Kleiner Tipp: Bei EBAY sind die Dinger für 10-15 € zu haben, einfach ein bisschen Geduld haben und bei Suche "Dummy" eingeben
Beiträge von Ayreon
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Michael, kann es sein dass Du bei der Telekom beschäftigt bist
bei dieser Entrüstung. Die Telekom muss wie jedes Unternehmen seine Forderungen absichern -
Kann es sein dass es unfreier Versand war, der allein kostete 13,50 DM ohne Nachnahme
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Wenn Du kein Problem mit Klapphandy hast und kein Bluetooth brauchst ist die Frage geklärt, ganz klar das Motorola
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Also bis die ersten UMTS Geräte auf den Markt kommen wird mind. bis nächsten Mai dauern, also wenn ist überhaupt nur von Vorstellung die Rede. Bislang haben die Provider ja auch noch keine Ahnung wie es mit Tarifen aussehen soll?
Für Siemens dürfte mehr der Erfolg des CL50 wichtig sein um Samsung auf deren Heimatmarkt entgegen zutreten.
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Gibts keine detaillierteren, auch in Sachen Partnerkarte, SMS etc.
Es ist eine Schweinerei dass Quam die eigene HP kastriert hat
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Mein Bruder hat eine der Sims aus der INWA Aktion bekommen, nur haben wir die Details über die Tarifein´zeleinheiten nicht mehr. Weiss jemand wo ich die im Net finden kann?
Danke
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Also ich sehe das mehr so dass das sozusagen ihre wöchentliche Arbeitszeit festlegt. Ich denke wenn es wirklich Leistungsbezogen wäre müsste das genau geregelt sein, wann sie verantwortlich ist und wann nicht.
Ich bin für jedes Feedback dankbar
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meine Freundin hat folgendes Problem:
Sie ist als Logopädin in einer Praxis angestellt. In ihrem Vertrag ist von einem Grundgehalt von XXXX € bezogen auf 40 Therapieeinheiten pro Woche im Monat die Rede. Überstunden würden zusätzlich vergütet.
Der Geschäftsführer redet auf einmal davon dass sie nur noch die Therapien bezahlt bekommen würde, die sie auch leistet, sie als rein Leistungsabhängig bezahlt würde und sie bei Absagen eben weniger Gehalt bekommen würde.
Meine Freundin arbeitet gern als Logopädin und will sich bestimmt nicht um die Arbeit drücken aber mir geht es darum dass der Vertrag nicht so hingebogen werden sollte wie es dem Geschäftsführer so passt.
Ich bin nämlich der Meinung dass solche Regelungen die zu Lasten des Arbeitnehmers getroffen wurden, auch ausdrücklich so im Vertrag aufgeführt werden müssen, also z. B. "Bei Minderleistung veringert sich das Grundgehalt entsprechend...." Im Vertrag ist weder von Minderleistung noch von leistungsabhängiger Bezahlung die Rede.
Danke für Eure Unterstützung
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Sorry Bernhard, aber Dein bayrisch wird zum Schluss echt herb, da kommt doch der Preiss durch, nix für unguat;)