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Original geschrieben von WilliW
......Hier muss man das gesamte Handy schon oben komplett umfassen, um den Empfang zu stören.
Was jetzt letztlich gesundheitlich ungefährlicher ist, sei mal dahingestellt 
Willi
Mobilfunk ist wie Grillen: Es darf einfach nicht gesund sein!! 
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Original geschrieben von Mariposa
Hast du mal zugestimmt, dass dir T-Mobile News per SMS schicken darf? Vielleicht hast du damit auch Anrufen zugestimmt? Ich lasse mir die SMS schicken und habe zur Zeit komischerweise auch etliche Anrufe mit unterdrückter Rufnummer, die ich aber bei dieser Simkarte idR nicht annehme.
Nicht dass ich wüsste. Aber wie gesagt, wenn es nochmal vorkommt, werde ich mal nachfragen
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Original geschrieben von bierinfos
Da hilft, wie gesagt, nur eines: Eine Erklärung in Schriftform an den Anbieter senden, in welcher untersagt wird, Analysen über die Verbindungen durchzuführen und unerwünscht bei den Kunden anzurufen, um beispielsweise mögliche interessante Angebote zu unterbreiten. Eine E-Mail genügt hierzu in aller Regel.
Ich habe dies o2 und E-Plus untersagt und erfreulicherweise noch keinen einzigen Anruf erhalten. :top:
Ich glaube, genau DAS sind die Umgangsformen, die wir uns auch als Kunde nicht sofort heraus nehmen sollten. Wozu direkt diese harsche Reaktion? Der Mann war höflich und hat mir freundlich ein Angebot unterbreitet. Vollkommen seriös, ohne Anbiederung. Ganz T-Mobile eben.
Der Anruf als solcher hat mich schon gewundert. Wenn es nochmal vorkommt, werde ich erst ebenfalls höflich telefonisch bitten, so etwas in Zukunft einzuschränken oder Abstand davon zu nehmen, zumal die mit RN-Unterdrückung angerufen haben. T-Mobile ist seit 10 Jahren ein Vertragspartner und hat sich IMMER fair verhalten, hat mir zuletzt gar 30 Euro Laberguthaben eingeräumt, obwohl die Software meines Handys zerschossen war. Wieso soll ich ihnen mangels gegenteiliger Erfahrung unterstellen, sie würden meinen telefonischen Wünschen nicht entsprechen?
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Hm, weiß nicht, was ich davon halten soll: Bekam heute vormittag einen Anruf von T-Mobile auf mein Handy, mit dem sie mir irgendein Angebot bezüglich Datentransfer auf meinen Laptop unterbreiten wollten. Da ich keinen Laptop habe, sagte ich, es komme für mich nicht in Betracht. Dann verabschiedete sich der Herr wieder freundlich und unaufdringlich.
Hat das hier noch einer erlebt? Muss man jetzt öfter mit Angebotsrufen aufs Handy rechnen, generell und insbesondere nun auch bei T-Mobile?
Und nu kommt ihr.................
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Der Abschluss eines MobFu-Vertrages setzt zwei wirksame Willenserklärungen voraus. Eine kommt vom NB, die andere vom Nutzer. Nach allgemeinem Recht kannst du ohne Zustimmung deiner Eltern keine WE für einen MobFu-Vertrag abgeben. Es könnte also theoretisch so ablaufen, dass du mit deinen Eltern einen Antrag ausfüllst, auf deinen Namen, deine Konto-Nummer (falls du eine schon hast) und deine Eltern setzen ihre Unterschrift als gesetzliche Vertreter mit drauf. So wäre das, wenn du dir zB im Fahrradladen ein neues Rad kaufen würdest, und der Einzelhändler dieses Angebot auf Vertragsabschluss so akzeptiert dh. annimmt.
Nun haben aber gerade die NBs so ihre ABGs oder auch internen Dienstvorschriften, aus denen sich ergeben kann, dass sie sich darauf nicht einlassen, sondern verlangen, dass der Vertrag komplett über deine Alten abgewickelt wird.
Da hilft nur eins: Die NBs F R A G E N!
Und tschüsssssss............. 
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Original geschrieben von mazed
wenn der preis des handys mit 0 euro (verständlicher mit einem 2-jahresvertrag und monatlich anfallender grundgebühr!) angegeben ist dann geht das handy doch mit abschluss des vertrags in meinen besitz über. was soll dann diese klausel? oder ist das eine zulässige zusätzliche absicherng des händlers, dass ich das handy nicht verkaufe?
wenn ich tokwa recht verstanden habe ist dies im "Verhältnis zu Privatkunden unzulässig".
es steht diesbezüglich nichts anderes erwähnenswertes mehr in den AGB.
also ist es ein (wenn auch rechtlich irrelevanter) versuch des händlers mich davon abzuhalten den vertrag als "kapitalanlage" (:D) zu sehen?
also vertrag abschließen und ruhigen gewissens handy verkaufen?
mazed,
das ist ja was anderes. Du hattest zunächst geschrieben: "Mindestumsatz ist ausdrücklich mit 0 Euro". Mindestumsatz ist nicht gleich "preis des Handys".
Wenn das der Fall ist, dann geht die Klausel in deinem Fall wahrscheinlich ins Leere, denn sie ist ja für eine Vielzahl von Verträgen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) formuliert, und da gibt es bestimmt welche mit "Zuzahlung" = Kaufpreis. Guck mal bei SE P910 zB., das wirst du wohl kaum für Lau abgreifen können. In Fällen ohne Zuzahlung geht das Eigentum grundsätzlich sofort über, ohne Beschränkung.
Dh., wenn du nichst für das Handy dazuzahlen musstest, dann kannst du dein Handy auch verkaufen, ohne die xxGmbH vorher zu fragen. Das ist meine Online Einschätzung, unverbindlich. Ich kenne ja den Vertrag nicht ganz, und den würde ich zuvor immer lesen (Pflicht). Eine Arzt kann dir leider in manchen Fällen auch keine zuverlässige Diagnose ohne Röntgenbild stellen.
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Original geschrieben von bad-angel
Also zum o2 Support:
Bis jetzt ganz gute Erfahrung nur von Hardware hatten sie bei mir keine Ahnung!
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Ich als Online-Vertragskunde wähle deshalb auch Vertrag ohne SUB-Handy, und lass mir ein Gesprächsguthaben rauftüten. Das neue Handy kaufe ich mir dann, wenn ich eins brauche oder für nötig halte, und zwar ein komplett ungebrandetes beim Hersteller oder Drittanbieter mit KOSTENLOSEM SERVICE VOR ORT! Das kostet mich vielleicht einen knappen Hunni mehr, aber dafür habe ich ein Topgerät mit Topservice. Den erwarte ich von der O2-Hotline auch gar nicht. Diese Hin- und Herschickerei per Post ist doch auch irgendwie Hirni :gpaul:
Just for Erinnerung: Wann telefoniere ich schon mit der "Hotline" von T-Com? Never ever! Einmal Anschluss beantragen, telefonieren, legen, irgendwann kündigen. That´s it. Mein Telefon kauf ich mir auch woanders, und steig denen dann auf die Matte, wenn was nicht läuft.
Meine Freundin hat sich allerdings mal ein Subhandy bei O2 geholt. Defekt, eingeschickt, direkt ein neues bekommen. Den TechSupport von O2 hab ich noch nicht getestet.
Ansonsten, was Tarifwechsel und VVLs betrifft, war das grundsätzlich ok. Kann man zwar Online machen, aber ich hatte Fragen dazu.
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Original geschrieben von Henry Spencer
Interessant in dem Zusammenhang ist: E-Plus hat die Aussage getroffen, dass ihre Basisstationen mit knapp 10 Mio. Kunden nur etwa zur Hälfte ausgelastet sind... Die können also noch ein paar Kunden vertragen.
Deshalb hämmern sie die Karten nun über Simyo und Base raus... 
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Ich hatte in 10 Jahren T-Mobile nur - lasst mich nicht lügen - 2 oder 3 Mal einen Netzausfall, und der war dann auch nicht auf das Bonner Gebiet beschränkt, sondern weiträumiger. Das stand dann auch in allen Zeitungen. Ich finde das sehr wenig, um nicht zu sagen, die Netzstellung ist nach meiner Ansicht nahezu perfekt.
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Dafür müsste man erst mal den gesamten Vertrag und die gesamten AGB zumindest überfliegen. Dann weiß man auch, was für ein konkretes Konstrukt gemeint ist.
Die EV-Klausel ist eine im Handel übliche Klausel, da ist erst mal nichts dran zu beanstanden. Auch die daraus resultierende Pflicht zur Herbeiführung einer Verfügungsermächtigung ist völlig ok.
So wie ich die Klausel isoliert lese, bezieht sie sich auf den Kaufpreis für das Handy. Solange der nicht vollständig gelegt ist, kein Eigentum, völlig ok.
Der Mindestumsatz hat mit dem Kaufpreis erst mal nichts zu tun. Würde man die Klausel "im Zusammenhang mit" zulässigerweise auch auf Forderungen wegen Telefonie (Umsatz) ausdehnen, dann würde der EV auch bei Offenstehen derartiger Forderungen greifen. Das wäre aber nach meinem allgemeinen Rechtsverständnis ein sogenannnter Kontokorrentvorbehalt, der im Verhältnis zu Privatkunden unzulässig wäre..
Kenne aber die Rspr. zu MobFu-Verträgen mit Sub-Handy nicht, habe auf die Schnelle nichts gefunden, dürfte aber im Ergebnis wohl so sein:
EV für Handykaufpreis ok, für Gebührenforderungen nicht.