Beiträge von Shani Ace

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    Original geschrieben von Printus
    Sinn der Zollabgaben ist es den Handel innerhalb der EU zu fördern und die EU vor Billigimporten aus Drittländern zu schützen. Bei der Schweiz mag es schwer vorstellbar sein, aber gegenüber vielen anderen Ländern macht es Sinn. Indem man die Kosten durch den Zoll künstlich erhöht soll es uninteressant werden außerhalb der EU zu kaufen und wenn man es doch tut spült das zumindest Geld in die Staatskasse. Die Idee ist im Grundsatz OK und berechtigt, wenn man sich z. B. anschaut was die Chinesen abziehen. Klar ist allerdings auch daß viele Dinge hier gar nicht produziert werden können und wir ein Interesse am Import haben. Handys sind z. B. deswegen zollfrei weil wir möchten daß sie importiert werden.


    Die Grundidee des zolls ist mir bekannt, aber ich sehe nicht, wo diese bei einem Ebay-Kauf aus der Schweiz Sinn macht - und vor Allem, was sollte man aus der Schweiz günstiger bekommen als in D?

    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Generell mußt Du bei einem Import Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (als Ersatz für die entgangene MwSt, weil Du ja nicht im Inland gekauft hast) zahlen.

    Welche Mwst.? In D würde ich doch bei einem Privatkauf auch keine Mwst. zahlen.

    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Dein "Fehler" war daß Du nicht wußtest daß Einfuhrabgaben zu zahlen sind... beim nächsten Mal mußt Du das eben einkalkulieren und überlegen ob es dann noch Sinn macht im Nicht-EU-Ausland zu kaufen, oder ob Du lieber gleich die hiesige Wirtschaft stützen möchtest.


    LOL! Das ist ja wohl ein Witz - wenn ich einer Privatperson etwas abkaufe, hat das doch nichts mit der Wirtschaft des Landes zu tun - und ich habe mich im Vorfeld über den Zoll informiert und als ich sah, dass da nichts anfällt, kaufte ich es halt.



    Auf jeden Fall sehe ich das Ganze als ziemlich sinnlos an, da ich ein Produkt von einem Privatanbieter zu einem Preis, der dem in Deutschland entspricht, gekauft habe und nun dem Staat etwas zahlen muss, was er bei einem Kauf im Inland nicht erhalten hätte - das ist für mich Abzocke.

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    Original geschrieben von Printus
    Aus diesem Grund ist es, neben der Tatsache daß man gerne seine Paketre bekommen möchte, wichtig zeitnah zu reagieren und deswegen ist es , wie ich hier auch immer betone, wichtig seine Telefonnummer auf den Begleitpapieren zu nennen damit ggf. unkompliziert angerufen werden kann. Wenn nämlich schon 3 Tage verstreichen bis man die entsprechenden Unterlagen per Post bekommt verkürzt sich die jeweilige Zeit, die man zur Zollabwicklung hat bzw. riskiert daß Lagerkosten anfallen.


    Nun ja, ich wusste von dem Ganzen Ablauf ja nichts und habe auch nie irgendwelche Begleitpapiere bekommen, wo ich eine Telefonnummer hinterlassen könnte...

    Dann lag ich also schonmal auf dem richtigen Dampfer, das mit der Geschenk-Story war mir auch von Anfang an zu unsicher.


    Ich muss also einen Mwst.-Ersatz zahlen bei einer Ebay-Auktion?! Ist ja ganz schön sinnfrei, sonst zahle ich doch auch keine Mwst., wenn ich bei Ebay.de etwas ersteigere... 16% von 112 sind ja 17,92 EUR - damit wird das Ganze mit knapp 130 EUR ganz schön teuer, da werde ich doch mal versuchen, das Geld vom Verkäufer zurückzuverlangen.


    Wie ist das denn mit den Versandkosten, ich habe dem Verkäufer 20,- EUR zahlen müssen, bezweifle jedoch, dass der Versand wirklich so viel gekostet hat (kostet ja nach Österreich auch nicht so viel), muss ich dann 16% von 20,- EUR zahlen oder kennen die die realen Versandkosten?
    Sollte ich dann die Adresse des Verkäufers aus der Ebay-Mail auch noch aufschreiben und mitnehmen? Steht ja in der Auktion nicht mit drin.


    Hier übrigens der Ebay-Link.


    Danke schonmal für eure bisherigen Antworten!

    Hallo,


    ich habe letztens bei Ebay ein Handy aus der Schweiz gebraucht für 92 EUR gekauft, dazu kamen noch 20,- EUR Versand und ein paar Gequetschte für die Auslandsüberweisungskosten.


    Nun kam am Freitag (15.12.) ein Briefumschlag von der Postniederlassung in Münster, darin lag einmal ein Schreiben namens "Ersatz-Zollinhaltserklärung" mit einem STempl vom 12.12. und einmal Eines namens "Mitteilung über die Zollbehandlung einer Postsendung".
    In Letzterem werden von mir eine "zweifache Rechnung mit allgemein verständlicher Warenbezeichnung in deutscher Sprache" und ein "Nachweis über den gazahlten Kaufpreis" gefordert, außerdem steht weider unten noch handschriftlich vermerkt Folgendes: "Absender?"
    Außerdem muss ich das Paket innerhalb von 7 Tagen (da stand nichts von Werktagen) mit den angeforderten Unterlagen abholen, sonst fallen Verwahrungsgebühren an (oder alternativ zurückschicken lassen).
    Ich weiß aber nicht mal, wann diese Frist begonnen hat, also sehr schwammig das Ganze (ich glaube, das ist das erste und letzte Mal, dass ich etwas aus der Schweiz kaufe)...


    Ehrlich gesagt bin ich jetzt etwas verwirrt, dass das von mir verlangt wird, muss so etwas nicht beim Versand schon geprüft werden?
    Einen Kontoauszug kann ich wohl machen, aber was ist mit der geforderten Rechnung? Tut es da vielleicht einfach ein Ausdruck der Ebay-Auktion?



    Ich schrieb das Ebay-Mitglied an und bat es um Hilfe, daraufhin schrieb es mir:


    Zitat

    Hallo. Ist das erste mal das ich das höre. Beim Versand hatte ich angegeben Handy Mobiltelefon und eine Warenwert angegeben. Ein Absender ist üblicherweise nicht nötig. Bei uns in der Schweiz wird das Paket in dieser Grösse als Brief gehandelt. Ich könnte mir vorstellen, dass die deutsche Post sprich Zoll in Deutschland die als Paket ansieht bei dem andere für die EU oder Deutschland geltende Regelungen gültig sind. Falls eine Telefonnummer besteht würde ich allenfalls dort kurz anrufen und darauf hinweisen, dass es sich um einen gebrauchten Gegenstand handelt den sie als Geschenk erhalten haben. Evlt. könnten sonst Zollkosten entstehen davon ausgehend das ein Produkt neu gekauft wurde. Tut mir leid für die Umtriebe. Hatte bisher von keinem in Deutschland von derartigen Problemen gehört.


    Was meint ihr, soll ich denen wirklich die Geschenk-Geschichte erzählen? Laut einem älteren TT-Thread zahlt man ja bis 300 CHF Warenwert keine Zollgebühren, daher dürfte ich mir darum keine Sorgen machen müssen, oder?
    Wie sollte man nun in diesem Fall weiter vorgehen?



    Wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe, da ich mich damit absolut nicht auskenne und die Verwahrungsfrist ja auch bald abläuft...


    Gruß,


    Azad

    Bei GMX bekommt man mit dem Top-Mail-Account (den es eine zeitlang für 12 Monate kostenlos im Rahmen einer Computerbild-Aktion gab) für 4,99 EUR/ Monat und 100 Frei-SMS mit eigenem Absender und vollen Zeichen, auch verkettet ein Netzlaufwerk mit 10 GB, welches man auch leicht in Windows einbinden kann.

    ALso für PPC PEs gibt es z.B. das Programm phonealarm, wo man zeitgesteuerte Profile einstellen kann (und dabei kann man sogar mehr als die Lautstärke etc. einstellen).
    So teuer und groß sind solche Geräte auch garnicht mehr, bspw. ein MDA Compact, und schlieslich hast du doch nach einem aktuellen Handy verlangt. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Raziel
    Den Kühler abmontieren kann man eigentlich einfach so. Die Dinger sind meist draufgeklemmt und man brauch nen schraubenzieher um ihn zu hebeln. Solltest du dich damit nicht auskennen würd ich es lieber von jemandem machen lassen der es kann, wenn man dabei einmal wegrutscht ist das MB hin ;)


    Ich wollte vorhin den 2500+ Barton anbringen, da mein PC momentan ziemlich laut wird und es ggfs. am Meisten am CPU-Kühler liegt und ich hoffte, dass der Barton-Kühler vielleicht leiser ist, jedoch habe ich es garnicht erst hinbekommen, den Kühler des Duron, geschweige denn die alte CPU abzumontieren. Dabei habe ich versucht, die Anleitung des Barton rückwärts zu nutzen und die Teile mit dem Schraubenzieher anzuhebeln, war mir jedoch nicht sicher, bin nachher dann abgeruscht, was einen kleinen Kratzer auf dem Mainboard zur Folge hatte. Habe es dann sein gelassen und den PC wieder angeschmissen, abgesehen davon, dass mir vor dem Windows-Start ein Dialog erschien, in dem ich die Hardwarekonfiguration auswählen sollte, läuft bisher alles normal - kann ich davon ausgehen, dass der Kratzer folgenlos blieb, oder kann sich das noch später auswirken?
    Ich denke, ich lasse mal so lange meine neue externe HDD unangeschlossen, nicht, dass der PC abraucht und die Festplatte mit in den Tod reisst...



    BTW: Sind 24° sehr warm für einen PC? So warm wird er nämlich, wenn das Fenster zu ist.


    Und siet eben riecht es im Zimmer etwas nach Klebstoff o.Ä. - ist das evtl. die Wärmeleitpaste oder so?