im Tatbestandskatalog des KBA kannst du dir was aussuchen:
336012 Sie führten das Fahrzeug ohne/mit unzureichender *) Radabdeckung.
§ 36a, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat -->5€
123166 Sie zogen das Fahrzeug nicht auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr, ( B - 1 ) 10,00
obwohl unterwegs die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigende
Mängel aufgetreten waren.
§ 23 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 110 BKa-->20€
123112 Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug. ( B - 1 ) 25,00
§ 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.2 BKat -->25€
etc.
Je nachdem ob die verbleibenden Karosserieteile noch fest oder nun lockerer sitzen und drohen abzubrechen und damit andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen, oder das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer erhöht wird, kann u.U. eine Strafverschärfende "Gefährung" geltend gemacht werden.
Daneben bleibt es zu beachten, dass, im Falle eines Unfalls, sich deine Versicherung aus der Verantwortung ziehen könnte.
Ich denke für ein paar Tage bis zum Werkstatttermin dürfte das evtl gehen. Eine Dauerlösung für mehrere Wochen ist das aber sicher nicht.