Beiträge von Andreas Böhm

    Re: Re: Re: Re: Grill & Chill in Wuppertal?


    Zitat

    Original geschrieben von bungee1



    BTW: Wieviele Telefone soll/muss man mitbringen?


    Ein Ericsson und ein SonyEricsson je Person! Ich werde als Türsteher fungieren. Wer diese Geräte nicht vorweisen kann muss mir Schmiergeld zahlen um Einlass zu erhaschen. :D


    Wird also ein Oldschool-Ericsson-Treffen :)


    -Andi-

    Das geht auch einfacher, wie ich die Tage von einer Kundin erfahren habe: Sie sprach bei mir am Schalter vor, da wir eine Lastschrift von D2 mangels Deckung zurückgegeben haben. Sie erhielt daraufhin eine Mahnung und rührte sich nicht. Mit der zweiten Mahnung kam sie schließlich zu mir und ich habe ihr mitgeteilt, das wir aus besagten Gründen die Lastschrift zurückgeben mussten. Weiterhin teilte sie mir mit, das D2 bereits Ihre Karte gesperrt habe. Der Vertrag erst drei Monate alt sei und sie immer so hohe Rechnungen habe.


    Sie hatte keine Geld dabei um den Saldo zu erhöhen und versprach, am nächsten Tag wiederzukommen und Geld einzuzahlen.
    Sie kam tatsächlich, zahlte das Geld ein, wir haben die Überweisung geschrieben und beim Rausgehen bedankte sie sich und sagte: "Ist eh nicht so schlimm, will den Vertrag eh nicht mehr haben, ist mir zu teuer das ganze. Gut, das ich den jetzt los bin" :rolleyes: :confused:


    Jaaaa, neeeeee, is klar...! :D


    Was lernen wir daraus: Einfach nciht zahlen, dann ist man den Vertrag los :)


    -Andi-

    Zitat

    Original geschrieben von kunterbund1503
    Wie sieht es mit der Toilette aus, oder Rollos, Haustür, Fenster etc...



    Sofern Du nicht mutwillig drauf rumgehauen oder eingeschlagen hast, müsste er zahlen! Ich sage extra "müsste"´, da ich Deinen Mietvertrag kenne. Denn dort sind meist solche Schadensfälle im Vorfeld geregelt.


    -Andi-

    Der Vermieter muss Reperaturen an dem Inventar des gemieteten Raumes / der gemieteten Räume zahlen. wenn zum Beispiel die Heizung desfekt ist. Dies muss jedoch nachweisbar ohne eigenes Verschulden des Mieters geschehen. Dies gilt jedoch nur, sofern im Mietvertrag nichts gegenteiliges vermerkt ist.


    Das heisst: Wenn Du mit dem Hämmerchen auf dem Heizkörper rumkloppst und Dich dann beschwerst, das dieser kaputt ist, zahlt der Vermieter logischerweise nicht. :)


    -Andi-

    Hmmm, da beschleicht mich doch wieder das Gefühl, das die Muslime alles dafür tun, um dem bösen amerikanischen Kommerz Paroli bieten zu können. Sorry, aber ich find es gelinde gesagt lächerlich eine Cola zu machen und diese nach Mecca, dem grössten Heiligtum der Muslime zu benennen.


    Wir machen doch auch keine Vatikan-Sprite!


    Den Gedanken des Spendens, bzw. die Beteiligung am Erlös für einen guten Zweck wie ein Kinderheim oder sonstiges halte ich hingegen für sehr löblich.


    -Andi-