausser bei dingen wie Akkus, Schuhen oder so da es Gebrauchsgegenstände sind (oder Verbrauch whatever)
Der Gesetzgeber unterscheidet nicht! Ehrlich gesagt spielt es (im Zusammenhang mit Gewährleistung) für den nicht mal eine Rolle ob du ne Butterbrezel auf die Hand kaufst um diese sofort zu essen oder nen Goldbarren welchen du für die nächsten 50 Jahre in deinem Safe lagern willst.
Wenn die Kaufsache mangelhaft ist bestehen für den Endverbraucherkunden 24 Monate Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten geht der Gesetzgeber davon aus das der Mangel bereits bei Gefahrübergang (Übergabe der Ware) vorhanden war, dem Verkäufer steht frei das Gegenteil zu belegen.
Natürlich wird es bei der Butterbrezel einleuchten das diese nach 5 Monaten und 30 Tagen Mängel aufweist welche bei Gefahrübergang bereits angelegt waren
Trotzdem ist mir (da ich Laie bin) kein Grund bekannt weshalb man diese nicht beim Backwarenverkäufer seines Vertrauens reklamieren können sollte.
für den Gesetzgeber gibt es keine Verschleisteile.
Ich würde sagen dass das Kabel vom Netzteil einer, je nach Anwender, höheren Belastung unterliegt. Habe selbst schon häufig mit Kopfhörerkabeln Probleme gehabt.
Vermutlich hat Nokia diese Erfahrung auch gemacht und dementsprechend die Garantie niedriger als für andere Produkte festgelegt.
ZitatOriginal geschrieben von diger
Dann schaue ich mir lieber Handyweitwerfen auf Eurosport an.
wann wird das ausgestrahlt? ![]()
Ich persönlich schau gern den Zwegart und den Rach. Die anderen Sendungen (hier viel der Name "Verdachtsfälle") über die ich gestolpert bin sind grässlich und selbst als nebenbeiberieselung unerträglich.
Re: Re: Re: LG Plasma nun das 3 mal Defekt, was tun`?
ZitatOriginal geschrieben von scaleon
es sind exakt 2x
ZitatOriginal von http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html
wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
bitte Gesetze IMMER bis zum Schluss lesen!
kann man da nicht in der Anlage speichern??