Gestern kam nun doch noch ein Antwortschreiben, in dem stand, dass man die Kündigung leider nicht mehr rückgängig machen konnte, sich jedoch freue, dass ich weiterhin Arcor-Kunde bleiben möchte (was ich in meinem Schreiben geäußert hatte) und mir deshalb das Formular für die Beantragung eines neuen Anschlusses samt freigemachtem Umschlag mitgeschickt.
Da stellen sich mir nun aber noch drei Fragen:
1. Da es sich um ein Standard-Formular handelt, dürfte ich doch sicherlich auch bei einem Händler bestellen können, oder?
2. Durch die Kündigung dürfte ich einen Schufa-Eintrag erhalten haben - müsste ich dadurch nicht bei der Beantragung eines neuen Anschlusses abgewiesen werden? Oder hat Arcor evtl. veranlasst, dass ich keinen Schufa-Eintrag bekomme (evtl. veranlasse ich die Tage mal eine Selbstauskunft)? Oder haben die mich vielleicht im System irgendwie markiert, sodass die mich dann als "Neukunden" an Namen oder bisheriger Kundennummer trotz negativer Schufa nehmen würden?
3. Muss man bei einer vorzeitigen Kündigung seitens des Betreibers bei einem Festnetzanschluss die restlichen Grundgebühren bis zur Mindestvertragslaufzeit nicht noch nachzahlen? Bei Mobilfunkverträgen ist es ja m.W. so.
Im Kündigungsschreiben stand damals auch, dass ich mich ab sofort an das im Schreiben genannte Inkassobüro wenden soll, von dem aber noch nichts gekommen ist - oder waren die nur für das Eintreiben des fehlenden Betrages von 211,56 EUR zuständig, welchen ich ja schon vorher beglichen hatte?
Bzgl. Punkt Nr. 2 wollte ich mich eh noch bei Arcor erkundigen (leider geht das ja nur schriftlich und dauert lange), aber vielleicht weiß dazu auch hier zufällig jemand eine Antwort. 