ZitatOriginal geschrieben von gerryH Stellt e+ diese Rechnung ohne eine paralle und alternative Einsichtsmöglichkeit ausschließlich im Portal der KB zu, bleibt es das Problem von e+, wenn es dem Kunden den Zugang (aus welchen Gründen auch immer) nicht ermöglicht. Die Rechnung gilt dann ncht als zugestellt und damit liegt kein Zahlungsanspruch vor.
Da würde ich vorsichtig sein mit solch einer Behauptung. Arcor hat mir Anfang des Jahres bspw. den Vertrag gekündigt, weil die die Rechnungen an meine alte Adresse (ich hatte denen meine neue mitgeteilt) geschickt wurden und der Postbote die dort einfach hingelegt hatte, statt sie zurückgehen zu lassen, und ich so keine Rechnungen und keine Mahnungen erhalten hatte. Trotzdem hat Arcor mir gekündigt und die Kündigung auch nicht zurückgenommen, seit ein paar Jahren darf gekündigt zu werden, ohne vorher zu mahnen, da frage ich mich, ob das bei einer nicht erhaltenen Rechnung nicht genauso läuft.
ZitatOriginal geschrieben von manolo Ich komme in die KBO!!!! Unglaublich! Will e+ etwa doch Geld von mir haben?
Ungünstig nur, dass keine Rechnungen zu sehen sind
Das ist doch schon seit Wochen möglich, nur die Rechnungen sind bei manchen eben nicht einsehbar.