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Original geschrieben von Jimmythebob
Nicht ganz. Die Wahl der Art der Nacherfüllung obliegt dem Käufer (§ 439 BGB).
Wie genau habe ich dann Absatz 3 des §439 BGB zu verstehen?
"(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt."
Klar, der Verkäufer kann im Prinzip frei wählen, dennoch hat der Verkäufer lt. obigem Auszug doch das Recht die Auswahl ggf. zu verweigern und in eine andere Richtung zu schwenken, oder?
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Wer sagt, dass du Anrecht auf ein Neugerät hast? Ist das eine Apple-Regelung? Wenn nicht, liegst du falsch. Bei einem Widerruf gemäß des Fernabsatzgesetztes hast du lediglich das Recht die Ware zurück zu schicken und das Geld wieder zu bekommen. Reklamierst du allerdings einen Mangel ("zunächst" mal unabhängig vom Faktor Zeit) hast du Anrecht auf Reparatur ODER bei unsachgemäß hohen Kosten auf ein Neugerät. Das obliegt aber dem Vertragspartner.
Sollte es sich bei der Regelung um eine Apple-Richtlinie handeln beginnt die Widerrufs-Frist - meiner Meinung nach - mit der Lieferung des neuen Austauschgerätes von vorne. Im Normalfall liegt da ja auch ein Begleitschreiben (vllt. sogar Lieferschein oder Rechnung mit 0,- Euro) bei, was den Neubeginn der Frist unterstreichen würde.
Edit: jimmythebob war schneller...
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Und ein weiteres Mal denke ich mir: Gott sei Dank hab ich mit dem Verein nix mehr am Hut 
SCNR 
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Ich kann dir jetzt zwar kein direktes Gerät empfehlen - aber mal 'ne andere Frage: Spielt der Sound bei dir eine große Rolle oder geht es schlicht darum, die von dir genannten Funktionen in einem Gerät zu vereinen? Speziell wenn man später vielleicht noch plant die restlichen Audio-Features zu tauschen (hochwertigere Lautsprecher etc.) ist das bei der Kaufentscheidung durchaus zu berücksichtigen.
Ausserdem kann ich dir hier - wie bei vielen anderen Sachen auch - nur raten, dir ein paar Geräte mal beim Fachhändler (kein Saturn, Media Markt oder ATU!) anzuschauen und diese dann ggf. im eigenen Modell mal ausprobieren zu können. Das sind so Sachen, bei denen sich - meiner Meinung nach - der höhere Preis beim Fachhändler gegenüber dem Internet deutlich lohnt.
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Das P1S wurde meines Wissens eingestampft - stattdessen wurde das P1 auf den Markt gebracht. Gab wohl irgendwelche Probleme, die angekündigte Technik in die angepeilte Bauhöhe gequetscht zu bekommen. Das Gerät könnte man bei einem Release zum jetzigen Zeitpunkt sowieso in die Tonne kloppen - da kommen die nächsten Monate mit Sicherheit viel interessantere Geräte von Huawei 
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Mir geht es nicht um das jetzige Ausstellen, viel mehr darum das bereits jetzt mal zu vermerken. Mein Chef ist jemand der in mehreren Bereichen der Firma aktiv und daher sehr ausgelastet ist. Ich befürchte dass die Tätigkeit zum nächsten "Fälligkeitstermin" eines Zeugnisses nicht mehr so gewichtet wird, wie es jetzt aus aktuellem Anlass der Fall ist.
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Zitat
Original geschrieben von Snooker
Die zusätzlichen Arbeiten sollten auf jeden Fall mit rein und zwar so, dass sie als solche auch erkennbar sind.
Was die Frequenz angeht: Warum willst du ein (Zwischen-)Zeugnis in einem bestimmten Rhythmus erhalten? Normalerweise bekommt man das nur bei Wechsel der Abteilung oder des Vorgesetzten. Für alles andere gibt es doch Jahresgespräche mit dem Vorgesetzten.
Ich muss das Thema nochmal kurz aufgreifen: Wann sollte eine solche "Änderung" im Arbeitszeugnis denn festgehalten werden? Das Gröbste (mit Ausnahme der Inventurnachbearbeitung die ersten zwei Januar-Wochen) ist jetzt rum. Das letzte Arbeitszeugnis wurde im März aufgrund einer nebenberuflichen Fortbildung gefertigt und ausgehändigt. Sollte ich bereits jetzt ein aktualisiertes Zeugnis anfordern oder reicht ein Verweis auf die Tätigkeit beim nächsten "regulären" Antrag auf ein Zeugnis?
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Original geschrieben von uwm
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Allerdings würde ich mich nicht darauf verlassen, das man nach solanger Zeit noch 100% sicher sagen kann auf Herstellerseite, was damals verwendet wurde an Material.
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Das ist - zumindest in Sachen Asbest bei Eternit - so nicht richtig. Es gibt seitens der Fa. Eternit ein Dokument welches auf Nachfrage an Händler ausgehändigt wird. In diesem Dokument ist ersichtlich, über welchen Zeitraum Asbest aus der Produktion genommen wurde und welche Produkte wann genau an der Reihe waren. Bei solchen Sachen sind Firmen i. d. R. recht pingelig, daher sollte die Nachweisbarkeit von solch zweifelhaften Stoffen eigentlich bei jedem Hersteller gegeben sein.
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Hallo,
zunächst mal bist du leider nicht ganz im richtigen Bereich gelandet. Macht aber nix, Antwort bekommste von mir dennoch eine 
Generell ist es bei Samsung so, dass i. d. R. Geräte ohne Branding vor Netzbetreiber-Ware mit den Updates versorgt werden. Das hat einen ganz einfachen Grund: Die Software wird bei Samsung nicht nur entwickelt, sondern auch geprüft. Für freie Geräte und Netzbetreiber-Ware gibt es generell verschiedene Software-Versionen, die sich meistens bei Kleinigkeiten (die oftmals gar nicht direkt ersichtlich sind) unterscheiden. Folglich wird parallel nicht nur an bis zu fünf (T-Mobile, Vodafone, E-Plus, O², Brandingfrei) verschiedenen Software-Versionen für "ein" Modell entwickelt, sondern auch getestet und geprüft. Dies ist auch der Grund, warum du via KIES keine neue Version angezeigt bekommst - es gibt noch keine für dein Gerät.
Bei der Version ohne Branding prüft nur Samsung, bei der Version mit Branding schaut nach der Prüfung durch Samsung nochmal der Netzbetreiber selbst drüber und gibt Rückmeldung. Wenn da noch Änderungswünsche bestehen bzw. Verbesserungen nötig sind, müssen diese erst wieder durch Samsung eingebracht werden - da kann es schonmal sein dass eine brandingfreie Version Wochen im Voraus erhältlich ist. Daher einfach mal noch etwas abwarten.
Warum allerdings nur du ein Branding-Gerät bekommen hast und deine Vertragspartner nicht, da müsstest du vllt. mal beim Händler nachhaken.
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Heute mit dem falschen Fuß aufgestanden? Wenn's dir nicht passt, bleib doch du fern. Man darf nicht immer alles so ernst sehen 