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Zitat
Original geschrieben von HT483
Choco Crossis oder auch Choclate Chips. Sau lecker aber leider sind die Packungen immer so klein.
deshalb bekamen die meines Wissens auch neulich nen Preis oder Pressemeldung da die Verpackungen aktuell kleiner geworden sind und damit der Verbraucher getäuscht wird...
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wobei die Chio Wasabi schon super heftig sind!
Ich kann davon immer nur ganz wenig essen, war froh das die Freundin meines Bruders beim probieren dann die "Reste" gegessen hat...
Ich bin der Meinung das da sogar ein Warnhinweis drauf muss für Leute die nicht wissen was Wasabi ist bzw. z.B. Kinder die mal die grünen Chips probieren wollen.
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vielleicht ergibt sich das mit der White Box ganz einfach durch Rückläufer da viele Kunden Ware innerhalb der 14 Tagesfrist zurück geben und die Kartons darunter als erstes leiden?
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T-Mobile Business S (oder so ähnlich) 0,00€
zzgl. zu Hause 5,-€
= monatliche Fixkosten 5,-€
ohne Mindestvertragslaufzeit
kostenlose Weiterleitung der Festnetzanrufe auf einen weiteren D1 Anschluss möglich
Vorraussetzung:
Zugang zu Geschäftskundentarifen, siehe Werbebereich hier im Forum
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ich geh davonausdasdeinVertrag auf Prepaid umgestellt wurde, war bei mir auch so.
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erkundige dich mal wie die GW abgesichert ist. Habe mir vom Vertragshändler erklären lassen dass die Gebrauchtwagengewährleistung über ne Versicherung abgewickelt wird.
Als ich meinte die könnte ja auch konkurs gehen meinte er die sei ja sooo groß, als ich meinte es wäre auch schon die größte Versicherung konkurs gegangen erzählte er mir das die auch irgendwie mit Peugeot verbunden sei und außerdem sei er ja auch noch da...
= vermutlich hat dein freier Händler auch ne Versicherung welche die GW abdeckt.
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grundsätzlich darf für die durch dich gezogene Nutzung bzw. die Verschlechterung der Ware Ersatz verlangt werden wenn eine rechtliche Begründung für eine Rücknahme vorliegt. Wie hoch diese wäre kann ich dir nicht sagen, wird speziell im PKW Bereich aber sicherlich irgendwo zu finden sein. Bin der Meinung das es bei einem Gebrauchten nicht sonderlich hoch sein dürfte.
Da in diesem Fall keine rechtliche Begründung (Nachbesserungsrecht hat der Händler nunmal) vorliegt ist es eine Rücknahme aus Kulanz = er hat dir ein Angebot gemacht was du annehmen oder ausschlagen kannst - verpflichtet wäre der Händler dazu nicht.
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meine (ehemaligen) Vermieter verlangten tatsächlich mehrmals ich solle Vorhänge anbringen!
1. wohne ich dort
2. war ich beruflich so eingespannt das ich in dieser Zweitwohnung erst nach Einbruch der Dunkelheit ankam und vor Sonnenaufgang wieder verschwand = idR waren die Rolläden unten (die ich hätte auch lt. Vermieter täglich auf und zu machen sollen...)
Das ganze wäre wichtig wegen der Nachbarn damit diese wissen das dort jemand wohnt und nicht immer gefragt wird ob die Wohnung zu vermieten sei - klar, die Nachbarn haben ja auch nie aus neugierig aus dem Fenster geschaut wenn ich mein Auto abgestellt hab und in die Wohnung rein bin...
Es gibt nunmal altbackene Leute die zwar im Zweifelsfall kein Benehmen haben aber anderen vorschreiben wollen wie es sich gehört zu leben...
Zum Glück kann ich da drüber stehen.
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es kommt vor allem vor das in jedem Beitrag mit bestimmten Konkurenzprodukten verglichen wird und sich Leute darüber aufregen = nur noch OT geschrieben wird.
Ich kenn nen nettes Englischsprachiges Forum einer russischen Internetseite in dem es nen Gerüchtethread gibt. Vermutlich ist es die fremde Sprache welche dazu führt das weniger aber dafür prozentual gesehen qualitativ bessere Beiträge erstellt werden.
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Re: Frage zu Widerrufsrecht
Zitat
Original geschrieben von Bierchecker
bis dahin telefonisch oder per Mail daraufhingewiesen haben
zumal lt. Gesetz der Verkäufer sogar die Ware abholen muss.
§312 d:
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
= Widerrufsrecht! Das bedeute eine Willenserklärung abgeben