Beiträge von c-walt

    Eine Handyfinanzierung über myhandy und der Abschluss eines o2o Mobilfunktvertrages sind kein verbundenes Geschäft. Verbundendes Geschäft = Abschluss Kaufvertrag und Abschluss Kreditvertrag zur Finanzierung der Kaufsache.


    Außerdem sagt das verbundene Geschäft (bzw. die entsprechenden §§ dazu), wenn ich mich recht erinnere, nur aus, dass Du als Kunde mit Widerruf des einen Vertrages auch das Recht hast, den anderen zu widerrufen.

    Doch, der Vertrag ist problemlos aus dem Warenkorb löschbar und das iPhone 4 so auch komplett vertragsfrei bei o2 bestellbar. ;)


    hayabusa63: o2 lehnt, von Kundenseite aus gesehen, die myhandy-Verträge komplett wahllos ab. Das betrifft nicht nur das iPhone. Daher kann man auch nicht von "einer Masche" sprechen.
    Außerdem schließt Du mit o2 2 voneinander unabhängige Verträge ab. 1x Myhandy und 1x o2o. Die Verträge stehen in keinem Abhängigkeitsverhältnis zueinander und daher wirkt sich die Ablehnung des einen auch nicht auf den anderen aus.

    Richte dich doch nicht daran, ob sowas allgemein als "In" gilt. Gefällt es Dir so? Dann behalt die Kette. Gefällt es Dir nicht, dann schick sie zurück. So einfach ist das...


    Btw: Ich kann mir Flashhawks Antwort gut vorstellen und würde ihm da auch grundsätzlich zustimmen. :D

    Zitat

    Original geschrieben von raix
    Bitte was? Das schmeckt doch widerlich. Dann braucht man keinen Nespresso kaufen.


    Ich habe es ihr auch schon versucht auszureden, aber sie meint es schmeckt ihr so. Daher halte ich mich auch an den Grundsatz "Widerspreche nie einer Frau...", denke mir meinen Teil und lasse sie ihr Gebräu trinken. :D

    Also bei mir bekomme ich Tassen mit einer max. Höhe von 8,5cm problemlos unter die Maschine. Alle größeren Tassen muss ich schief halten und irgendwie zwischen Auslauf und Stellfläche klemmen. Sieht zwar nicht schön aus, funktioniert im Notfall aber auch.


    Es soll auch Leute geben, die ihren Lungo doppelt durchlaufen lassen (meine Freundin zum Beispiel :D ). Oder wenn Du ausschließlich Latte Macchiatto trinkst. Da wäre eine klappbare Stellfläche schon komfortabel.

    Es steht doch klar in den Regeln, was verboten ist und dass dies "verbotenen" Angebote kommentarlos gelöscht werden. Warum sollten sich die Mods daher noch die Mühe machen und jeden Regelverstoß kommentieren? Nur weil ein Teil der User zu faul zum Lesen der Regeln sind? Dazu fehlt auch einfach die Zeit. Bedenke bitte, dass die Jungs ihre Arbeit als Hobby und ohne Bezahlung machen. ;)


    Zu deinen gesehenen Angeboten mit Schloss: normalerweise werden nicht regelkonforme Angebote vom Team komplett gelöscht, so dass Du sie gar nicht mehr sehen kannst. Wenn einfach nur ein Schloss am Thread prangert, hat ihn u. U. einfach nur der Ersteller selbst geschlossen (z.B. nach einem erfolgreichem Verkauf).

    Zitat

    Original geschrieben von Joghurt2
    Sicher?


    Allgemein gilt der Tarifvertrag doch für alle Arbeitnehmer und nicht nur für Gewerkschaftsmitglieder. Deshalb gibt es doch immer Beschwerden der Gewerkschaften über die Trittbrettfahrer.



    Ja, offiziell hast Du als nicht-Gewerkschaftsmitglied kein Anspruch auf die Leistungen, die im Tarifvertrag ausgehandelt wurden. Jedoch lassen die Arbeitgeber normalerweise die Tarifverträge für alle Arbeitnehmer gelten, um eben zu verhindern, dass plötzlich alle AN in die Gewerkschaft eintreten (--> nennt sich Gleichstellungsabrede).