Beiträge von polli

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    Original geschrieben von Flugente86
    Einfach gesagt: Es gilt das Prinzip (mit Ausnahmen natürlich, aber i.d.R. ist es so): Wer was will, der muss es auch beweisen (können).
    Und im vorliegenden Fall bezweifle ich mal ganz stark, dass du das kannst. Also vergiss es und hake es einfach ab.


    Moment! Es geht darum das u.a. dieses Forum hier der Meinung war der AG muss im Vorfeld mitteilen das er die Reisekosten nicht trägt. Jetzt wird das ganze verdreht und ich muß beweisen das mir nicht mitgeteilt wurde das die Kosten nicht getragen werden - das ist ein großer Unterschied!


    Außerdem, wie soll ich beweisen das mir etwas nicht gesagt wurde? (Stimmen tut es definitiv, mir wurde nicht gesagt das die Kosten nicht getragen werden und dass ich dementsprechend einen Anspruch habe ist unbestritten).

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    Original geschrieben von StebuEx
    ... finde ich diese ausufernde ...Juristerei auf gut deutsch zum Kotzen.....


    dito


    Da ich gerade wg. ner anderen Sache beim Anwalt war habe ich übrigens diesen auch bezüglich der weiterhin nicht bezahlten Reisekosten einer Bewerbung beauftragt. Jetzt schreibt er:

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    Rein vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ein Hinweis anlässlich der Einladung -auch in mündlicher Form- zum Ausschluss der Erstattungspflich für Reisekosten genügt. Sebstverständlich muss dieser Hinweis vom künftigen Arbeitgeber bewiesen werden.
    Als Beweismittel kommt gegebenenfalls das Zeugnis von Frau AG in Frage.


    Nach allgemeiner Erfahrung kann davon ausgegangen werden, dass Arbeitnehmer in der Regel die von Ihnen schon früher geäußerte Version auch bei Gericht bestätigten.


    Sollten Sie nicht in überzeugender und beweisbarer Form dartun können, dass der Ausschluss von Reisekosten nicht vereinbart worden ist, dann müsste ich von der Klage abraten.


    Dass soll wohl bedeuten das entgegen meiner Überzeugung dass der AG beweisen muß das er mit mitteilte keine Reisekosten zu bezahlen ich jetzt beweisen soll das er mir etwas nicht mitgeteilt hat - wie soll das denn gehen??

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    Original geschrieben von Vengo
    werden wahrscheinlich nichts mehr von Amazon hören.


    Sehe ich genau so - nicht wie im Thread mehrmals genannte weil amazon das nicht mehr auf dem Schirm/ abgeschlossen hat sondern ganz einfach weil die den Kunden nicht verärgern wollen.


    Bei größeren Preisdiskrepanzen sähe das vermutlich anders aus aber der Streitwert in diesem Fall ist so gering das man sich auf die vollautomatische Emailversendung und entsprechende automatische Vermerkung in der Kundenakte beschränken wird.
    Schickt der Kunde zurück erhält er ein Goodie, behält er die Ware bekommt er nen Eintrag mit weniger Kulanz bei zukünftigen Problemen gesegnet zu werden.

    vom Gefühl her würde ich sagen ja.
    Rein rechtlich basiert die Übernahme der Reisekosten ja auf nem Dienstleistungsvertrag (oder wie hier der doch gleich?).
    Dementsprechend würde der Vertrag ja von der Gegenseite nicht eingehalten und du wärest so zu stellen wie wenn der Vertrag eingehalten worden wäre.


    Bin kein Jurist und schreib das rein nach persönlichem Gefühl.

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    Original geschrieben von TMausHB
    Selber hatte ich übrigens den Lebenslauf auch nie unterschrieben, und große Probleme eine Stelle zu finden, hatte ich nicht.


    Mir wurde neulich sogar explizit gesagt das elektronische Lebensläufe, also in Email u.ä. nicht unterschrieben werden.
    Nur beim ausgedruckten Lebenslau sei die Unterschrift Standart.

    also die Studienkosten (Fahrt, Gebühren, Bücher, Material usw.) kannst du als Werbungskosten ganz problemlos in die entsprechende Zeile der Steuererklärung aufführen. Den PC mußt du über 3 (?) Jahre abschreiben.


    (Bin kein Fachmann - so ungefähr lief das aber bei mir immer. Immer wenn sich bei mir was größeres ändert geh ich zwischenzeitlich aber zum Steuerberater - kann dann wenn sich an meinen Lebensumständen nichts ändert idR seine Erklärung für die Folgejahre einfach als Vorlage verwenden).
    Steuerberater hat glaub bei mir immer so 150,-€ gekostet.