Frage zu Arbeitsvertrag

  • meine Freundin hat folgendes Problem:


    Sie ist als Logopädin in einer Praxis angestellt. In ihrem Vertrag ist von einem Grundgehalt von XXXX € bezogen auf 40 Therapieeinheiten pro Woche im Monat die Rede. Überstunden würden zusätzlich vergütet.


    Der Geschäftsführer redet auf einmal davon dass sie nur noch die Therapien bezahlt bekommen würde, die sie auch leistet, sie als rein Leistungsabhängig bezahlt würde und sie bei Absagen eben weniger Gehalt bekommen würde.


    Meine Freundin arbeitet gern als Logopädin und will sich bestimmt nicht um die Arbeit drücken aber mir geht es darum dass der Vertrag nicht so hingebogen werden sollte wie es dem Geschäftsführer so passt.


    Ich bin nämlich der Meinung dass solche Regelungen die zu Lasten des Arbeitnehmers getroffen wurden, auch ausdrücklich so im Vertrag aufgeführt werden müssen, also z. B. "Bei Minderleistung veringert sich das Grundgehalt entsprechend...." Im Vertrag ist weder von Minderleistung noch von leistungsabhängiger Bezahlung die Rede.


    Danke für Eure Unterstützung

  • Re: Frage zu Arbeitsvertrag


    Zitat

    Original geschrieben von Ayreon

    Sie ist als Logopädin in einer Praxis angestellt. In ihrem Vertrag ist von einem Grundgehalt von XXXX € bezogen auf 40 Therapieeinheiten pro Woche im Monat die Rede. Überstunden würden zusätzlich vergütet.


    Problematisch ist die Formulierung "bezogen auf 40 Therapieeinheiten pro Woche". Das impliziert ja bereits, dass nur echte Therapiestunden bezahlt werden und nicht einfach "Anwesenheitsstunden".


    Schätze da wird man nicht viel machen können - außer den Arbeitsplatz zu wechseln, falls möglich.

  • Also ich sehe das mehr so dass das sozusagen ihre wöchentliche Arbeitszeit festlegt. Ich denke wenn es wirklich Leistungsbezogen wäre müsste das genau geregelt sein, wann sie verantwortlich ist und wann nicht.


    Ich bin für jedes Feedback dankbar

  • Irgendwo muss im Arbeitsvertrag doch die Arbeitszeit geregelt sein oder auf einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung verwiesen werden. Letztendlich wird man ja als Angestellte(r) nicht auf Honorarbasis bezahlt.
    Es ist doch bei kein 320Euro Job, dabei wäre so etwas möglich.
    Wenn der Arbeitgeber mit o.g. Begründung das erste mal am Monatsende weniger überwiesen hat sofort zum Anwalt, die Verjährungsfrist im Arbeitsrecht sind IMHO sehr kurz.

  • das impliziert eher,das es als "basis" zu verstehen ist.deutet aber meiner meinung nach in keinster weise an,dass hier eine abhängigkeit zwischen dem (grund-) gehalt und der anzahl der wochenstunden zu sehen ist.
    es ist ja lediglich eine bezugsgrösse und keine berechnungsgrundlage.


    aber mal ne ganz andere frage:wie gern arbeitet man für nen chef,der die arbeit des mitarbeiters dermassen würdigt,dass er ihn finanziell benachteiligen will?
    ich glaub,ne vertrauensbasis kann doch bei diesem versuch,eine "akkordarbeit" einzuführen,kaum noch gegeben sein.

    Hardware:
    IPhone 8 256 GB
    IPad Pro 12,9

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