Beiträge von Bino-Man

    Richtig...der Thread geht jetzt schon 11 Seiten lang (und für einen Straßenverkehrsthread bei TT ist das gewaltig ;) ) - da würden wir das Ende schon gerne mitbekommen.
    Du musst das ja auch nicht persönlich nehmen; aber die Geschichte ist nunmal so dermaßen abgefahren, dass man es kaum glauben kann.
    Wenn du dann wirklich nichts vergessen hast zu schreiben, ignorier die Beiträge einfach.

    Im Kern hat kues doch Recht: Das TV-Programm wird doch fast nur noch auf die so oft zitierte werberelevante Zielgruppe von 14-49 Jahren zugeschnitten. Von daher macht ein Alternativprogramm durchaus Sinn (auch wenn`s nicht jedermanns Sache ist...meine auch nicht).


    Einsparpotential sehe ich auch in den unzähligen 3. Sendern und dem GEZ-Verwaltungsapparat. Den hätte man in dem Zuge gleich mit abschaffen können und das Geld durch`s Finanzamt, Einwohnermeldeamt oder ich weiß nicht wen eintreiben.


    Zum Thema Radio wurde für die westlichen Gebiete schon des öfteren WDR 5 genannt. Ich kam mir anfangs ein wenig schrullig vor, als ich den Sender für mich entdeckt habe, kann ihn aber inzwischen sehr empfehlen. Musik dann lieber von der CD. Mein Geschmack langt nur für gelegentliche Spartensendungen im Radio :D

    Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Zum Nummernschild:


    1. Ich habe das so gelernt, daß wenn das normale Kennzeichen durch Fahrradträger oder ähnliches verdeckt ist, der Halter/Fahrer dafür sorgen muss, daß das Kennzeichen lesbar ist. Notfalls durch anbringen eines Zweitschildes.


    2. Wie dieses Zweitschild aussieht, ob echtes Kennzeichen oder Handbeschriebener Pappdeckel ist egal. Hauptsache man kann lesen, welche Aufschrift auf dem Kennzeichen ist.


    Zu 1: Völlig richtig (siehe auch §10 Abs. 9 der oben verlinkten FZV)
    Zu 2: In Deutschland ist NICHTS egal - Schilder schonmal gar nicht :D


    §10 Abs. 2:


    Zitat

    "Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen; hiervon ausgenommen sind Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der Bundeswehr gemäß Anlage 4 Abschnitt 3 sowie Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der im Bundesgebiet errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere.

    Re: Vergütung fürs Wäsche waschen


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    ...als Neu-Single...Finanziell will sie nix...Was nun?


    Führ sie zum Essen aus :)


    Sonst `ne große Merci-Tafel...dann aber schnell...hast noch eine Minute :D