Beiträge von polli

    Ich weis nicht ob das als "Ausschluß des Widerrufs" bezeichnet wird oder nen anderen Namen hat, aufjedenfall darf der Händler Angaben machen die der Kunde zu berücksichtigen hat oder ansonsten die Verschlechterung der Ware bezahlen muß.
    Mir liegen weder genauere Angaben vor inwieweit der Händler einschränken darf noch wer Beweispflichtig ist.

    bezüglich der Zuverlässigkeit von Sendeberichten gabs hier übrigens auch schon Kommentare - weis jetzt nicht welche Suchwörter den schnellsten Treffer ergeben aber Suchen lohnt sich!
    Fazit war imho das Sendeberichte nicht sehr zuverlässig sind, dies je nach Netzbetreiber auch unterschiedlich ist.
    (Hab in meinem N95 auch noch ne SMS von D2 an O2 auf "wartet" obwohl sie definitiv angekommen ist).

    Zitat

    Original geschrieben von PhilipK-Obh


    Amazon macht direkt in seinen AGB nämlich keinen expliziten Ausschluß von Kaffemaschinen, Töpfen etc., sondern nur in dem von dir verlinkten Beispiel.


    Unabhängig davon das auch ich davon ausgehe das Amazon wie immer kulant ist möchte ich noch schnell drauf hinweisen das der rechtlich korrekte Weg ist den Kunden zu informieren worauf er bei Prüfung der Ware zu achten hat um weiterhin den Kaufvertrag rückgäng zu machen.
    Ich wäre jetzt davon ausgegangen das ein diesbezügliches Schreiben der Ware beiliegt.
    In den AGB wäre es vermutlich sogar eine überraschende Klausel die meiner Einschätzung nach nicht gelten würde.

    Also mir sagt es nicht viel - Bilanzierungsvorlesungen schon ewig her und die Fakten nie (außer in der verhauenen Klausur) gebraucht.


    Bist du derjenige welche hier auch schon im Nokia Bereich geschrieben hatte das er sich mit Geldanlagen in dem Bereich beruflich beschäftigt?
    Kannst du was zu EVA sagen? Die Abkürzung ist mir nicht geläufig.

    ja, hier! Derjenige mit festgefahrener Denkweise ;-)


    1.bin ich der Meinung das es Gewährleistungsrechte schon ewig gibt - so einen extrem alten Eindruck machst du auf mich nicht und allein durch die Schuldrechtsreform 2001 wurden die Gewährleistungsrechte nicht neu geschaffen - also nächstes mal besser im Studium aufpassen oder uns verraten wie lange das her ist das du studiert hast ;-)


    2. der Händler habt gegenüber dem Hersteller keine Gewährleistung. Die Regelung ist über HGB und schreibt dem Händler vor die Wahre unverzüglich zu prüfen (um die Rechte aus Kaufvertrag auf Mängelfreie Lieferung zu wahren) - bezüglich der Gewährleistungsrechte des Kunden hat der Händler gegenüber seinem Vorlieferanten sogenannte Rückgriffsrechte.


    Diese Meinungen sind begründet durch aufmerksam verfolgte Vorlesungen bei Prof Klunzinger in Tübingen der dem ein oder anderen vielleicht durch seine lustigen Lehrbücher ein Begriff ist.


    bezüglich dieser Aussage:

    Zitat

    Nach Aussagen meiner Kollegen ist ein Aufwand für den Händler in Höhe von 10% durchaus vertretbar, das hieße z.B. bei einem Nokia E51 müssten dem Händler mehr als 25€ Kosten entstehen, bevor er sich auf §439 Abs. 3 BGB berufen kann.


    Hier bin ich bezüglich des Nachweises des Schadens skeptisch - wäre ich Händler würde ich mehr als 10% an Kosten problemlos nachweisen (erzielbarer Preis für reparierte Ware dürfte erheblich niedriger sein als Preis für Neuware - wenn ich die Tatsache das etwas repariert wurde verschweige siehts natürlich anders aus).

    Hatten wir hier schonmal, der Händler weis offensichtlich nicht von was er spricht, es nennt sich "Airtime" und beschreibt eine Provisionszahlung in Abhängigkeit der gemachten Monatsumsätze des Kunden.
    In diesem Fall:
    24 x 30 x 1,5 (bis zu 4,5) = 10,80€ (bis zu 32,40€)
    Letztlich spielt es für dich aber keine Rolle ob der Händler konkret abgerechnet auf Kundenbasis z.B. für dich 35,81€ erhält oder der Service Provider ihm die Fronz-Up Provision von vorneherein um z.B. 30,-€ erhöht (Verzinsung berücksichtigen)

    wie von mir im Netzbetreiber Bereich bei den Quartalszahlen wiederholt gepostet bin ich auch bei dieser Kennziffer der Meinung das sie unrelevant ist und nur dazu dient Verwirrung zu stiften.


    Sicherlich werden Kunden erst dann als "gechurnt" berechnet wenn sie wirklich aus dem Bestand draußen sind - gleichzeitig gibts auch hier viel Spielraum (siehe z.B. Beibehaltung von Vertragskarten als Prepaid ohne zutun des Kunden)


    Der Unsinn der Zahl ist meiner Meinung nach genau in der von dir genannten Tatsache des Vergleichs mit der Gesamtkundenzahl zu sehen - wenn ein Netzbetreiber aus welchem Grund auch immer die Neukundengewinnung zurück fährt steigt automatisch die Churnquote wodurch die "Aussage zur Kundenzufriedenheit" absolut unzutreffend ist.


    Eventuell wäre die Zahl dann korrekt wenn man sie in Relation zur ehemaligen Kundengewinnung betrachtet, also Kunden welche in Zeitraum x gewonnen wurden churnen mit x % wodurch man zumindest sehen könnte ob die Erwartung welche die Kunden zu einem bestimmten Zeitpunkt an Ihren Anbieter hatten während der MVLZ erfüllt wurde.
    Bín grad am überlegen was passieren würde wenn ich diese "Momentaufnahme" widerum über den Gesamtzeitraum betrachten würde ob da dann nicht doch wieder der Wert aus dem Gesamtbestand kommt...
    Naja, letztlich sind eh alles nur Vergangenheitswerte und wenn man Kennziffern z.B. zur Unternehmensbewertung betrachtet sollte man auch immer die Begleitumstände berücksichtigen (siehe z.B. eine der letzten Fusionen /Übernahmen im SP Bereich wo imho der Unternehmenswert dadurch gesteigert wurde das extrem hohe Provisionen bezahlt wurden und dadurch nahezu nur Schrottkunden gewonnen wurden... = höhere Churnquote 24 Monate später).

    da sich das Nutzungsverhalten der Kunden erst einpegeln muß und natürlich üblicherweise zuerst diejenigen wechseln welche ne Flat wirklich ausnutzen wird es wohl einige Zeit dauern bis die Netzbetreiber den Erfolg des Full Flat Models ermitteln können.
    Mit anfänglichen Verlusten werden die sicherlich gerechnet haben.

    Naja, die Erklärung auf der O2 Homepage (als ich sie mir vor einiger Zeit mal zu Gemühte gezogen hatte) besagte genau das was der "Praktikant" gesagt hatte.


    Die korrekte Aussage, die eben einfacher als auf der Homepage dargestellt, ist wird auch tatsächlich eingehalten:
    60,-€ für jede eingehende Mobilfunknummer - habe selbst ne Discounter Sim rüber portiert.