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Silbertablettmodus ON
Zitat
Innerhalb des Pflichtdienstes wird künftig Urlaub von einem Tag pro Monat, also insgesamt sechs Tagen, gewährt. Bei einer freiwilligen Verlängerung beträgt der Urlaubsanspruch weiterhin für jeden Dienstmonat 1/12 des Jahresurlaubs von Soldaten. Aus Gleichbehandlungsgründen folgt der Zivildienst hier dem Wehrdienst.
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/zivildienst,did=140572.html
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Jetzt mal im Ernst: Selbst wenn`rauskommen sollte, dass bei "deiner" Firma irgendwas schiefgelaufen ist...willst du allen Ernstes nach weniger als einem Monat in der Personalabteilung oder beim Chef aufschlagen und Radau machen?
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Zum Nürnburger:
Ist das stinknormaler Senf oder wurde der in irgendeiner Form zu einer Senfsoße verfeinert?
OT: Die Videos von Wurst-Uli sind genial :top:
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hmmm...die Aufschrift "Arzt" kennt die StVO eigentlich nicht. Bleibt die Frage: Wie kommt die Farbe dahin...wer könnte ein Interesse daran haben?
Ist der Bereich ggf. sonst als Parkverbot gekennzeichnet, so dass der Arzt evtl. eine Sondergenehmigung nach §46 StVO hat?
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Zitat
Wie soll man so was denn zweifelsfrei nachweisen?
Wird schwierig...und da fängt das Problem ja schon an 
Wenn du einen Arzt findest, der dir eine uneingeschränkte Fahrtauglichkeit (mit Hinweis auf den Gips!) bescheinigt, stehst du schonmal besser da. Ich habe aber meine Zweifel, dass sich jemand in diese Nesseln setzt. Sind wir doch mal ehrlich: Ein Ausweichmanöver lässt sich ohne Gips sicherer und erfolgreicher durchführen, als ohne.
Zu den Paragraphen:
Wenn nichts passiert, könnte dir jemand wegen §2 der Fahrerlaubisverordnung ans Bein pinkeln:
Zitat
Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, daß er andere nicht gefährdet.
Wenn`s geknallt hat, dann dürfte §315 StGB greifen:
Zitat
Wer im Straßenverkehr... ein Fahrzeug führt, obwohl er... infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen...und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Kannst du jeglichen Gefahren ausweichen ohne durch die Verletzungen in irgendeiner Weise eingeschränkt zu sein?
Kannst du im Zweifel nachweisen, dass du den möglichen Unfall auch mit gesunden Händen nicht hättest verhindern können?
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Da der Thread ja inzwischen eher in Richtung "Zoll" abrutscht, hier noch ein Link:
http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=321281
Zur Ausgangsfrage: Aus dem Bauch heraus würde ich mein Glück in New York versuchen.