Beiträge von Shani Ace
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Original geschrieben von DrMac
In meiner Zeit als AStA Mitarbeiter an der Uni Bielefeld wurde die Vergabe sehr unbürokratisch geregelt. Ich nehme an es reicht aus, wenn Du für die Beantragung den Briefwechsel mit dem Bafögamt und einen aktuellen Kontoauszug mitbringst .Hm, das wäre wirklich klasse, da es ohne Geld doch recht schwer ist.
Danke für den Tipp diesbezüglich, werde ich gleich mal am Montag wahrnehmen, das löst zwar das BAföG-Problem nicht, aber wenigstens muss ich mir dann nicht jeden Tag die Frage stellen, wie ich mir Essen, Trinken und die nächste Miete (ganz abgesehen von anderen Ausgaben) leisten soll. :top: -
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Original geschrieben von Bayernpeter
2 tage kein Schnäppchen :confused:S700i mit deutlichen Gebrauchsspuren für 128:
Jetzt ist es ja weg.
Hätte es aber auch genommen.Hier noch eins (aber nicht so stark gebraucht) für 165:
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Hallo,
wisst ihr noch UMTS-Geräte mit Mp3-Player und SD/MMC-Slot (keine DV/RS-MMC oder Mini-SD!), außer A925, A835?
Achja, sollten gebraucht möglichst nicht teurer als 200 EUR sein...Gruß,
Azad
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Original geschrieben von DrMac
Bei finanziellen Problemen könntest Du in deiner Situation beim AStA wahrscheinlich auch ein zinsloses Sozialdarlehn erhalten. clickDanke! Ich wusste garnicht, dass es so etwas gibt - dachte es bestehe höchstens die Möglichkeit, sich das BAföG schonmal zahlen zu lassen, auch wenn der Antrag nicht durch ist - aber selbst das hat man mir scheinbar nicht gewährt - und dabei bin ich darauf angewiesen, meine Eltern verdienen kaum etwas und ich selbst ja auch nicht.
Ist so ein Darlehnen denn auch an so viele Bedingungen und Bürokratie gebunden, oder geht das einfacher? Das BAföG verfehlt ja in einer Notsituation wie meiner völlig seinen Zweck, wenn sich die Sachbearbeiter so sehr anstellen.

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Original geschrieben von bierinfos
Das kann ich nicht bestätigen! Bei mir ging bisher immer alles zum Download oder überhaupt nichts. Zur Zeit gibt es gar keine Probleme.Bei E+ ist es bekannt, dass manche Kunden die Rechnungen und EVN's online einsehen können, und andere nicht.
Was mich aber verwundert: Ich habe gerade meine September-Rechnung/EVN, die ich noch auf dem PC hatte, eingesehen, da gingen 34,xx EUR für Gespräche mit der Hotline drauf (war dringend). Die Rechnung hatte ich ja bezahlt.
Die Oktoberrechnung hatte ich nicht bekommen, als ich mir an der Hotline kürzlich die einzelnen Posten dieser aufsagen ließ, waren da u.A. diese 34,xx EUR für die Hotline bei, obwohl das eigentlich nicht sein kann, da die in der September-Rechnung drin (und schon bezahlt) waren. Hatte mich eh schon gewundert, warum meine Oktober-Rechnung 88 EUR statt 52 betrug.
Nun frage ich mich schon irgendwie, ob E+ die Rechnungen absichtlich nicht anzeigen lässt, um dann abzuzocken? Eigentlich kann ich mir das garnicht vorstellen, aber die scheinbar doppelte Abrechnung der Hotline-Anrufe im September verwundert mich jetzt doch sehr? :confused:
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Original geschrieben von wrywindfall
Böswillig werden Zusagen sicherlich nicht vergessen, sondern es kann sein, dass deine Sachbearbeiterin krank oder kurzzeitig im Urlaub war und keinen Vermerk in der Akte über die vereinbarte Fristverlängerung aufgenommen hat. Die Vertretung hat dann den Ablehnungsbescheid rausgejagt.BTW solltest du keinen Erfolg haben, heißt das nicht, dass du kein Bafög bekommen kannst, sondern dass nur dein damaliger Antrag abgelehnt wurde. Du kannst dann also jederzeit einen neuen stellen, bekommst aber leider auch erst ab dann Kohle! Obwohl man auch nochmal auf § 44 SGB X hinweisen könnte.
Ich hoffe mal, dass sie krank war o.Ä. und den Vermerk vergessen hat - allerdings ist das Schreiben ebenfalls von ihr, sie hätte es ja wohl selber wissen müssen, wenn sie mir die Ablehnung selbst schreibt?
Ein neuer Antrag wäre wirklich suboptimal, dadurch gingen mir ja 2x BAföG durch die Lappen, und ich kann mich jetzt schon seit Oktober kaum über Wasser halten. Hoffentlich klappt das noch irgendwie.
Vom Referat für Sozialpolititk des Asta wusste ich nichts, werde da ggfs. mal nachfragen, falls es da eine Unterstützung gibt.
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Hallo,
zur Vorgeschichte: Ich studiere seit Oktober an der Uni Münster und habe damals, Anfang Oktober mein BAföG beantragt. Seitdem wollten die immer wieder etliche Nachweise und Angaben von mir, hauptsächlich das Einkommen meines Vaters aus 2003 betreffend. Nachdem ich das Studentenwerk Anfang November bzgl. meines Vaters endlich "zufriedenstellen" konnte, wollten Sie dann plötzlich die Einkommensverhältnisse meiner Mutter aus 2003 nachgewiesen haben, obwohl Sie im ursprünglichen Antrag den Abschnitt unterschrieben hatte, nachdem sie keine Angaben zu ihrem Einkommen machen brauche, da mein Vater ja schon Angaben gemacht hatte und sie eh nichts verdient. Aber das ist auch zweitrangig.
Jedenfalls antwortete ich, dass sie in dem Jahr von Arbeitslosenhilfe gelebt hat, worauf dann von mir der Nachweis der Arbetislosenhilfe sowie eine Einkommenserklärung für 2003 von meiner Mutter von mir gefordert wurde. Da meine Mutter in Köln wohnt und den Nachweis erst beantragen musste (da sie ihn nicht mehr hatte), rief ich bei meiner zuständigen Sachbearbeiterin an und teilte ihr mit, dass ich das bis zur gesetzten, bzw. einmal schon von ihr verlängerten Frist zum 23.11.2005 nicht einhalten könne, worauf sie mir telefonisch zusicherte, sie werde die Frist dann bis 1.12.2005 verlängern.Soweit, so gut. Heute fand ich ein Schreiben in meinem Briefkasten, wonach mein Antrag abgelehnt wird, da ich die angeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist eingereicht hätte und somit meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sei. Nun hat sie mir am Telefon doch gesagt, dass die frist verlängert wird (das war Anfang der Woche)? :confused:
Kann es tatsächlich sein, dass sie mir da am Telefon nur Blödsinn erzählt hat und böswillig die Frist hat verstreichen lassen? Oder wie kann das passieren? So eine Fristverlängerung vergisst man doch nicht einfach einzutragen, oder doch?
Meine Mutter hat den Nachweis schon diese Woche beantragt, müsste kommende Woche, also in ein paar Tagen, fertig sein.Was kann man nun tun? Habe der Sachbearbeiterin erstmal eine Email geschrieben, da telefonisch am Samstag niemand zu erreichen ist, werde wohl Montag morgen zusätzlich noch dort vorbeischauen, aber die Fristverlängerung kann ich ja garnicht beweisen - was für Möglichkeiten habe ich denn dann, wenn sie nun behauptet, sie hätte dies nie am Telefon gesagt?
Kann man notfalls dagegen klagen?Hoffe, ihr wisst da weiter, würde mich über eure Hilfe freuen.
Gruß,
Azad