Beiträge von polli

    Hallo,


    da ja D1 und D2 mehr Teilnehmer als die beiden anderen haben wäre es doch für diese beiden kalkulatorisch möglich viel günstiger ne Full Flat einzuführen bzw. aufgrund der bei vielen Menschen gängigen Meinung das dieses die besseren Netze sind könnten Sie problemlos die EPlus bzw. Freenet/O2 Preise halten und dadurch dem Netzwechsel ihrer Kunden vorbeugen - wie ist eure Meinung?


    (Aussage basiert natürlich darauf das rein kalkulatorisch ein User bei z.B. EPlus mehr Interconnection verursacht wie ein User bei identischer Nutzung seiner Fullflat User im Netz von z.B. D1)

    Hi,


    ich nutze diesen:


    http://www.troika.de/produkte/detail.php?id=23764


    ist eigentlich für SD Karten, passen bequem 3 Simkarten rein (quer), notfalls gehen auch 6 Stück (längs) rein wobei seltsamerweise die eine oder andere Simkarte leicht gequetscht wird (scheinen winzige unterschiede in der Länge zu sein) - da es nur Prepaids sind ist es bei mir nicht so schlimm falls mal eine kaputt geht


    Das Produkt ist etwas tricky zu öffnen (die meisten die es in die Hand genommen haben brauchten um die 5 Minuten bis sie es geblickt haben wie es aufgeht) - könnte unter sehr ungünstigen Umständen aber z.B. in der Hosentasche eventuell auch von selbst aufgehen (wirklich sehr unwahrscheinlich).


    Achso, auf meinem steht "telco" - die scheinen das also in ihrem Werbesortiment zu führen.

    Habe meinen alten bei ebay verkauft.


    Vorteil:


    - kein Mensch schaut sich die Mühle an, also kein Zeitaufwand für Probefahrt
    - keine persönliche Diskussion mit Feilschern da der Preis via Kaution definiert wird
    - Preis war ok, mehr als 10% über dem Preis für welchen mein Händler den in Zahlung nehmen wollte

    Wow, hier gehts ja ziemlich ab


    E1-PCN:
    die falschen Daten sind für mich insofern unrelevant als das du den Eindruck erweckt hast das du den Geschäftsvorgang beenden willst


    Little.Alien:

    Zitat

    Die Frist hat er verstreichen lassen ohne Mitteilung- wegen Nicht-Zahlung


    nein, hat er nicht da

    Zitat

    Die Frist beginnt frühestens mit der Lieferung der Ware oder mit der Beauftragung die Dienstleistung zur Verfügung zu stellen.


    Einzige Ausnahme wäre der unwahrscheinliche Fall das Simyo zwar ohne Geldeingang keine Ware versendet aber den Kunden nötigt bereits bei der Bestellung unwiederruflich die Dienstleistung zu beauftragen.


    Zitat

    Simyo hat Ihn schon gemahnt, daher ist das Widerrufsrecht doch hinfällig...


    - falsch - das eine hat mit dem anderen nichts zu tun - würd mal sagen Abstraktionsprinzip

    was spricht dagegen das Problem durch einen Grundgebührfreien Genion S ohne Handy zu umgehen?
    (Außer das man ne zweite Karte/Gerät nutzen muß - ich persönlich finde das sogar im Zusammenhang mit BWHZ optimal - lasse meine alte Karte zu Hause liegen und erhalte auf der GG-freien Karte unterwegs anrufe und kann die Datentarife nutzen).

    Hallo?


    Ich dachte eigentlich das solche Sachverhalte hier inzwischen jeder problemlos klären kann - das bisherige geschreibsel gefällt mir nicht - hier mal meine Meinung:


    1. Durch die Bestellung und Annahme durch Simyo ist ein Kaufvertrag (KV)zustande gekommen - Folge: Käufer verpflichtet sich zur Zahlung und Verkäufer verpflichtet sich zur übergabe der Ware


    2. da der KV mittels "Fernkommunikationsmitteln" geschlossen wurde hat der K mindestens 14 Tage das Recht den KV zu wiederrufen. Die Frist beginnt frühestens mit der Lieferung der Ware oder mit der Beauftragung die Dienstleistung zur Verfügung zu stellen.


    3. offensichtlich hat Simyo die Karte noch nicht geliefert und ich gehe desweiteren davon aus das die Beauftragung der Dienstleistung ebenfalls noch nicht stattgefunden hat (sondern erst nach Lieferung die Karte scharf wird).


    4. aus 2 + 3 ergibt sich das der K am besten a) ne Email an Simyo schreibt: ich will vom KV zurücktreten, b) falls a nicht zur Stornierung des Vorgangs führt das Geld überweisen und zeitgleich den KV wiederrufen -
    Folge von b wäre das der Kunde seine Pflichten aus KV erfüllt hat und nun bis mindestens 14 Tage nach Anlieferung das Recht zum Wiederruf hat - allerdings könnte Simyo die Versandkosten für die Rücksendung vom Kunden verlangen, sofern sie überhaupt die Ware noch versenden...


    Fall gelöst oder hab ich irgendwo nen Denkfehler?

    Hi,
    hab das ganze eben auch hinter mir (allerdings nach längerer Betriebszugehörigkeit als bei dir).


    1. das Angebot des AG war ähnlich zu deinem incl. sofortiger Freistellung
    2. hab viel in Rechtsforen geforscht, mich auch mit nem Anwalt beraten
    3. bei mir war die Abfindung die vernünftigste Lösung


    Eventuell solltest du darauf achten dass das Kündigungsschreiben passt, es muß eine Kündigung sein - keine weiteren Dokumente unterzeichnen.


    Der AG kann dir bis zu 0,5 GEHÄLTER je Jahr der Betriebszugehörigkeit als Ausgleich auf den Verzicht einer Kündigungsschutzklage anbieten ohne das sich dies, auch wenn du sie tatsächlich annimmst, auf das ALG negativ auswirkt.


    Die Fragen lauten also:


    1. wie das restliche vom AG angebotene Geld ziehen ohne das es zu einer einschränkung beim ALG führt (wird eventuell nach so kurzer Betriebszugehörigkeit schwierig weil Prämien in dieser Höhe vielleicht doch auffallen würden...)
    2. bezahlt der die Abfindung in Höhe von 3 x ALG nach Einhaltung der Kündigungsfrist? Es ist definitiv für das ALG notwendig das die Kündigungsfrist eingehalten wird - wobei wir hierbei wieder bei Frage 1 sein könnten - was allerdings dann wiederum kein so tolles Angebot mehr wäre.
    3. wer bezahlt deine Kranken- und Sozialversicherung während du nicht mehr angestellt bist aber noch ne Sperrfrist beim Arbeitsamt hast!


    Der AG möchte in erster Linie von dir das du den Auflösungsvertrag unterschreibst damit du keine Kündigungsschutzklage erhebst - keine Ahnung weshalb die damit immer so ein Problem haben... letztlich darfst du den aber wirklich nicht unterschreiben wegen einbußen beim ALG - daher soll sich der AG mal ein bischen bemühen und überlegen wie er da raus kommt.


    Fazit:
    Mein Vorschlag:
    Fristgerechte Kündigung durch den AG mit dem Angebot 0,5 Gehälter zu bezahlen sofern du kein Klage erhebst, desweiteren Lösung für die restlichen €€ welche dir dein AG angeboten hat.
    Alternativ: Chef zahlt die 3 x ALG, berücksichtig dabei aber auch sämtliche weiteren Kosten (Sozialversicherung, Krankenversicherung (sehr wichtig!!), Rente usw) - dann könntest du ev. sogar nen Auflösungsvertrag unterschreiben da meines Wissens das ALG nach der Sperrzeit trotzdem die volle Zeit bezahlt wird auf die du anrecht hast (also wenn du auf 12 Monate Anspruch hast aber 3 Monate Sperrfrist würdest du nach den 3 Monaten noch 12 Monate lang ALG erhalten)

    Zitat

    nach einer Vorführung wieder freilassen


    während des Irakkrieges wurde berichtet das öffentliche Vorführung gegen Menschenrechte oder was in so nem Kriegsfall greift verstößt - also nix mit

    Zitat

    gerechte Führer

    - wie auch schon in dem oben genannten Fall der verhafteten Techniker die sich im TV entschuldigen mussten...