Beiträge von Bino-Man

    E.ON habe ich mir auch die Tage ins Depot gelegt...mal schauen, was draus wird.
    Metro ist schon ein paar Wochen drin und startet langsam - hoffentlich mal nachhaltig.


    Praktiker läuft im Augenblick SEHR gut, genauso wie Thomas Cook und Nokia.


    Lufthansa ist schon sehr gut gelaufen - da habe ich aber angefangen erste Teile abzustoßen. Deutsche Post werde ich behalten und auch eine Korrektur aussitzen bzw. sogar nachkaufen. Die sind in meinen Augen auf einem guten Weg und die Dividende ist auch ganz nett.


    Lenovo sollte man sich auch mal anschauen.

    Ich bin auf der Suche nach einem Galaxy S3 im Preisrahmen um 300€ - je nach Zustand.
    Das Gerät darf gerne gebraucht sein, kleine Macken wären auch i.O. - muss aber nicht zwingend :top:
    Bitte mit irgendeinem Nachweis, dass das Dingen nicht geklaut ist. Angebote, bei denen Rechnung, OVP und sogar das Ladekabel beim Umzug verloren gegangen sind, gibt es genug.

    ok!


    Zitat

    Der Nettopreis wird auf das Gehalt aufgeschlagen und am Ende vom Nettogehalt wieder abgezogen


    Warum? Cheffe könnte das Gerät ganz einfach kaufen und Dir kostenlos überlassen (nicht schenken). Solange Du in der Firma bist, ist das alles ok.
    Wenn Du den Laden verlassen solltest, musst Du das Teil natürlich wieder zurückgeben oder entsprechend abkaufen bzw. versteuern.
    Im Grunde müsstet Ihr da gar keine Überlassung o.ä. aufsetzen - erspart aber im Fall der Fälle ärger mit der Firma.

    Musst DU dich denn um so eine Vereinbarung kümmern? Normalerweise dürfte der AG doch sowas in der Schublade liegen haben?
    Bei mir sah das ähnlich aus, wie von Dir beschrieben: Ich bekomme das Gerät überlassen, darf es auch privat verwenden. Kommt es mir in der Freizeit abhanden oder wird beschädigt, muss ich für den Schaden aufkommen.
    Eine Schenkung wäre natürlich zu versteuern!

    Vielen Dank! :top:


    Zitat

    Stimmt der neue Arbeitgeber zu, kann der bestehende Vertrag über den neuen Arbeitgeber weitergeführt werden oder das aufgebaute Kapital unter bestimmten Voraussetzungen in die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitgebers übertragen werden. Ist dies nicht möglich, kann der Arbeitnehmer den Vertrag ruhen lassen oder teilweise auch privat weiterführen.


    Dieses "unter bestimmten Voraussetzungen" macht mich ein wenig stutzig...egal...Gespräche mit dem AG und dem jetzigen Anbieter muss ich dann wohl mal direkt führen...zumindest bin ich nun ein wenig schlauer.
    Am liebsten würde ich ja einfach meinen ganzen Vertrag in das neue System portieren - mal sehen, was da möglich ist.

    *RAUSKRAM*


    Ich denke, hier passt meine Frage ganz gut `rein.


    Folgendes Ausgangslage: Ich habe vor einigen Jahren eine "eigene" betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen, in die mittels Gehaltsumwandlung eingezahlt wird. Der Arbeitgeber zahlt nichts dazu.
    Nun habe ich ein Angebot eines anderen Arbeitgebers vorliegen, der eine betriebsinterne bAV anbietet, mit entsprechenden Zuzahlunge durch den Arbeitgeber.


    Frage: Kann ich mit meinem Altvertrag und den gewonnenen Ansprüchen in diesen neuen Vetrag wechseln?
    Besteht die Möglichkeit für den AG aus so einem Rahmenvertrag auszubrechen und mit den selben Konditionen in "meinen" alten Vertrag winzuzahlen?


    Bevor ich mit meinem "Berater" bzw. AG spreche, würde ich gerne ein paar Infos im Hinterkopf haben :top:

    Ne...das wäre nur eine preisliche Frage, da der i3 oft auswählbar und `nen Tacken günstiger ist. Aber vielleicht sollte ich dann für die Zukunft lieber die paar Kröten drauflegen und den i5 nehmen...wer weiß, was dann doch mal an Programmen laufen soll. Spiele sicher nicht...aber man weiß ja nie, was einem noch so in den Sinn kommt.
    Danke auch an Bilo!


    Ich werde nach Weihnachten mal mir ein paar Geräte vor Ort ansehen. Hatte das gestern vor aber derzeit ist in den Elektronikabteilungen kein Durchkommen :D