jetzt seh ich erst weshalb du in deinem Crosspost so seltsam auf das Wort "eteleon" reagierst - hättest ja auch sagen können das du dich hier einsam fühlst weil keiner deine Fragen beantwortet...
ichhabeantworten.de:
3.
a) Angebot
b) Herstellerhomepage
c) Fragen
d) beim auspacken wenn dir ne Garantiekarte entgegenfällt
e) beim Reparaturfall wenn die Werkstatt dir sagt das es Garantie ist
- da Garantie etwas freiwilliges ist wird der in Marketing geübte Händler dies hervorheben, wenn er das nicht tut solltest du nicht davon ausgehen mehr zu bekommen als im Angebot steht (nur schriftliche Informationen sind dein Freund
)
4.
ja, ist aber ungewöhnlich, soll aber schon vorgekommen sein. z.B. auch bei aus Afrika importierten Nokia Handies
6.
idR - ja, ansonsten den Rechtsweg geg. den Händler bestreiten.
7.
pauschal gesagt: ja
deshalb solltest du, wenn der Händler nach Reklamation dich an den Hersteller verweist dir dies schriftlich bestätigen lassen (damit du nachweisen kannst das du ihm die Chance zur Erfüllung des Kaufvertrages gegeben hast).
8.
ja
(unabhängig ob es sich um ein stationäres Geschäft oder Versandhandel dreht).