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Original geschrieben von sailing2capeside
[...]noch den Mazda CX5 in Erwägung ziehen. Fährt sich richtig 1A, aber leider sieht er nicht danach aus...
Hierzu sei noch erwähnt, dass diese Aussage meines Erachtens vielleicht noch auf den alten CX-5 zutrifft, beim neuen CX-5 hat Mazda auch optisch nochmal einen großen Schritt nach vorne gemacht.
Der ist allerdings auch erst einige Monate auf dem Markt, und passt daher vielleicht nicht ganz ins Anforderungsprofil. Andererseits finden sich bei Mazda üblicherweise häufig gute Tageszulassungsangebote jenseits -20%.
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Original geschrieben von Anja Terchova
Ja!
Ich denke mal die Orginalwerte duerften in etwa sein:
Leergewicht: 1.230kg
Zuladung: 420kg
Zulaessiges Gesamtgewicht: 1.650kg
das wuerde ich ablasten lassen auf :
Leergewicht: 1.230kg (daran kann man ja nich viel machen ausser notfalls den Kuehlschrank ausbauen)
Zuladung: 170kg
Zulaessiges Gesamtgewicht: 1.400kg
Da hast durchaus Recht das ist ein Problem. Aber was soll man machen?
Klar koennte man denn B96 oder BE Fuehrerschein machen. Allerdings hat man dann das Problem, das man wahrscheinlich die ganze Strecke alleine fahren muss weil die Mitcamper (Partner, Freunde, Erwachsene Kinder) nicht ans Steuer duerfen, weil es sonst eine Straftat mit ernsten Konsequenzen waeren.
Also muessten dann alle den B96 oder BE Fuehrerschein machen.
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Grandios!
Also mal vorausgesetzt der Wohnwagen von Siemensmasters Schwiegereltern passt zufällig in diese Zahlenspielereien, und Prüforganisation und Zulassungsstelle spielen bei der Ablastung mit, hätte das zur Konsequenz, dass:
-Siemensmaster sich bei der Zugfahrzeugauswahl einschränken müsste,
-Siemensmaster sich bei einer zukünftigen Wohnwagenneuanschaffung einschränken müsste,
-Siemensmasters Schwiegereltern sich dieses halbgare Spiel mit ihrem Wohnwagen gefallen lassen müssten und zukünftig legal weniger einladen dürften,
und wenn man dann doch mal mit dem dann überladenen Anhänger auf dem Autobahnrastplatz in die mobile Waage der Polizeikontrolle fährt, dann legt man halt das Vorzelt im Zugfahrzeug aufn Rücksitz und wirft drei Kisten Bier und 20 Dosen Ravioli in den Wald. So oder so ähnlich lautet der Plan?
Wie gesagt, grandios.
Ich hätte in meinem jugendlichen Leichtsinn ja gedacht, dass es einfacher wäre wenn Siemensmaster und seine Frau mindestens einfach mal den B96-Schein machen...
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Original geschrieben von Anja Terchova
Wenn man mit B Fuehrerschein fahren will wuerde man natuerlich nicht das schwerste Zugfahrzeug nehmen, sondern den kleineren, leichteren Diesel mit 2.085kg der dann 1.415kg mit B Fuehrerschein ziehen darf.
Wenn man den Wohnwagen auf so 1.400kg ablastet ist man bei 2.085 Zugfahrzeug + 1.400kg Anhaenger = 3.485kg zulaessiges Gesamtgewicht -> also erlaubt
Und laut Bussgeldkatalog sind in Deutschland bis 20% Ueberladung akzeptabel, in den meisten anderen Laendern auch bis mindestens 15%.
Also duerfte in Deutschland ein mit 1.400kg eingetragener Anhaenger tatsaechlich 1.680kg wiegen. In anderen Laendern auch immerhin 1.610kg.
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Also ist jetzt zusammengefasst der Plan den Anhänger so weit zu überladen, solange es dafür keinen Punkt in Flensburg gibt und sich möglichst noch an dieses Gewicht ranzutasten indem man den Wagen nur halb voll tankt, die Flüssigkeiten aus dem Anhänger ablässt und vielleicht vor Fahrtantritt nochmal ordentlich ka*ken geht? (Natürlich nicht im Wohnwagen, es muss schließlich Gewicht gespart werden)
Nochmal:
Es ging in der Führerscheinfrage nie nicht niemals um die Überladung. Maßgeblich für den Führerschein sind die Werte im Fahrzeugschein, zulässiges Gesamtgewicht, Zugfahrzeug plus Anhänger!
Der zulässige Wert für Führerscheinklasse B in Deinem obigen Beispiel von 1415kg für den Anhänger wäre also das zulässige Gesamtgewicht des Wohnanhängers, also wahrscheinlich üblicherweise etwas mehr als 1000kg oder meinetwegen 1100kg Leergewicht.
Überladung ist eine Ordnungswidrigkeit. Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat.
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Original geschrieben von Anja Terchova
Wenn ich mal nachrechne:
Tucson 2.0 CRDi 4WD
Zulaessiges Gesamtgewicht: 2.250kg
Anhaengelast: 1.900kg
moegliche Anhaengelast mit B Fuehrerschein: 1.250kg
maximales Gesamtgewicht: 4.150kg
Tucscon 1.7 CRDi:
Zulaessiges Gesamtgewicht: 2.085kg
Anhaengelast: 1.600kg
moegliche Anhaengelast mit B Fuehrerschein: 1.415kg
maximales Gesamtgewicht: 3.685kg
Tucscon 1.6 T-GDI 4WD:
Zulaessiges Gesamtgewicht: 2.170kg
Anhaengelast: 1.600kg
moegliche Anhaengelast mit B Fuehrerschein: 1.330kg
maximales Gesamtgewicht: 3.770kg
Tucscon 1.6 T-GDI:
Zulaessiges Gesamtgewicht: 2.120kg
Anhaengelast: 1.600kg
moegliche Anhaengelast mit B Fuehrerschein: 1.380kg
maximales Gesamtgewicht: 3.720kg
B96 wuerde schon in jedem Fall rechen um die maximale Anhaengelast zu nutzen, nur mit B gehen nur so 1.250kg - 1.415kg
Das kann man sich natuerlich nicht erlauben.
Einzige Moeglichkeit den Wohnwagen doch mit B Fuehrerschein zu fahren waere ihn dann auf die maximal 1.415kg abzulasten.
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Maßgeblich für die Führerscheinklassen ist das zul. Ges.-Gewicht des Fahrzeugs + zul. Ges.-Gewicht des Anhängers und nicht das zul. Ges.-Gewicht des Fahrzeugs + tatsächliche Anhängelast. Letzteres ist nur wichtig für die Beurteilung ob die Anhängelast eingehalten wird.
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Ich denke VW 1600, trotzdem schön.
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Original geschrieben von SiemensmasterXXX
Meine Frau und ich haben beide "nur" den normalen B Führerschein und dürfen somit nicht über 3,5 t Gesamtmasse bewegen. Sollte es nötig sein, würden wir den B96 Schein machen, da BE aus aktueller Sicht nicht notwendig ist. (kann sich ändern, falls der preisliche Unterschied von B96 zu BE nicht relevant groß ist)
Im Gegensatz zur Beurteilung der Einhaltung der tatsächlichen Anhängelast geht es beim Führerschein übrigens um das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und des Anhängers, und da kommt man ggf. auch mit dem B96 schnell an die Grenze.
TÜV Nord
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Original geschrieben von Anja Terchova
Bei den Bussgeldtabellen fuer die Laender finde ich nur Ueberladung. Aber das ist es ja nicht, sondern keine ausreichende Fuehrerscheinklasse. Wahrscheinlich wird man aber erstmal nicht weiterfahren duerfen.
Könnte man auch einfach 'Fahren ohne Fahrerlaubnis' nennen.
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Original geschrieben von toyboy
da fällt mir ein, wenn ihr mit Ford zufrieden sein solltet, wie wäre ein Kuga ?! (eventuell der 2.5 Liter 5 Zylinder)
Den 2,5l gab es (zumindest hierzulande?) nur im ersten Kuga, und der wäre dann mindestens fünf Jahre alt.
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Original geschrieben von Mozart40
Für die Fragestellung gibt es einen Online-"Rechner" https://zugwagen.info/DE/. Die Motorisierung bleibt zwar außen vor, aber es kommt ja auch auf die sonstigen Eigenschaften des Zugfahrzeugs an. Von daher kann man schon eine Tendenz erkennen ob es passt oder man besser nach etwas anderen schaut. Nur auf die nackte Anhängelast zu schauen, ist jedenfalls nicht ausreichend (Stichwort Stützlast).
Gruß Kai
Der Rechner macht einen guten Eindruck. Motorisierungen können übrigens durchaus eingegeben werden, bishin zu zahlreichen Auswertungen welche Gänge sich für welche Fahrsituationen eignen, außerdem Einschätzungen zur Fahrstabilität, Berücksichtigung der Zuladung, usw.
Da sieht man aber auch schnell, dass angesichts der vom Threadersteller angepeilten Rahmenbedingungen entweder das Auto zu klein oder der Wohnanhänger zu groß ist.
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Vorweg sei gesagt, dass ich selber keine Wohnanhänger ziehe, mir aber einbilde eine brauchbare Expertise zum Thema Autos abgeben zu können.
Zu allererst würde ich mir über die Antriebsart Gedanken machen. Wenn es schon ein SUV aus dem genannten Kreis wird, dann möge es doch bitte Allrad werden. Die Stützlast auf der Anhängerkupplung macht den Frontantrieb nicht schöner.
Als nächstes würde ich den kräftgsten Benziner nehmen der zu haben ist (wenn es denn ein Benziner werden soll), das dürfte bei allen genannten so in der 160 oder 170PS-Liga liegen.
Bei der Getriebeauswahl wirds wahrscheinlich am schwierigsten eine gute Entscheidung zu treffen, da traue ich mir keine Empfehlung zu, zumal es letztlich wahrscheinlich mehr davon abhängt wie sehr das jeweilige Getriebe überdimensioniert ist, als es eine Frage des Funktionsprinzipes ist. Allein bei CVT wäre ich für diesen Zweck sehr skeptisch.
Im übrigen muss man dann abhängig vom ausgewählten Getriebe mal genau auf die Anhängelast schauen, die wird schonmal unterschiedlich ausfallen und bei 1,7t könnte es auch schon langsam dünner werden.
Beim Honda CR-V würde mich übrigens noch ärgern, dass es seit bald zwei Jahren ein neues Modell gibt, dass aber aus unerfindlichen Gründen nicht auf dem deutschen Markt angeboten wird.
Ein Arbeitskollege zieht übrigens mit einem Audi A4 B8 1,8T mit 170PS (also ein Ottomotor) und Frontantrieb einen Wohnanhänger mit ca. 1,3 Tonnen und scheint mir recht zufrieden damit zu sein.
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Im Grunde ist das anzunehmende Nutzungsprofil solch eines Micro-Autos doch sonnenklar und trivial, und wird nur deswegen wieder über zwei Seiten diskutiert weil ein Diskussionsteilnehmer wie üblich auf drei Nachkommastellen genau von sich oder der Diskussion und der eigenen Argumentation hilfreichen Beispielen auf alle verallgemeinert.
Wer am Arsch der Welt wohnt, drei Kinder hat, bundesweit tätiger selbständiger Handelsvertreter ist, und vier mal im Jahr den Wohnanhänger nach Italien oder Dänemark zieht, für den ist der Microlino offensichtlich als Erstfahrzeug nix.
Potztausend, wer hätte das gedacht...
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Ich habe bislang nur mal zwei Tage in einem Passat Erfahrung mit einem Abstandstempomat (bis 160km/h) machen dürfen und war sehr angetan davon. Anfangs musste man noch etwas Vertrauen ins System entwickeln, dann lief das aber tadellos.
Da ich recht viele Stausituationen auf der Autobahn hatte fand ich insbesondere gut dass das bis zum Stillstand funktioniert hat. Wenn es unmittelbar weiterging hat das Fahrzeug wieder selbständig bis maximal 160km/h beschleunigt, wenn man etwas länger stand, musste man nur einmal seicht das Gaspedal antippen und es ging ebenso weiter.
Mit geringeren Maximalgeschwindigkeiten z.B. in geschwindigkeitsbeschränkten Bereichen oder auf der Landstraße ging das natürlich genauso. Sogar in Baustellen mit leichten Kurven hat das passabel funktioniert.
Autonomes Fahren ist das natürlich noch lange nicht, aber es tut genau was es tun soll, es assistiert beim Fahren, und in dem Maße sollte man auch als Fahrer damit umgehen.