Beiträge von Andreas Böhm


    Die Dauer ist doch rein subjektiv. Wenn jemand drei Geräte anbietet, welche neu und unbenutzt sind, ist doch von Anfang an klar, dass sie nur dem Verkauf dienen.


    Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber astrein ist es dennoch nicht. Jeder soll tun, was er möchte. Allerdings sollte man sich im Fall der Fälle dann auch nicht beschweren.
    Finanzamt und Gericht dürften wohl ähnlich argumentieren.


    Schaut Euch mal ebay an: Privatverkäufer, teilweise jeweils vier neue 5C in allen Farben.
    Da greift auch §23 EStG nicht mehr.


    -Andi-

    Zitat

    Original geschrieben von c-walt
    Eben gerade in einer ebay-Auktion gelesen:



    Die graue Version mit 16gb ging für 850€ weg...
    Ich sollte nächstes Jahr um den Releasetermin des iPhone 6 zwei Wochen Urlaub nehmen und solche Auktionen abwickeln. Da lohnt es sich ja fast schon für ein Gewerbe anzumelden. :D


    Naja, wer weiß schon, wie viele von diesen "Verkäufen" tatsächlich stattfinden.
    Da sind auf Seiten der "Käufer" auch viele Spinner unterwegs und als VK hast Du dann nur Ärger und Rennerei, da die Gebühren von ebay ja sofort vereinnahmt werden.


    -Andi-

    Zitat

    Original geschrieben von mudokon
    warum? finde ich nicht.... Angebot und Nachfrage oder?


    Es mag sein, dass ich dazu einfach zu sozialromantisch an die Zeiten denke, als es hier noch anders zuging.
    Früher hat es sowas nicht gegeben, weil man gar nicht erst darüber nachgedacht hat.
    Heute geht es nur darum, sich schnell die Taschen vollzumachen.


    Und mal im Ernst: Rein rechtlich ist das ganz klar gewerblicher Handel mit Gewinnerzielungsabsicht. Mit alle seinen (steuerlichen) Konsequenzen. Das hat mit "einer kleiner finanziellen Entschädigung für das Anstehen und den Aufwand" nicht im geringsten etwas zu tun.


    Aber da es momentan augenscheinlich auch genug Geräte zum Originalpreis gibt, dürften die meisten sich mit ihren "Hamsterkäufen" eh verkalkuliert haben.


    Bleibt nur der Weg zurück zum Store oder zu ebay. Aber letzteres wird ja häufig wegen der "horrenden Gebühren" gemieden. Awesome ;).


    -Andi-

    Ich biete hier mein heute als Swap-Gerät erhaltenes iPhone 5 mit 64GB in weiß zum Verkauf an.
    Das Gerät ist simlockfrei ab Werk und wurde erstmalig am 15.10.12 aktiviert. Zusätzlich wurde ein ACPP aktiviert und zuletzt am 14.08.13 ein Tausch gegen ein Swap-Gerät durchgeführt.


    Das Gerät habe ich heute erhalten und die originalen Folien nicht entfernt.


    Das Headset ist unbenutzt, aber nach besten Möglichkeiten gereinigt worden. Netzteil benutzt. Das originale Lightning-Kabel ebenfalls. Ferner lege ich vier weitere NoName-Lightning Kabel mit je 2m Länge bei wie einen Adapter Dock-Connector auf Lightning (inkl. 3,5mm-Klinke). Die OVP ist ebenso dabei wie die des ACPP. Jegliche Anleitungen natürlich auch. Die lückenlose Dokumentation der bisherigen Tauschgeräte versteht sich von selbst.


    Aufgrund des ACPP kann das Gerät natürlich (bei Vorliegen eines Defekts ) jederzeit vom neuen Eigentümer getauscht werden.


    Da es sich hierbei um einen Privatverkauf handelt, schließe ich jegliche Gewährleistung und Rücknahme aus. Bitte unter Rückgriff auf den ACPP jegliche Garantie- und Gewährleistungsabwicklung über Apple durchführen.


    Preislich dachte ich an 699€ inkl. versichertem DHL-Paketversand (bis 2.500€).
    Bitte Vorkasse per Überweisung. Kein Paypal. Gerne natürlich auch Abholung in Duisburg (nach vorheriger Terminabsprache).


    Kontakt bitte per PN.


    -Andi-