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Sorry,
bin natürlich kein Jurist, hab doch aber mal in paar Examen Jura gehört (BB007 hast du das auch?).
Bei meinen folgenden Aussagen handelt es sich demnach um mein "Laienwissen" und nicht um fundierte Aussagen, es wäre schön wenn einer der hier anwesenden Profis seinen Kommentar abgeben würde:
1. Ort an dem die Gewährleistung erbracht werden muß ist der "Erfüllungsort" welcher sich idR am Ort des Händlers befindet
2. Mit den im Zusammenhang der Erbringung der Gewährleistung anfallenden Wege- etc. Kosten handelt es sich als folge von 1. eben gerade nicht um die dem Käufer anfallenden Kosten (da Erfüllungsort eben der Ort des Händlers ist) sondern um Kosten welche dem Händler anfallen z.B. ein in eine Einbauküche eingebauter Herd der eben im Haus des Käufers steht.
3. die bei BB007 stattgefundene Begleichung der Kosten sind IMHO eher aus unkenntnis bzw. aufgrund der Überzeugungskraft von BB mitsammt BGB in der Hand bzw. aus Kulanz erfolgt.
4. Meine ich mich daran zu erinnern
das ein einzelner Paragraf geschweige den ein einzelner Absatz nicht zur Problemlösung eines rechtlichen Problems genutzt werden kann, es sollten die anderen im Zusammenhang relevanten Paragrafen ebenfalls bekannt und angewendet werden.
Wie gesagt würde mich die Würdigung meiner Aussagen durch einen Profi freuen 
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Hi,
ich hab davon ja überhaupt keine Ahnung aber es gibt eine ISDN-Funktion "Umstecken am Bus" - so wie ich deinen Wunsch verstehe geht der in diese Richtung (am einen ISDN Stecker wählen, mit dem anderen sprechen).
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Hi,
die Adressbucheinträge konnte ich in beide Richtungen syncen, Kalender eingträge wurden nicht gesynct - hab hier auchschonmal gefragt ob jemand das Problem kennt...
Hab eines der ersten 7710, welche Version - keine Ahnung.
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Zitat
btw: das 6230i ist bei mobilfunk.org seit heute auf Lager...
Naja, ob es eine gute Idee ist ein Gerät was erst ab nächster Woche in Europa zur Auslieferung kommt bei einer "GmbH i G" (in Gründung), die sagt sie hätte es am Lager, zu kaufen?
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Hm,
war das jetzt grad der Pilotfilm oder der 1. Teil?
Ich fand das bislang im großen und ganzen klasse - kommen die nächtsten Folgen wieder Montags?
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Hm,
ich kaufe bei meinem örtlichen Märchen Markt einen Flachfernseher, ich bezahle diesen unverzüglich und bitte den MM mir das Gerät auf irgendeine von ihm zu definierende Art nach Hause bringen zu lassen.
Der MM geht nach langem betteln darauf ein.
Hab jetzt grad leider kein BGB bei der Hand, bin mir aber doch ganz sicher das mit übergabe der Ware an den Transporteur die Gefahr auf mich übergeht.
(Zu beachten ist vor allem das es sich um einen normalen Kauf im stationären Handel dreht!)
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Die Übergabe an den Transportdienstleister könnte der Zeitpunkt des Gefahrübergangs sein, muss es aber nicht.
Das hängt davon ab was vereinbart ist.
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Im Moment gibt es bei eventim.de wieder Karten!
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Ist doch genau das selbe System wie im Festnetz mit dem Call by call, T-Com muß das Inkasso machen, bei reklamationen kürz man die Zahlung um den strittigen Betrag (schreibt denen natürlich wieso) und der betreffende Anbieter muß dann selbst mit einem in Kontakt treten um das Geld einzutreiben.
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Bei mir war das mit der Zustellungsbestätigung so das mir bestätigt wurde das Vodafone (Arvato) den Container in dem u.a. mein Handy drin ist bekommen hat, den von Vodafone verlangten abliefernachweis mit meiner Paketnummer und der Unterschrift zu diesem Paket gabs aber nicht (wenn ich mich noch richtig entsinne)