Beiträge von toxic_kill

    Zitat

    Original geschrieben von hdwirtz
    Die letzte Möglichkeit ist meist die Beste! ;););)


    :D


    Was du versuchen könntest wäre, beiden PCs identische Namen zu geben. Es wird ja bei der Suche nicht nur die MAC Adresse des BT Sticks abgefragt sondern auch der Name des PCs. Und falls der plötzlich anders ist, hauts nicht mehr hin mit ner Beglaubigung. Ein Versuch ist es wert... ;)

    Nomax: Das ist doch normal, drei Leute drei Meinungen, welche die richtige ist darf man sich dann als Kunde selbst aussuchen. ;)


    Nokia hält sich irgendwie sehr bedeckt, auf meine Anfrage warum mein Produktcode nicht aufgeführt ist obwohl ein SW-Update für den PC definitiv vorhanden ist kam als Antwort: "Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Stellungnahme zu einem Reparaturablauf in einem rechtlich eigenständigen Unternehmen formulieren können." :rolleyes:
    Welchen PC hast du denn, für den 0541701 (o2-Branding) ist ein Update draußen seit gestern, und heute kam die Antwort von Nokia.


    Ronacher1979: Welche Version vom NSU nimmst du? Gibt doch schon lange ne deutsche mit Ver.-nr. 1.3.0de

    Zitat

    Original geschrieben von Netyaroze
    er hat vielleicht keinen Anspruch auf Geld aber zumindest auf ein funktionsfähiges Gerät.


    Das ist der springende Punkt und unterscheidet sich in keinerlei Hinsicht von meiner Aussage ;)


    PS: Erste Zeile...


    Evilandi666: War vielleicht bisschen missverständlich, schließe mich dir an, aber nicht denen die behaupten er hätte Rechtsanspruch auf Wandlung. Viel Glück, dass er doch mal ein N/3 hat das was taugt wünsche ich im allemal :)

    Meines wissens nach haben alle dt. Provider V2 Karten.


    Etwas schwammige Aussage vom VK, der hat selber wahrscheinlich keinen Plan.


    Wer hat noch Kapazitäten frei bei seinem Provider zwecks Support/Anfrage? :D

    Auch viel Glück von mir, Geld sehen wirst du aber meiner Meinung nach keines. Dein "Fehler" an der ganzen Geschichte ist, du hast dich an Nokia gewendet und es auf Garantie machen lassen. Da die Garantie aber freiwillig ist, und du keinen Rechtsanspruch auf diese hast ist Nokia nicht haftbar und der Kaufvertrag nicht wandelbar (es gab keinen mit Nokia direkt).


    Vodafone hat mit der Sache nichts zu tun, du hast keinen Kauf Vertrag mit denen, sondern über einen Reseller gemacht. Folglich ist das Vodafone schnuppe (es sei denn Kulanz).


    Dein Ansprechpartner ist der Reseller, hätte dieser zwei Reparaturen vermurkst, könntest du die Kohle von dem zurückerstatten bzw. den Kaufvertrag wandeln. Der Reseller wiederrum hatte gar keine Chance etwas zu reparieren bzw. auszutauschen, also zieht das BGB in diesem Fall nicht.


    Wie gesagt, ist nur meine Meinung, allerdings klingt sie verdammt logisch ;)


    Hätte es aber vermutlich nicht arg viel anders gemacht, aber spätestens beim dritten Reparaturversuch hätte ich keinen Bock mehr auf den Nokia Schuppen gehabt.


    Und für die "Winkeladvokaten" hier im Forum, nein ich bin weder angehender noch studierter Rechtsanwalt (keine Rechtsberatung).
    :)

    Zitat

    Original geschrieben von wolwi
    Während man in den ersten 6 Monaten davon ausgeht, dass ein Mangel bereits bei Kauf (versteckt) vorlag und daher im Zweifelsfall der Verkäufer/Händler beweisen muss, dass dem nicht so ist, dreht sich die Beweislast in den letzten 18 Monaten um.


    Was ist den meisten Fällen wohl schier unmöglich sein wird... ansonsten natürlich vollkommen korrekt!


    Da es aber ein Gewinnspiel war, du den Artikel von einer Privatperson gekauft hast (nehm ich mal an) hast du kein bisschen Gewährleistung, also keinen Rechtsanspruch auf Reparatur. Allerdings sollte sich Nokia bei sowas nicht krummstellen und die Garantie verweigern, so sind die ja auch nicht drauf (denke ich mal).


    Früher hatte Nokia nur 12 Monate gegeben, dass war aber vor dem Datum des Gewinns.