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Fonds gelten als Sondervermögen und sind vom Vermögen des Anbieters getrennt. Bei einer Insolvenz gibt es grundsätzlich die Möglichkeiten einer Fusion (Fond geht in einen anderen über) oder Liquidation (Verkauf und Du bekommst den Gegenwert). Theoretisch könnte der Fond auch von einem anderen Anbieter weitergeführt werden. Selbiges gilt auch für Dein Aktiendepot.
Ein Risiko hast Du bei Derivate wie CFDs. Da solltest Du als Laie aber eh ganz weit von Abstand nehmen.
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Das weiß ich noch nicht. Zuerst mal muss ich das ganze mal verstehen. Gerade bei diesen hoch gelobten "MSCI World"-ETFs ist das alles gar nicht so einfach wie es immer dargestellt wird. Die gibts ja mit x unterschiedlichsten Schwerpunkten. Wenn so was wie "Energy Sector" oder "Information Technology" im Namen ist kann man sich das ungefähr zusammen reimen, aber wenn ich so was lese wie "Amundi Euro Stoxx Banks UCITS ETF Acc", siehe #209 stehe ich auf dem Schlauch.
Ist Google oder einer der vielen Copilot-Alternativen heute im Saarland kaputt?
Hier ein erneutes Silbertablett für Dich: klick
Hast Du in meine vorherigen Links mal reingelesene? Da wird das auch angerissen und es gibt Beispiel-ETFs, die sich für Börsen-DAUs eignen, ohne großartiges Aktien- oder gar branchenspezifisches Wissen.
Mit dem Beitrag bin ich hier aber auch wieder raus. Du hast genug Futter bekommen, um mit einem Depot inkl. erstem ETF-Sparplan direkt durchstarten zu können. Weiteres Wissen - sofern gewünscht und nötig - kannst Du dann parallel dazu anlesen. Auf das weitere Ausreden- und Prokrastinationsspielchen habe ich keine Lust.
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Nein. Ich warte immer noch auf die Beantwortung der offenen Fragen in #222 und #227
Klick
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So schwer ist das nun wahrlich nicht mit ein wenig Eigeninitiative. Wann eröffnest Du nun ein Depot?
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Frank73 Hast Du mittlerweile wenigstens mal ein Depot eröffnet?
Vielleicht sogar einen kleinen Sparplan eingerichtet? 25€ auf z.B. A0RPWH oder A1XB5U reichen für einen Einstieg.
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Hätte ich nämlich, auf welchem Wege auch immer, die Feuerwehr oder sonst wen gerufen, hätten die in jedem Fall auch die Wohnungstür aufbrechen müssen (n, die der Vermieter hätte ersetzen müssen[…]
Auch die Feuerwehr hat Möglichkeiten, Türen gewaltfrei zu öffnen. Gerade, wenn keine akute Notlage vorliegt, werden nicht direkt Halligan Tool oder Axt zum Aufbrechen ausgepackt.
Im Idealfall hätte es beim Einsatz der Feuerwehr zwei zerstörungsfrei geöffnete Türen gegeben. 
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Ein Teufelskreis, wie in so ziemlich allen Lebensbereichen bei Dir.
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Das lässt sich durch getrennte Lebensführung beweisen und stellt bei einer tatsächlichen Wohngemeinschaft weniger ein Problem dar: WG-Mietvertrag, Untermietvertrag, getrennte Konten, getrennte Schlafzimmer und nur zweckdienliche Gemeinschaftsräume wie Küche, etc.
Du ignorierst auch gekonnt, dass das Thema Einstehungsgemeinschaft nur auf ganz spezielle Konstellationen der Zusammenlebenden zutrifft, mitnichten jeden betrifft und somit nicht allgemein das Alleineleben fördert.
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Heute heißt das geschlechtlich neutral "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft", aber der Grundgedanke ist derselbe: leben zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts zusammen in einer Wohnung, geht der Gesetzgeber automatisch davon aus, dass sie ein Paar sind.
Das stimmt in dieser Pauschalität so nicht. Der Gesetzgeber hat klare Kriterien, ab wann eine Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft vermutet werden darf.
Arbeitet einer und der andere nicht, werden der nicht arbeitenden Person alle Leistungen gestrichen.
Das stimmt so pauschal ebenfalls nicht. Besteht eine Bedarfsgemeinschaft, werden Einkommen anteilig angerechnet. Es wird nicht alles automatisch gestrichen.
Folglich besteht ein großer Anreiz[...]
Das ist Deine persönliche Interpretation basierend auf teils falschen und konstruiert anmutenden Annahmen.
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Solche Zweck-WGs wie in den USA verhindert übrigens in D bislang die Sozialgesetzgebung, die derzeit davon ausgeht, dass wenn zwei Erwachsene unterschiedlichen Geschlechts zusammen in einer Wohnung wohnen, die auch gleich gemeinsam ins Bett springen wollen. Das Leben alleine in einer eigenen Wohnung wird bei uns durch die Gesetze wirklich extrem gefördert.
Hier wüsste ich gerne mal, welche „Sozialgesetzgebung“ in Deutschland dies regeln soll?!
Vermutlich spielst Du auf Bedarfsgemeinschaften an. Die werden jedoch durch ganz andere Merkmale begründet als „zwei Menschen unterschiedlichen Geschlechts wohnen zusammen“.