Beiträge von Big-S
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Zitat
Ich hab folgendes Problem: Bin Besitzer eines iMac G3 350Mhz und möchte den Jaguar darauf installieren (wenn er denn mal erhältlich ist). Meine Frage geht das überhaupt?
Das geht ohne Probleme! Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass auch schon 10.1 recht brauchbar auf einem 350er läuft. Wieviel RAM hast Du? Apple gibt zwar 128 an, aber 256 sind das absolute minimum, wenn man vernünftig arbeiten will. Sofern noch nicht vorhanden, solltest Du Dir noch einen 512er Riegel gönnen, dann hast Du genug "Luft", um auch mit Photoshop und co. schnell arbeiten zu können.
ZitatD.h. die 16 MB beziehen sich nur und ausschliesslich auf Quartz Extreme!
Genau! Wobei Apple hier die Anforderungen noch herunter gestuft hat! Bis vor kurzem hieß es noch: Mindestvoraussetzung GeForce 2MX.
Quartz Extreme: Bei rechenintensiven Vorgängen übernimmt die Grafikkarte einen Teil der Arbeit, um den Prozessor zusätzlich zu entlasten.Gruss
Big-S
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Danke für die zahlreichen Tipps! :top:
Hab' mir jetzt erstmal bei Designer4Sale diesen Pullover gekauft:
150 Euro gespart, da kann man nicht meckern

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Mahlzeit!
Suche einen zuverlässigen und seriösen Online-Shop mit grosser Auswahl an aktuellen Designer-Klamotten. Google spuckt leider nichts brauchbares aus.
Kann mir jemand aus eigener Erfahrung einen guten Tipp geben?
Gruss
Big-S
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http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2042915066
hmmm, nur von einem Handy ein Originalfoto.... seltsam

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Erstmal vielen Dank für Deine Mühe! :top:
Die ganze Materie ist viel komplizierter als ich gedacht habe, da muss wirklich ein Fachmann ran. Nächste Woche habe ich einen Termin beim entsprechenden Fachanwalt, mal sehen was der sagt...
Aber wenn schon die Sache mit dem Gerichtsstand so undurchschaubar ist, dauert das ganze Verfahren bestimmt ewig...:mad:Gruss und nochmals Danke!
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Zitat
Original geschrieben von D-ABVK
Jetzt kommt es also drauf an um was es bei euch geht. Ist ein Vertrag zustande gekommen?Gruß
RalfDas mit dem Gerichtsstand ist schon klar, allerdings ist kein Vertrag, weder schriftlich noch mündlich, zutande gekommen. Grund der Streitgkeiten ist wie gesagt Urheberrechtsverletzung (im weitesten Sinne) im Internet.
Gruss

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Scheint ja komplizierter zu sein als ich gedacht habe...

Wenn es zur Verhandlung kommt, ist es Firma gg. Firma. ( GmbH gg. Einzelfirma ).
Im weitesten Sinne geht es um Urheberrechte im Internet. Der Streitwert ist also nicht wirklich zu definieren.
Objektiv sehe ich die Chancen bei 40:60 für mich.
ZitatOriginal geschrieben von D-ABVK
§ 13.Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt
Also ist das Gericht zuständig, wo der Beklagte seinen Wohnsitz hat.
Danke, D-ABVK!
Aber ob das auch bei Fa. gg. Fa. gilt...?
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Zwischen mir und einer weiteren Person deutet sich ein Rechtsstreit an, welcher wohl vor Gericht enden wird. Beide Parteien kommen allerdings aus verschiedenen Städten (ca. 300 km entfernt), was bei mir die Frage aufwirft, vor welchem Gericht das ganze ausgetragen wird. IMHO generell in der Stadt des Klägers (das wäre dann ich
), oder? Wer übernimmt die nötigen Auslagen für eine eventuelle Reise in eine andere Stadt? Nehmen wir einmal an, ich verlieren den Rechtsstreit, muss ich dann alle Kosten des Beklagten tragen?Nächste Woche habe ich einen Termin bei meinem Anwalt, allerdings möchte ich nicht so lange auf meine Antworten warten

Gruss