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Dieses blinde Wegschauen, dieses Leugnen von Tatsachen hat zu dem geführt, wo wir uns heute befinden.
Du meinst den latenten Alltagsrassismus? Gestützt durch „das wird man ja wohl noch sagen dürfen“ und „ich bin ja kein Nazi, aber…“. Ja, da stimme ich Dir zu, das ist zum
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Wow, über Nacht hat wohl wieder der Stammtisch bei TT geöffnet. Sind eure Dorfkneipen vom Gesundheitsamt dicht gemacht worden, weswegen ihr so eine Grütze jetzt hier ablassen müsst? 

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Danke tanker und sensemunne.
Sehr schade, dass für eSim nicht auf einen voll digitalen Prozess umgestellt wurde. Dann mache ich nachher eine kurze Radtour ins nächste Kaufland...
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Wenn ich das eSim-Starterpaket bestelle, bekomme ich dann trotzdem noch etwas per Post zugeschickt? Oder kann ich direkt nach Bestellung Post-Ident starten und anschließend die eSim installieren?
Ich finde leider keine eindeutigen Informationen dazu auf der Seite von Kaufland. Beim Starterpaket steht als Liefertermin 01. bis 03.11., in einem FAQ steht was von sofortiger Verfügbarkeit.
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Was hindert die Behörden daran auch im Pass die Meldeadresse aufzunehmen?
Das beantworten die Behörden sogar selbst. 
Warum steht meine genaue Anschrift nicht im Pass, sondern nur im Personalausweis?
Diese Regelung dient dem Zweck, dass Sie anhand Ihres Reisepasses weltweit identifiziert werden können, ohne dass Rückschlüsse auf Ihr persönliches Wohnumfeld möglich sind.
Zudem sind die Interessen anderer Staaten an personenbezogenen Daten von Reisenden vielfältig. Deutschland kann die rechtlichen Regelungen in anderen Staaten, aufgrund derer die Daten von Reisenden gespeichert und verarbeitet werden, nicht beeinflussen. Daher hat der gesetzgebende Bundestag entschieden, dass die konkrete Anschrift einer oder eines Reisenden im außereuropäischen Ausland generell nicht relevant ist und in den Reisepass daher lediglich der Wohnort - ohne weitere Adresszusätze - einzutragen ist.
Der Personalausweis erleichtert dagegen den Nachweis der Anschrift, indem er sie bereits im Dokument enthält. Der Personalausweis ist zur Nutzung innerhalb Deutschlands und des Freizügigkeitsraums der Europäischen Union bestimmt. Nach Identifizierung durch Vorlage des Personalausweises ist von einer missbräuchlichen Verwendung der Adressangabe innerhalb der EU nicht auszugehen: Grund hierfür sind die bestehenden datenschutzrechtlichen Vorschriften in Deutschland und vergleichbare datenschutzrechtliche Regelungen in den EU Mitgliedstaaten - einschließlich entsprechender Sanktionsmöglichkeiten.
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In dem KBA wird auf Kulanz seitens Skype verwiesen. Also, anrufen und ausprobieren. Wenn ich Dir jetzt sage, dass ich im Sommer 3,42€ zurückbekommen habe, bringt Dir das überhaupt nichts.
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Dieser Support-Artikel beschreibt die Möglichkeiten einer Rückzahlung.
Grundsätzlich gilt, dass eine Auszahlung nur möglich ist, wenn das Guthaben weniger als 14 Tage auf Deinem Konto ist. Alles darüber hinaus ist reine Kulanz.
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Nachtrag: Stiftung Warentest hat das FP4 mal gestestet. Laut dem Test beherrscht es 5G SA nicht.
https://www.test.de/Handys-und…00021850!IC20006-0261-00/
Selbst Fairphone sagt auf ihrer Seite: "Fairphone 4 does not support 5G SA.". Und die sollten es wissen. 
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nur nicht Ross und Reiter nennen
Dann sei ein Vorbild und fang damit an. Wer ist "das Volk"? Definiere ohne die von Nokiahandyfan bereits erwähnte Generalisierung.
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Frank73 Meine Vermutung: Die in diesem Beitrag genannten...