klar aber solche Worte werden seit Jahren inflationär benutzt und haben nur wenig Definitionskraft ![]()
Beiträge von polli
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stimmt, nachdem ich gestern 20 Minuten am Drive gewartet hab, am Ausgabefenster nach 5 Minuten auf den Parkplatz gebeten wurde und dort nochmal ca. 10 Minuten warten musste hätte das höchstens noch ne Verdoppelung der Wartezeit bedeutet - hatte mir die Frage verkniffen da ich mithelfen wollte die Schlange irgendwann mal kürzer zu bekommen und in München ja alles ohne R bekam.
Die hatten gestern wohl nur neue Mitarbeiter die ein riesen Chaos angerichtet haben... wussten auch überhaupt nicht was ich bestellt hatte und waren ständig auf ihrem Monitor am rum drücken (mehr am bedienen der Technik als im Kontakt mit der Ware oder dem Kunden)
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ebenso: 143478
Ansonsten hab ich noch ne gaaanz doofe Frage - als Korintenkacker muss ich feststellen das ich eventuell das Angebot überinterpretiert hab oder es niemand so genau und wortwörtlich wie ich hinterfragt hat.
ZitatAlles anzeigenTalkline o2 Inklusiv Paket 100 DUO Komplett Kostenlos
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Grundgebühr je Karte regulär: 3,99 €
...
Anzahl Karten: 2
geamte Grundgebühr: 7,98 € (Erstattung von 24 x 7,98 € = 191,52 € als
Einmalzahlung durch uns aufs Bankkonto ca. 30-40 Tage nach Versand)
...bedeutet das 2 x 3,99 = 7,98 gesamte Grundgebühr welche
a) dadurch entstehen das ihr 24 x 7,98€ an mich überweist und ich nach Abzug der 24 x 7,98€ noch zu bezahlen habe
b) durch die 24 x 7,98€ entfallen und somit keinerlei Kosten für Paketpreise o.ä. durch mich "bezahlt" werden müssen
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Zitat
Original geschrieben von Miramal
Ausleuchtung des Standlichts + Nebelscheinwerfer in keinster Weise ausreicht um zu bremsen.wie, bremsen wir heute schon mit Licht?

(Darf gerne für "das Beste aus TT" zitiert werden :top:
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ich kenn mich ja mit der Materie nicht so aus aber ist es nicht so das es bei Kleinkindern schwieriger mit der Größenzuordnung ist?
= das neue Kleidungsstück wird kurz vor der Taufe geliefert, man packt das Kind irgendwie rein und denkt sich noch "so ganz passt das nicht" und nach dem Streß der Taufe schaut man aufgrund der Anzieherfahrung dann mal in Ruhe aufs Etikett = verdeckter Mangel der einem mindestens 6 Monate das Recht zur Mängelrüge lt. Gewährleistungsrecht gibt.Ich kann nirgendwo lesen das der TE beabsichtigt hat das passende Kleidungsstück um zu tauschen da das Kind zwischenzeitlich raus gewachsen wäre, vielmehr hatte er von vorneherein einen Größenpuffer für seine Bestellung vorgesehen.
Sollte es sich um einen Preis höher als 50,-€ handeln würde ich persönlich den Umtausch mit dem Verkäufer ausdiskutieren...
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hab jetzt zweimal den Crispy Chicken probiert. München am Olympiaeinkaufszentrum = super lecker und imho ohne Rukola (den ich nicht mag).
Gestern mit Vorfreude in Heilbronn einen bestellt = bäh: voll mit Rukola. Irgendwann begann ich den raus zu rupfen was aber am Schluss gar nicht mehr möglich war da ein dicker Bund Rukola unten in der Faltung mit eingebaut war = auseinanderbauen und Rukola raus machen...Somit bleibt also noch ein dritter Versuch in der Hoffnung das nur gaaanz wenige Rukola rein gehört

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für mich ist klar das sich das Handy nach einer bestimmten Vorgabe ausschält - vermutlich deshalb auch die beiden S40 (?) Geräte als Beispiel da diese sich relativ schnell aktivieren lassen.
Ich weis ja nicht was in nem Windows mobile oder Symbian Handy für eine Technik bereits heute drin ist aber für ich hört sich das wie der Standbyzustand bei meinem Notebook an - die o.g. aufwändigeren Betriebsysteme von Handys würden imho auch eine angepasste Firmware benötigen, einfache Handys haben eh schon ne simple Software bei der man in erster Linie die PIN Eingabe und eventuelle Startanimationen ausschalten müsste.
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I. Rücknahme geht grundsätzlich im Rahmen eines Versandhandelskaufs relativ lange. Dementsprechend die diesbezüglichen Fragen:
1. wieviel Zeit genau verging zwischen Anlieferung und Rücksendung?
2. Gab es eine Widerrufsaufklärung durch den Händler welcher der Ware beigepackt war?
3. Stand in der Widerrufsbelehrung was man mit der Ware nicht machen darf um diese zurück geben zu können?II. Da es sich um einen Mangel handelt muss der Händler nachbessern = Größe 68 liefern. Bei einem Austausch hast du für eventuell gezogene Nutzung/Verschlechterung keinen Ersatz zu leisten. Hierzu gibt es aus 2009 (2008?) ein relativ aktuelles Gerichtsurteil, am besten mal nach "Quelle" und "Herd" googeln.
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die Tarife (und entsprechende Werbung für neue Produkte etc.) kannst du dir bei solchen "Internetzeitmaschinen" beschaffen indem du die Internetseiten der vergangenen Jahre anzeigen lässt.
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klar gibt es [URL=http://www.techgsm.com/Book_How_to_dismantle_mobile_phones_,2489.html]Bücher[/URL] , da hat man auch in vielen Jahren noch Zugriff auf wichtige Informationen! (Schon davon gehört das wikipedia inzwischen besser als der Brokhaus ist?).
Alternativ kannst du aber auch eine bekannte Internetsuchmaschine benutzen und dabei auf Seiten wie diese stosen.