Moin zusammen!
Jaja, meisl ... das ist so ein Thema für sich.
Ich hab' damals, als ich mein R380s dort gekauft habe (schon Jahre her), so gut wie keine Probleme gehabt (zumindest keine durch ein paar Telefonate unlösbare), aber seitdem gibts relativ viele Kunden, die gelinkt wurden 
Zu David328s Anmerkung: [URL=http://www.o2online.de/o2/meta/agbs/tarife,property=Original.pdf]Hier[/URL] gibts die AGB zu den O2-Tarifen für Vertragskunden als PDF zum nachlesen.
Gleich der zweite Punkt ist interessant:
"2 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt durch Antrag des Kunden und Annahme durch O2 zustande. Die Annahme kann stillschweigend durch Leistungserbringung, insbesondere durch Freischaltung (Aktivierung) der codierten Mobilfunkkarte (SIM-Karte),erfolgen."
Wichtig ist hierbei, daß der Vertrag durch die Leistungserbringung angenommen wird! D.h. sobald einerseits der Kunde einen Antrag auf einen Mobilfunkvertrag gestellt und andererseits O2 die Karte freigeschaltet hat, ist der Vertrag zustandegekommen - und nicht erst durch das Verwenden der Karte durch den Kunden.
Da ich nicht weiß, wie die Freischaltung bei O2 gehandhabt wird (Anruf bei einer Hotline-Nummer oder bereits freigeschaltet bei Versand), kann ich in diesem Fall auch nicht sagen, ob der Vertrag bereits zustandegekommen war. Das wäre zu prüfen.
Gruß, Diet