Beiträge von THWS


    Eine Rückfrage hierzu noch: Ich habe gestern die Bearbeitung bzw. die Entfernung der Bewertung beantragt. Der Käufer (der davon ja informiert wird bzw. diese Anfrage erhält, genau wie ebay) hat diese natürlich abgelehnt und mich nur wieder auf den vorne genannten Paragraphen verwiesen.
    Wenn ich mich jetzt bereits von ebay abmelde und dann doch Post vom Anwalt kommen sollte - könnte mir das Ganze negativ ausgelegt werden? Quasi als eine Art "Eingeständnis"? In diesem Falle würde ich damit nämlich noch warten...



    Danke für den sehr ausführlichen Beitrag! Es waren keine Zahlungserinnerungen im eigentlichen Sinne sondern vielmehr die Frage, wann denn nun gezahlt wird. Ich habe bisher bei ebay die Erfahrung gemacht, dass dies immer sehr schnell gehandhabt wird und war innerhalb der Woche drei Mal auf der Bank/Post - da nervt das schon.


    Bzgl. dem Käufer: Er hat mir heute eine weitere Nachricht geschrieben:


    "Die Entscheidung von Ebay besagt überhaupt nichts, Strafanzeige nach § 263 StGB ist soeben raus gegangen, der Staatsanwalt wird sich mit betrügerischen Subjekten gerne befassen.......wenn die Polizei einmal klingelt......"



    §263 ist doch aber überhaupt gar nicht erfüllt, da im Auktionstext der Käufer in keinster Weise getäuscht wurde (und sich dieser durch weitere Bilder hätte rückversichern können!). Ich habe ihm/ihr jetzt in einer letzten Mail geschrieben dass ich keinen Kontakt mehr wünsche - bin mal gespannt was jetzt kommt.


    Dieser Fall hat im Endeffekt jetzt dazu geführt dass ich mich aus ebay wohl komplett zurückziehen werde - was sich da in der letzten Zeit so abspielt (bzw. wer da so "mitspielt") geht ja auf keine Kuhhaut -.-

    Ich denke nicht daran! Allein die Tatsache dass der Käufer wegen 1€ Stress macht bringt mich auf die Palme. (zumal es hier noch um 11,90 Versandkosten geht) Ich habe direkt nach dem Posting ebay eingeschalten, da der Käufer mir in der negativen Bewertung bereits mit dem Anwalt gedroht hat. ebay gibt mir Recht. Daraufhin habe ich eine weitere Nachricht vom Käufer bekommen:


    "Es schlägt dem Fass den Boden aus das ein Auspuff als 2 Jahre alt angeboten wird der ausschaut als wäre der 20 Jahre alt! An meinem Passat ist der 17 Jahre alte Auspuff im besseren Zustand, aber egal das ganze bringe ich zur Strafanzeige wegen Betrug und zum Anwalt ins Mahnverfahren, wünsche noch schöne Post die Tage"



    Mal ganz ehrlich - der hat doch beim Anwalt keinen Erfolg? Erstens halte ich die Summe für zu gering, zweitens habe ich mich im Angebot gut abgesichert was Rückgabe angeht (der Artikel wurde wahrheitsgemäß beschrieben und weitere Fotos hätten ohne Probleme angefordert werden können).

    So - jetzt hat's mich auch erwischt, allerdings als Verkäufer. Es geht um diese Auktion:


    http://www.ebay.de/itm/1406813…_trksid=p3984.m1559.l2649


    Heute habe ich eine Mail von ebay erhalten, dass der Käufer einen Fall eröffnet hat, seine Begründungen:


    Der Käufer machte folgende Angaben:
    Problem: Artikel nicht wie beschrieben
    Der Käufer hat versucht sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen
    Der Käufer hat am 02. Feb. 2012 bezahlt
    Der Käufer hat über Ihre E-Mail-Adresse Kontakt mit Ihnen aufgenommen.
    Der Artikel ist beschädigt
    Sie haben dem Käufer nicht geantwortet
    Sie arbeiten nicht mit dem Käufer zusammen, um das Problem zu lösen
    Ergänzende Angaben:
    "Total verrottet, mit Drahtbürste zum glänzen gebracht"



    Wie seht ihr das Ganze? Ich habe dem Käufer eben eine E-Mail geschrieben, dass eine Erstattung überhaupt nicht in Frage kommt, da in der Auktion auf die Laufleistung, auf den Artikelzustand (GEBRAUCHT) und auch auf die Tatsache hingewiesen wurde, dass auf Wunsch mehr Fotos ersichtlich sind. Hier möchte ich ausserdem noch erwähnen, dass der Fall drei Tage nach dem Erhalt der Ware eröffnet wurde und ich geschlagene 1,5 Wochen auf die Zahlung warten musste (zwischenzeitlich erfolgten zwei Mails mit Zahlungserinnerungen).