ZitatOriginal geschrieben von Quindan
[...] Migrantenboni...wenn wir schon beim Klugscheißen sind
Wenn Du schon Klugscheißen willst, dann mach's wenigstens richtig. Beides, Boni und Bonusse, ist richtig. ![]()
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ZitatOriginal geschrieben von Quindan
[...] Migrantenboni...wenn wir schon beim Klugscheißen sind
Wenn Du schon Klugscheißen willst, dann mach's wenigstens richtig. Beides, Boni und Bonusse, ist richtig. ![]()
Es gibt Programme, mit denen Du deinen Bildschirm abfilmen kannst, z. B. Fraps. Damit werden oft In-Game-Szenen von Videospielen gefilmt, sollte also auch für Deine Zwecke ausreichen.
"In die Scheiße geritten" klingt für mich allerdings sehr negativ und nach unberechtigt.
Falls der Bericht der Jugendgerichtshilfe den Tatsachen entspricht und der Täter wirklich die Reife eines Erwachsenen besitzt, dann ist es für mich nicht "in die Scheiße reiten", wenn auf Erwachsenenstrafrecht plädiert wird. In dem Fall wäre es für mich einfach nur korrekt und gut gemachte Arbeit, da es nicht(!) die Aufgabe der Jugengerichtshilfe ist, durch Verdrehung von Tatsachen, ein möglichst mildes Urteil rauszuhauen.
In dem Fall definitiv Memme. Aber ich steh dazu. ![]()
Ging mir genau so. Das erste Mal bin ich auch mit normaler Unterwäsche unter der Radhose gefahren. Wegen Unterwäsche einen Wolf holen? Pah, ich wusste es ja besser und hatte kurz darauf die Quittung bekommen. :o ![]()
sk8ergirl: Richtig. Aber hier kommt meiner Meinung nach, wie offline auch schon erwähnte, wieder ein wenig die "Nazi-Keule" bzw. "Armer-Ausländer-Keule" zum Zuge. Schau Dir doch mal die gesamte Argumentation an. Keine Ahnung vom deutschen Rechtssystem, aber alles besser wissen wollen...
Du trägst nichts unter den Radhosen, damit die Polsterung die Haut nicht wund scheuert (damit Du dir keinen "Wolf" holst).
Ja, die Angeklagten waren zum Zeitpunkt der Urteilssprechung so alt. Aber bei der Entscheidung, welches Gesetz Anwendung findet, spielt dieses Alter keine Rolle. Dabei zählt nur, wie alt der Täter zum Tatzeitpunkt war. Beispiel: ein 16-jähriger ermordet seinen Nachbarn, der Fall wird erst 20 Jahre später gelöst. Der Angeklagte ist in dem Moment 36 Jahre alt, wird allerdings nach Jugenstrafrecht verurteilt, da eben das Alter zum Tatzeitpunkt ausschlaggebend ist.
Zitat[...]Ich habe schon oft erlebt, dass die Aussage eines Jugendhelfers nicht zwangsläufig der ganzen Wahrheit entspricht und daher das ein oder andere Einzelschicksal negativ beeinflusst. In der Frage welches Recht angewandt werden soll, legen die Gerichte großen Wert auf die Aussagen der JH.
Jugendgerichtshilfen sind auch nur Menschen und die machen Fehler. Ich möchte gar nicht abstreiten, dass Täter auch manchmal falsch eingeschätzt wurden. In wie weit Du das bei irgendwelchen Fällen beurteilen kannst, kann ich nicht einschätzen (kanntest Du die Täter und weißt daher von den verdrehten Tatsachen?). Allerdings behaupte ich einfach mal, dass Du nicht das psychologische Fachwissen besitzt, um darüber zu entscheiden.
Ich kann nur von diesem Fall ausgehen und hier haben wir eben keine genaueren Informationen über die Täter und könne uns daher auch kein wirkliches Urteil darüber bilden, ob die Prognose der Jugendhilfe evtl. falsch ist.
ZitatOriginal geschrieben von bubaa
Ich frage mich warum denn beide nach unterschiedlichem Recht bestraft werden. Scheint so als habe der Jugendhelfer Serkan mächtig in die Scheiße geritten (keine Seltenheit!). [...]
Warum die Täter nach unterschiedlichem Recht bestraft wurden? Das ist auch wieder so eine Sache, die wir als Außenstehende nicht wirklich beurteilen können, da uns wichtige Fakten fehlen. Das hat nichts damit zu tun, dass der Jugendhelfer irgendwen in die Scheiße reiten wollte. Oder willst Du jetzt behaupten, dass der zuständige Jugendhelfer was gegen Türken hat, ein Nazi ist und deswegen dafür gesorgt hat, dass einer der Täter nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird? ![]()
Zitat[...]20 Jahre muss noch lange nicht heißen, dass jemand erwachsen ist! Und apropos Beispiel Soligen, da gings sogar noch mit 22.
Pech für Serkan - Gut für Spiridon...
Der Solinger Täter ist heute 35, vor 15 Jahren hat er die Tat begangen -> er war zum Tatzeitpunkt 20 Jahre. Und auf das Alter zum Tatzeitpunkt kommt es an.
Jugendstrafrecht wäre außerdem rechtlich gesehen mit 22 Jahren überhaupt nicht mehr möglich, da kann der Angeklagte noch so unreif sein.
Du kennst doch die genauen Hintergründe überhaupt nicht. Da bringt es rein gar nichts, irgendwelche Haftstrafen zu vergleichen.
Außerdem ist es toll, wie der Grieche auf einmal den Rentner ja "nur" geschlagen hat und die Nazi haben die Türken mit voller Absicht verbrannt. Klar, man kann sich auch alles so drehen, wie man es gerade braucht. ![]()