Beiträge von polli

    Danke Borusch!


    Genau in die Richtung ging meine Frage, hab tatsächlich auch noch das ein oder andere weitere Urteil gefunden - an dem ursprünglichen Linkg bzgl. §670 hatte mir die Erklärung des "Auftrags" gefehlt aber das ist ja durch die genannten Urteile ausreichend erklärt.


    Zusammengefasst für die nach mir suchenden:
    Laut diversen Gerichtsurteilen besteht in der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch analogie zu einem Auftrag, um diesen widerum auszuführen besteht nach §670 BGB ein Aufwendungsersatz durch den Auftraggeber - dieser Zusammenhang ist in vielen Urteilen erklärt worden und wird als "allgemeine Auffassung" angesehen.


    Ich hab mich schon dran gemacht ne passende Email zu schreiben und wenn ich binnen 2 Tagen keine Antwort habe werde ich weitere Schritte einleiten - die Frage lautet:
    Soll ich jetzt ne Rechnung schreiben oder in welcher Form würdet ihr das Geld einfordern?



    eisi:
    bezüglich des "durcheinander gegangen wäre" hast du voll und ganz recht - ist halt mal wieder ne Zeitarbeitsfirma. Hab inzwischen mit so vielen Zeitarbeitsfirmen gesprochen das ich jedem mit akademischer Ausbildung nur davon abraten kann. Im gewerblichen Bereich kann das anders aussehen aber was mir bislang in dieser Branche begegnet ist war durchweg eine Zumutung (was die Kompetenz der Ansprechpartner sowie deren "organisiertheit" betrifft).


    eisi & martyn:
    Bezüglich der Übernahme der Reisekosten durch die Arbeitsagentur ist es 1. so das die pro Vorstellung maximal 180,-€ (?) übernehmen und maximal im Jahr 360,-€ (?) abgesehen davon muß man imho arbeitslos gemeldet sein.



    Ich bin jetzt mal gespannt wies weiter geht und werde euch auf dem laufenden halten, vor allem spannend wirds ob die mir die theoretischen Autokosten erstatten (1250 x 0,3 = 375,-€) obwohl sie wissen das ich nicht Auto gefahren bin, sich auf ein Bahnticket rausreden (wäre incl. Taxi vom Bahnhof ca 300,-€) oder die tatsächlich angefallenen und belegbaren Flugkosten incl. Taxi und Parkhaus am Flughafen (400,-€ wobei hier theoretisch nochmal 30,-€ Kilometerpauschale zum Flughafen dazu kommen würden).

    so, jetzt hats mich erwischt...


    Letzte Woche war ich zu nem Vorstellungsgespräch am anderen Ende der Republik eingeladen.
    Alles extrem kurzfristig und ohne Möglichkeit Terminlich auf meine weite Anreise Rücksicht zu nehmen (Auto bzw. Bahn hätte bedeutet das ich nachts um 0 Uhr hätte losfahren müssen)...


    Naja, nichtsdesto trotz habe ich in Anbetracht meiner Kenntniss das der Arbeitgeber die Reiskosten trägt sofern er dies nicht explizit verneint nen günstigen Flug gebucht (330,-€) und mich darauf verlassen mit der Kilometerpauschalge wenigstens nen Teil der Kosten rein zu holen.


    Jobzusage* gabs dann gleich am ende vom Vorstellungsgespräch und es wurde vereinbart das ich per Mail die Details bekomme (ich wollte mir nochmal anhand der Details über die eben nicht gesprochen wurde die Entscheidung treffen, z.B. konkretes Gehalt/konkrete Arbeitszeit, Befristung des Vertrages) woraufhin ich antwortete das ich dann im Gegenzug die Rechnungen wg. den Reiskosten schicken würde was gleich, vermutlich aufgrund der Unwissenheit des Gegenübers, stotternd beantworten wurde das man mal sehen müsse was da möglich ist.
    Naja, gestern abend habe ich dann die Aussage bekommen das keine Reisekosten bezahlt werden da dies nicht üblich sei und noch nie gemacht wurde.
    Dementsprechend:
    Wer hat mir noch ein paar passende Grundlagen für den Anspruch auf Kostenerstattung? (Die 2 Links am anfang des Threads finde ich etwas kurz)


    Besten Dank!




    *Das Wörtchen "Jobzusage" muß noch etwas genauer erklärt werden. Aufgrund der Kurzfristigkeit (ich sollte 1 Woche nach dem Vorstellungsgespräch anfangen) bot mir der Arbeitgeber an mir bei der Wohnungssuche behilflich zu sein, am Donnerstag erhielt ich dann die Information das aufgrund Messe in den ersten 2 Wochen der Arbeit keine Wohnung gefunden werden kann, ich aber aufjedenfall am geplanten Termin anfangen müsse, in der erbetenen Zeit habe ich dann bis zum Nachmittag eine Wohnung für mich klar gemacht. Am Freitag erhielt ich dann eine Absage für den Job. Aufgrund der Unsicherheit wegen meiner Wohnung hätte man sich für jemanden anderen entschieden...
    Wahrscheinlich hätte ich auch hier anrecht auf Schadensersatz da ich per Email die Zusage über den Job habe...

    Zitat

    Original geschrieben von jörg-michael
    Wöhlk ist ein hervorragender Hersteller. Die Jahreslinsen sind so lala, die Tauschsysteme wesentlich besser. Wenn du wieder mit einem Neukauf dran bist probiere die Life Linse von Wöhlk. Bevorzugter Durchmesser 14.2 bei 8.9 Radius. Das ist die einzige biodynamische Linse auf dem gesamten Weltmarkt, sie trägt sich hervorragend bei seeehr guter Verträglichkeit.


    Ah, ein Fachmann - super! :top:


    Hatte die Wöhlk als Einsteiger vor 2 Jahren als passend verkauft bekommen, war auch ne zeitlang zufrieden, allerdings irgendwann letztes Jahr hatte ich Probleme, bischen mit meinem Einpasser rumprobiert und dann trotzdem dabei geblieben.
    Da die Wöhlk irgendwas mit Zeiss zu tun haben scheinen habe ich mir als ich die Wöhlk aufgebraucht hatte einfach mal im Internet die Contact Day 30 mit den selben (von dir oben genannten Daten) bestellt und soweit mindestens so zufrieden wie mit den Wöhlk (die Probleme kamen nicht mehr - kann aber auch an mir, nicht an den Linsen gelegen haben).


    Da ich das ja einfach so durch ausprobieren und technische Daten umgesetzt hab bin ich mir natürlich unsicher ob das mit den Zeiss Linsen passt.
    Ich bin der Meinung das es sich um die identischen Linsen handelt aber was sagst du als Spezialist dazu?


    Danke für deine Hilfe!

    Ich habe sowohl mehrjährige Erfahrung aus dem stationären Einzelhandel sowie aus dem Versandhandel in jeweils leitenden Positionen.


    Letztlich haben beide eine Daseinsberechtigung wobei es halt auch immer drauf ankommt was der betreffende Händler draus macht.
    Der stationäre Einzelhandel muss sich auf seine Stärken besinnen und darf nicht versuchen dem Versandhandel über dessen vermeintliche Stärke (= Preis) Konkurenz zu machen.
    Führende Versandhändler beschränken sich eben auch nicht nur auf den Preis, sondern im Falle von z.B. amazon geht es darum einen marktgerechten Preis darzustellen - der billigste muß man nicht sein und im Falle von amazon sieht man ja auch hier in den Forenbeiträgen wie zufrieden die Kunden z.B. mit der Fairness der Firma sind.
    Ein stationärer Händler muss dazu in der Lage sein eine Bedarfsanalyse zu bieten und kann dadurch z.B. auf das Rückgaberecht größtenteils verzichten (da qualifiziertes Personal mit dem Kunden schon im Laden herausfinden kann ob die Ware zum Kunden passt - im Gegensatz zu Lidl, Aldi und Versandhandel). Genauso muss ein Händler z.B. im Fall von elektronischen Produkten auch dazu in der Lage sein die wichtigsten "Probleme" beheben zu können - in meinem Fall war es z.B. so das weder die Techniker aus der Werkstatt noch sonst irgendjemand zu nem bestimmten Zeitpunkt ausreichend Ahnung hatte ne mittelklasse Heimkinoanlage adequat zu verkabeln - das muß eben der Händler bieten der das Zeug auch verkauft (und dann zusätzlich nochmal ordentlich am Zubehör verdienen kann).
    Natürlich ist es für den stationären Handel lästig wenn ständig Kunden rein kommen und mit einem über Internetpreise verhandeln wollen - eine perfekte Lösung für dieses "Problem" habe ich leider auch nicht aber je mehr der Fachhändler seine Stärken kennt und sie als Argument dem Kunden gegenüber nutzen kann desto weniger Probleme hat er einen höheren Preis zu verlangen (die Idee eines Händlers Beratung separat zu berechnen fand ich auch klasse - hat leider nicht funktioniert...).


    Da es enorm schwierig ist gute Händler zu finden informiere ich persönlich mich, vor einem Kauf, ausgiebig im Internet und versuche im stationären Handel Produkte nochmal in Augenschein zu nehmen (da ich keinen Bock auf Zurückschicken habe) und bestelle dann online.

    Zitat

    Original geschrieben von vandertroost
    Offensichtliche Werbung in diese Richtung wär wohl unlauterer Wettbewerb.


    sicher?
    Eigentlich wurde vor einigen Jahren vergleichende Werbung explizit erlaubt...
    (siehe z.B. Burger King Werbung: Mc Donalds, ihr Bestellung bitte - ich hätte gern... - haben wir nicht...)

    Bei dem Montageort des Hörers muß ich wieder unweigerlich an die Kundin erinnern deren Mann im 7er BMW an der Stell das Telefon hat einbauen lassen "seither fühl ich mich wie im Golf" (weil sie keinen Platz mehr hatte...).
    :D


    Geht das Handschuhfach noch problemlos auf?
    Das Display hält so wirklich? Sieht ein bischen wie ein Fremdkörper aus.
    Was ist das in der Mitte des Amaturenbretts?

    steht in den entsprechenden Threads.
    Ohne jetzt das N82 jemals in der Hand gehalten zu haben - die Geräte haben doch auch nen Mini-USB-Anschluß - sofern man von dem nicht alle benötigten Dinge holen kann sollte es doch kein Problem sein solch ein "Dongle" mit Strom vom Mini USB zu versorgen.


    Abgesehen davon bin ich als Laie der Meinung das theoretisch auch aus der eigentlich zum aufladen des Handys gedachten Buchse Strom zu ziehen sein müsste.

    nene, ich meinte schon Blechdach (oder aus Plastik aber fest?) - aufjedenfall hab ich diesbezüglich bei erneutem anschauen der Bilder meine Meinung inzwischen geändert - glaube das Dach ist zu gebogen als das man es einklappen könnte.


    Die Bilder von ThaFUBU kann ich leider nicht sehen, kommt "Fehler".

    sieht vom Bild her anders aus als der deutsche - bin mir sicher das man hier immer einen Teil des Gemüses erkennen konnte (mal ne Erbse die am Rand des Patties lag und dadurch sichtbar war usw., also ev. ist der Schweizer vor allem mehr paniert (war der deutsche überhaupt paniert?))