Beiträge von polli

    Hi,
    der Film lief im Dokumentarfilmfestival in München (letztes Jahr?).
    War Original mit deutscher Syncronisation (durch einen im Kino sitzenden Simultandolmetscher!).


    Man muß immer berücksichtigen wie die Zustände in bestimmten Ländern sind, natürlich halten wir die Zustände für unmenschlich, Menschen in China sind aber offensichtlich Stolz auf ihre Arbeit in einer Fabrik - als Bauer würde es ihnen viel schlechter gehen.


    Die oben stehende Information bezüglich "...sogar Abtreibung" - in China herscht die 1 Kind Politik und zumindest in dem von mir genannten Film wurde gesagt das Schwangerschaften den Mitarbeitern nicht erlaubt sind.
    (Männer wohnen im unteren, Frauen im oberen Stock des fabrikeigenen Wohnheims!).

    interresanter Film zum Thema:
    "A DECENT FACTORY"


    Hier wird ein Nokia Insprektionsteam begleitet wie sie in Shengzhen (schreibt man das so?) bei einem deutschen Zulieferer (Friwo) nach dem rechten sehen.


    Ich fand den Film sehr spannend wenn ich auch zum einen der Meinung bin das in anderen Ländern eben andere Verhältnisse bestehen, gleichzeitig auch der Film sicherlich Probleme nicht in ihrem vollen Umfang zeigt und mich auch das Ende etwas im unklaren gelassen hat (haben die Nokia Mitarbeiter gekündigt weil sie der verlogene Umgang mit dem Thema "Ethik" gestört hat?).

    Hi Cyber-Shadow,
    hab mir "dein" Yamigo eben mal angeschaut - das ist schon was anderes, hat aber auch seine Reize.


    Nachdem ich mich die letzten Tage ein bischen mit "Messengern" fürs Handy beschäftigt habe würde ich folgende Zusammenfassung geben:


    Yamigo:
    Vorteil: benötigt bei einigen Geräten keine extra Software
    Frage: Kann man damit jetzt problemlos mit Teilnehmern von ICQ, AOL etc. chatten oder nur Yamigo intern?


    EQO:
    Vorteil: volle Integration von vielen Messengern incl Skype und google talk (Sprachübertragung werde ich vorraussichtlich dieses WE noch probieren)
    Nachteil: Software derzeit noch in Betaversion mit kleinen "Problemen" - weis derzeit nicht wie ich merken soll das mich jemand anchattet, muß also chatts selbst beginnen und kann nicht kontaktiert werden (oder weis hier jemand wie das gehen soll?)


    Man muß eine Java Software installieren, eventuell ist dadurch die integration nicht so optimal wie bei Yamigo


    Mabber:
    Vergleichbar zu EQO allerdings keine Messenger welche Sprachtauglich sind


    Inzwischen habe ich fast den Eindruck das man ne eigene Abteilung "mobile Messenger Dienste" bei TT einführen sollte - so ne richtige Übersicht gibts nicht obwohl z.B. Yamigo wohl schon seit 3 Jahren existiert!

    Die lassen sich IMHO deshalb nicht löschen weil die "Nutzerunabhängige Sprachwahl" selbstständig via Sprachsynthesizer diese Funktion zur Verfügung stellt.
    Soll heisen das es sich nicht um vom Nutzer konfigurierbare Daten (also: wie spricht sich dieser Name) sondern um eine Funktion (ein Name der sich so schreibt wird ungefähr so klingen) handelt.


    Man müsste also die Sprachwahlfunktion vom Gerät entfernen.


    Was stört dich daran alle gespeicherten Namen via Sprachwahl wählen zu können? Sie ist lernfähig und wenn du zu beginn versehentlich falsche Leute aufrufst wird das Gerät angeblich registrieren wenn du den Anrufversuch beendest und immer treffsicherer den richtigen Teilnehmer anrufen.

    Hi,
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    Gruß

    Hi,
    möchte darauf hinweisen das o.g. Problem bei anderen Nokia Modellen (z.B. 6280) auch daher kommen kann das man den Rufnummernspeicher mit Code gesichert hat (Sicherheitsmenu, Sicherheitsstufe "Speicher") - hatte mich selbst neulich gewundert bis ich das Problem identifiziert hatte.

    Hallo Booner,
    danke für deine Ausführliche (und meiner Meinung absolut zutreffende) Erklärung!


    Einen Punkt habe ich aber nicht verstanden bzw. kannst du mir hierzu die Grundlage nennen?


    "beträgt die Frist 4 statt 2 Wochen"


    Da im Versandhandel mit Mobilfunk z.T. der Vertrag vor Übergabe der Ware geschlossen wir (ebenso wie beim herkömmlichen Kaufvertrag z.B. bei Amazon)
    scheint mir diese Aussage praktisch nicht umsetzbar.
    Aus meine Studium weis ich das die Belehrung nicht z.B. in den AGB erklärt vorgenommen werden darf aber ein Zettel im Paket mit welchem die Ware ausgeliefert wird sollte zur Fristwarung (14 Tage ab Belehrung) ausreichen.