Beiträge von polli

    Hallo!
    Ne Bekannt von mir behauptet sie könnte für 1 Cent von D1 zu D1 SMS schicken?
    Kann das sein? Soll ein Rahmenvertrag sein - aber soo billig?
    Wer hat davon schonmal was gehört, wo bekomm ich den?
    Danke!

    Fockx: Ich hab vielleicht vergessen zu sagen dass ich es nur vom rechtlichen Sachverhalt hab.
    Da der Kunde Vertragspartner des Händlers ist hat er gegen den Hersteller keinerlei Rechte aus Gewährleistung!
    Er bräuchte nen Anspruch um vom Händler oder Hersteller nen Austausch zu bekommen und da er sich beim 1. / 2. / 3. Fehler nicht an seinen Vertragspartner gewendet hat sondern anderweitig um Fehlerbehebung gebeten hat muß ihm der Händler gar nix austauschen!
    Der Hersteller wie gesagt hat schon gar keine vertragliche Beziehung mit dem Kunden und ist somit auch nicht verpflichtet zu tauschen wenn man hier das Gewährleistungsrecht anwendet (und wie gesagt, der Umfang der Garantie kann vom Hersteller selbst definiert werden).


    Das die Praxis anders aussehen kann - keine Frage aber darauf kann man sich halt nicht berufen.

    Also vieles was hier geschrieben wurde stimmt, ein paar kleine Ungenauigkeiten gibt es aber.


    Garantie ist nicht gleich Gewährleistung, d.h.: der Hersteller ist bei einer Garantierep. nicht verpflichtet zu tauschen da ja bereits die Garantie eine freiwillige Zusatzleistung ist und diese vom Hersteller im Umfang frei vereinbart werden kann (und er sicherlich keinen Umtausch anbieten wird)


    Der Ebay-Verkäufer hat wenn er sich nicht entbunden hat 2 Jahre Gewährleistung zu geben, wenn er ein Händler und nicht Privatmann ist muß er bei nem Gebrauchtgerät mindestens 1 Jahr gewähren, nur der Privatverkäufer kann sich komplett entbinden.


    Sprich:
    Ich würde mich an den Verkäufer wenden und sei es nur dass dieser seine Gewährleistung von O2 in Anspruch nimmt (dass er die Ware weiterverkauft hat braucht er ja nicht verraten).
    Die Sache mit dem Bruder der nen TV abgibt ist ganz einfach, der Bruder (oder Gebrauchtkäufer) könnte sich als Vertreter des Erstkäufers ausgeben und könnte somit problemlos die Gewährleistung in die Wege leiten - offizieller Nutznießer ist aber selbstverständlich der Erstkäufer.

    Nach den bisherigen Aussagen der Netzbetreiber ist eher anzunehmen dass man UMTS einfach mitnutzen kann - die Abrechnung soll ja auch nicht nach UMTS/GSM/HSCSD/GPRS sondern nur nach Datenmenge erfolgen.


    Vermutlich muß man halt irgendwas machen um z.B. in den Genuß von Bildtelefonie zu kommen aber extra anmelden oder ummelden um überhaupt UMTS zu nutzen ist sehr unwahrscheinlich.

    Die Onlineshops der Hersteller haben gar keine Möglichkeit das anders zu sehen (außer wenn der Shop im Ausland ist, wobei die 2 Jahre IMHO Europäisches Recht sind).


    Die Sichtweise der Hersteller (dem Händler gegenüber) ist anscheinend unterschiedlich - geht soweit das im UE-Bereich (vor der Gesetztesreform), darauf bestanden haben dass z.B. ein Gerät was 1 Jahr im Lager des Händlers war nicht mehr per Gewährleistung abgewickelt wird - diesen Absatz bitte schnell wieder vergessen da es hier ja nicht um die Händler-Hersteller Beziehung sonderm um Kundenbelange geht!

    @Eqiunox: Unter Altgerät verstehst du demnach ein Gerät das nicht als Gebraucht angeboten wird.
    Hier hast du selbstverständlich die vollen 2 Jahre Gewährleistung welche sich gegen den Händler richten.
    Bei Produkten aus verschiedenen Warenbereichen habe ich es schon erlebt dass der Händler durch den Hersteller keinen Support mehr erfährt (was nach neuer Gesetzgebung aber eigentlich nicht mehr sein dürfte).
    Das kann dir allerdings egal sein da du ja alle deine Rechte nur gegen den Händler hast und der MUSS sich dann ne Problemlösung einfallen lassen!


    Wenn dir ein Händler ein Gebrauchtgerät verkauft kann er dich explizit auf ne kürzere Gewährleistung von mindestens 1 Jahr aufmerksam machen - tut er das nicht = 2 Jahre Gewähr.

    Wird doch wahrscheinlich so sein dass die Kuwaitischen Anbieter ihre Antennen an der Kuwaitischen Grenze Richtung Irak gerichtet haben, einige Kilometer weit kommt man doch da (hat jemand ne gescheite Karte von der Gegend um mal zu schauen wie weit Basra von Kuwait weg ist?)

    Das die da kulant sind - keine Frage. Es geht mir zuerst darum dass ich mir nicht jeden Monat die Zeit nehme die Rechnung komplett zu prüfen und dass ich eben auch nicht immer genau weis was Sache war.
    Bezüglich dem Anruf ins D1 Netz, natürlich habe ich die D1 Nummer gewählt, mitlerweile weis ich auch dass der Teilnehmer in dem Moment in Österreich war. Offensichtlich wurde das Gespräch dann irgendwie falsch geroutet und wohl über ne Datenleitung über Frankreich abgewickelt, anderen Grund dass ne falsche Nummer auf dem EVN steht kann ich mir nicht vorstellen.


    (Das mit dem reklamieren nervt mich übrigens nicht nur weil ich die Rechnung nicht immer prüfen sondern auch weil meine Gesamtrechnung meist unter 30,-€ ist und es sich wegen 15 Cent, oder 50 Cent usw nicht lohnt jmd an der Hotline sein Problem zu erklären - mir geht´s mehr um ne Grundlegende Problembeseitigung und wollte deshalb eure Erfahrungen hören)
    Danke!