Beiträge von benwei

    Eine Rachebewertung habe ich mir auch schon gefangen.


    Da hab ich ne CD verkauft, und der Käufer hat auf 6 E-Mails und 2 Telefonanrufe leider nicht reagiert. Ich habe dann nach knapp 6 Wochen negativ bewertet und die CD privat weiterverkauft.


    Zwei Tage nach der Bewertung meldet sich urplötzlich der Käufer, es sei "nicht eher möglich gewesen" und er hätte nun gern die CD. Da die CD ja nun schon weg war, hab ich die Bewertung "Liefert nicht, hat die Ware anderweitig verkauft" bekommen.


    Tolle Sache...


    War zum Glück bisher der einzige Ausfall in sechs Jahren ebay...

    Zitat

    Original geschrieben von der_Aachener
    ...indem man es für das Alter wegpackt und so im Alter nicht nur sein eingezahltes Geld zurückbekommt, sondern auch die Zinsen und die Zinseszinsen und die Zinseszinseszinsen und die ... ;)



    Ja, schon klar, aber das muss bei 13 € ja schon ne krasse Geldanlage sein... :)

    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Ich würde sagen es kommt auf das Alter an.



    Danke für Eure Hinweise. Wir sind beide 24 und nach Abi und Ausbildung grad einigermaßen im Beruf angekommen ( <2 Jahre Berufserfahrung ).

    Hallo,


    da ja hier einige "Experten" unterwegs sind, die sich im Arbeitsrecht auskennen, hab ich mal eine Frage.


    Meine Frau tritt am 01.09. nach kurzer Arbeitslosigkeit ohne Bezüge eine neue Stelle an. Diese wird sich auf 12 Std./Woche + eine Stundenzahl X für Krankheitsvertretungen belaufen. Sie hat hier einen Personalbogen bekommen, den Sie ausfüllen soll. Da gibt es allerdings zwei Punkte, bei denen wir nicht weiterwissen und uns auch Google kein guter Freund war.


    Konkret geht es um:


    Zitat

    Bei geringfügiger Beschäftigung:


    Ich möchte den Beitrag zur Rentenversicherung aufstocken und bitte um Einbehaltung der entsprechenden Beiträge von meinen Bezügen. Dieser Antrag gilt für alle geringfügigen Beschäftigungen. Eine Rücknahme ist gesetzlich nicht möglich.


    []ja []nein


    und als zweites


    Zitat

    Gleitzonen-Bereich (zwischen 400,01 und 800 € Entgelt für einen vollen Monat)


    Zur Sicherung meiner vollen Rentenansprüche verzichte ich in der Rentenversicherung auf die Anwendung der Beitragsberechnung nach der Gleitzonenregelung. Es soll das tatsächliche Arbeitsentgelt zu Grunde gelegt werden ab Beschäftigungsbeginn bzw. für die Zukunft.


    []ja []nein



    Was sollten wir da ankreuzen? "Geringfügige Beschäftigungen" sind doch bis 400 EUR, oder?


    Ihr Monatsbrutto dürfte ca. 600 +- 25 EUR bei 12 Std./Woche betragen. Hinzu kommen dann halt noch X Stunden Vertretung, das kann mal gar nichts sein und dann mal wieder 20 Stunden die Woche. Sie hat Steuerklasse 5.


    Habt Ihr nen Tipp, was wir da tun sollen? Wir sind halt beide noch relativ jung im Berufsleben und haben keinerlei Erfahrung damit.