Beiträge von polli

    Sonnencreme nicht vergessen :top:



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    Original geschrieben von Fresh81
    ich würde noch beachten das die Italiener fahren wie die Schweine. In Staus werden aus 2 Spuren schnell mal 3 oder aus 3 gar 5...


    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun - die sind halt kreativer und effektiver im Straßenverkehr. Um sich überholen zu lassen fährt man z.B. deutlich weiter rechts = Straßenfläche maximal ausnutzen und so ist das eben auch im Stau auch wenn der Deutsche die auf die Straße gepinselten Linien anbetet.

    Zitat

    Original geschrieben von Fresh81
    An Zebrastreifen würde ich nicht halten um Leute rüber zu lassen, die Chance das dir einer drauf fährt ist groß.


    Auch hier gibt es viel Spielraum - es wird halt zwischen langsamer fahrenden Autos durchgegangen und nicht so viel Wert darauf gelegt dass das Auto zum Stillstand kommt - man nimmt den anderen zur Kenntniss und fährt idR so das dem anderen nichts passiert ohne unbedingt zu behindern (also zum anhalten zu zwingen).

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    Original geschrieben von Partybombe
    Danke aber das kann ja nicht ganz richtig sein. Wenn ich mir das hier so anschaue, dann ist der Verkäufer ja für evtl. Transport- und Wegekosten zuständig.


    Er muß für seine Transport- und Wegekosten aufkommen - nicht für deine aber das geht jetzt für meine Verhältnisse zu weit - kann dir das nicht erklären. Sorry!

    Re: Vodafone: Vertragsverlängerung + Widerruf der Vertragsverlängerung


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    Original geschrieben von Flöz
    60 Freiminuten in alle Netze, WE-Flat, WAP-Flat, 40 SMS in alle Netze für 12,50 € im Monat), Gutschrift (50,00 €) vereinbart, neues Handy ausgesucht.


    Kannst du ein paar mehr Details nennen? Welchen Tarif hattest du, welchen Status und was war der Preis fürs K850? Mir erscheinen die 12,50€ in Verbindung mit einem subventioniertem Handy zu billig - auch haben will! :top:

    Zitat

    Original geschrieben von Partybombe
    Muss bei einem Gewährleistungsfall (Motorroller) der Händler für die Dauer der Reparatur ein kostenloses Leihfahrzeug zur Verfügung stellen? Soweit mir bekannt ist, ist der Händler ja für die Wegekosten verantwortlich. Kann ich also wenn der Händler sich weigert mir ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen mit dem Taxi nach Hause fahren? Es geht nur um den Weg zwischen Händler und Wohnort, keine anderen Fahrten.


    Ich würde den Fall zunächst mal trennen:
    1. Leihfahrzeug
    2. Heimfahrt nach Rückgabe des Fahrzeuges zwecks Reparatur


    1. Für so etwas gibts Mobilitätsgarantien. Jeder Kauf birgt ein Risiko und dementsprechend mußt du dem Händler das Recht zur Nachbesserung geben und so lange auf die Ware verzichten. Meines Wissens verlängert sich die Gewährleistungszeit um die Dauer der Nachbesserung
    2. Erfüllungsort ist beim Händler - du hast dort gekauft also mußt du auch zur Nachbesserung dort hin.


    Alles meine private Meinung, in 15 Jahren Einzelhandel sowie einigen Juravorlesungen im Rahmen eines BWL Studiums erworben.

    Blinde können sich übers Handy z.B. die neuesten Filme rein ziehen.


    (war echt beeindruckt als ein blinder Kunde beim Kauf einer Hifi-Anlage diese mit mitgebrachten Filmen testete - für ihn reicht der Ton voll und ganz aus, da ist selbst ein F3 ein Multimediahandy ;-) )

    wegen deines Urlaubs solltest du gm sagen dass sie erst nach deinem Urlaub versenden sollen bzw. darüber informieren das bei einem Zustellungversuch während deines Urlaub der Auftrag nicht stornieren sondern nach dem Urlaub erneut zugestellt wird - klappt problemlos.

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    Original geschrieben von ashd
    Beruft sich der Arbeitgeber jetzt auf Tatsachen, die den Anspruch ausschließen, ist er in der Beweispflicht. Er muss also nachweisen, dass ein Ausschluss vereinbart wurde. Der Anwalt geht in obigem Schreiben davon aus, dass der Arbeitgeber hierzu in der Lage ist - nämlich wohl durch das Zeugnis einer Mitarbeitern des Arbeitgebers.


    Die einzige Möglichkeit des Fragestellers wäre es jetzt - und das meint der Anwalt -, diesen Zeugen-Beweis zu "erschüttern", so dass der vereinbarte Ausschluss nicht nachgewiesen wäre. Er muss also nicht - wie Flugente86 offenbar meint - einen diesbezüglichen Beweis führen, sondern einen vom Arbeitgeber bereits geführten Beweis erschüttern. Fraglich, ob ihm das gelingen kann ...


    genau , da steht doch dann Aussage gegen Aussage. Die Personalerin sagt das Sie mich darüber informierte das keine Kosten erstattet werden und ich sage dass sie mich nicht informierte - wer bekommt dann recht?


    Kann doch wohl nicht sein das die damit durchkommen vor Gericht einfach eine Behauptung auf zu stellen...