Beiträge von Pitter

    Nach all dem Unsinn, den ich in den Mails des Kundenservices von AMAZON lesen musste, habe ich mich das auch gefragt? Wieso?


    Ich kann mir das bei einem so großen Laden eigentlich auch nicht vorstellen, aber eine Erklärung wäre es schon:


    AMAZON verkauft einen Artikel, vielleicht wg. falscher Preisauszeichnung o.ä. viel zu preiswert. Leider fällt das zu spät auf, der verdoppelte Kaufpreis gilt nur für Neubestellungen. Da war mein Gerät aber schon versand. Reklamiert nun ein Kunde einen der sehr preiswerten Artikel, ist das doch die beste Gelegenheit, den "Fehler" auszubügeln. Der Kaufvertrag des Kunden wird storniert, der Artikel beim Hersteller reklamiert und entsprechnend gutgeschrieben.


    Gruß


    Pitter

    Re: Re: Re: Kundenservice bei AMAZON???


    Zitat

    Original geschrieben von Michael Karl
    Pitter sprach, in dem von ihm geschilderten Fall, von einem Elektrogerät und nicht von der Tastatur im Ausgangsposting. Der Fall von Pitter hat also in keinster Weise eine Verbindung zu NiceIce´s Tastatur.


    Doch, es handelt sich um sehr ähnliche Fälle. In beiden Fällen hat AMAZON einseitig den Kaufvertrag aufgekündigt und das ihnen anvertraute Eigentum seiner Kunden verschlampt. :flop:
    Einziger Unterschied ist das Alter der beanstandeten Artikel.



    Gruß


    Pitter

    Zitat

    Original geschrieben von censtar
    Wo räumt der Gesetzgeber das ein?


    Im BGB:


    § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
    Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
    1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
    2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
    3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


    Und der Kunde, nicht der Händler hat das Wahlrecht. So z.B. hier nachzulesen. Oder auch in den AGB von Amazon:


    § 9 Mängelhaftung
    Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen.


    Zitat

    AFAIK wird dem Verkäufer das Recht eingeräumt, am Gerät bis zu 3 mal nachzubessern, ehe der Kunde auf eine Wandlung bestehen kann.


    Dem Kunden werden Rechte eingeräumt, allerdings muss er dem Händler eine dreimalige Nachbesserung erlauben. Dem Händler wird nicht das Recht eingeräumt einseitig den Vertrag zu kündigen. Auch hat der Händler nicht das Recht, mit dem Eigentum eines Kunden nach gutdünken zu verfahren und es zu "entsorgen".


    Gruß


    Pitter

    Kundenservice bei AMAZON???


    Na dann will ich mal meinen ähnlich gelagerten Fall schildern.


    Ende Dezember 2003 habe ich bei AMAZON ein Elektrogerät zu einem sehr günstigen Preis gekauft. Leider funktionierte es nicht immer ganz einwandfrei.
    Der Kundenservice hat mir zweimal schriftlich eine Ersatzlieferung nach Einsendung meines Gerätes zugesagt. Auf die Idee, ein entsprechendes Gerät zu reservieren kommt beim Kundenservice von AMAZON niemand. :flop:


    Die Ersatzlieferung verzögerte sich zwei Wochen, schliesslich wurde mir mitgeteilt, das Gerät sei nicht mehr lieferbar, man erstatte mir den Kaufpreis, ich könne das Gerät ja bei AMAZON-Marketplace gebraucht erwerben.


    Der Erstattung des Kaufpreises habe ich umgehend wiedersprochen und eine Reparatur verlangt. Der Gesetzgeber gibt dem Kunden das Recht, zu wählen, wie im Falle eines Mangels zu verfahren ist! Aber der Kundenservice von AMAZON teilte mir mit, eine Reparatur sei nicht mehr möglich, der Hersteller repariere das entsprechende Gerät auch nicht mehr. (Inzwischen hatte ich herausgefunden, das der Fehler auch bei anderen auftrat und durch einen einfachen Austausch eines Bauteils zu beheben ist.) Eine Rückgabe mit entsprechender Preisminderung war auch nicht mehr möglich, da man mein Eigentum bei AMAZON oder dem Hersteller verschlampt hatte. So geht AMAZON mit dem ihnen überlassenen Eigentum von Kunden um. :flop:


    Eine daraufhin von mir vorgeschlagene Ersatzlieferung mit einem noch lieferbaren, fast baugleichen (etwas geringer ausgestatteten) Gerät lehnte man auch ab. Eine Ersatzlieferung sei grundsätzlich nicht mehr möglich, da ja bereits eine Gutschrift (welche ich nicht haben wollte) erfolgt sei.


    Beim Mailverkehr mit dem sogenannten Kundenservice muss ich überlegen, ob ich weinen oder lachen soll. Da werden §§ ihrer AGB zitiert, die überhaupt nicht zutreffen und teilweise wirklich unsinnige Antworten gegeben. Mit Käuferrechten kennt man sich nicht aus, einziger Vorschlag: Gebrauchtkauf bei AMAZON-Marketplace. Dort werden die Geräte allerdings zu einem erheblich höheren Preis gehandelt. Es war halt wirklich ein Schnäppchen. AMAZON selbst hat den Verkaufspreis einen Tag nach meinem Kauf verdoppelt.


    Mein Eindruck: Die Rücksendung kam recht gelegen, um den zu günstigen Verkauf an mich zu "stornieren". :flop: Denen ist schon klar, dass ein vernünftiger Mensch in einem solchen Fall zwar ein paar Mails schreibt, aber davor zurückschreckt, auf dem Rechtsweg sein Recht zu erzwingen.


    Gruß


    Pitter

    Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Die sache ist nun die:


    Kann ich die mangelhafte Sache zurückverlangen und auf eine Wandlung verzichten?


    Typisch be... Kundenservice bei AMAZON.


    Eine Aufforderung an AMAZON, das Teil zurückzusenden, wird Dir nicht weiterhelfen. Denn AMAZON hat Dein Keyboard inzwischen sicher "verloren" bzw. "entsorgt". Ausserdem werden Sie irgendwelchen anderweitigen Ersatz ablehnen, da ja inzwischen eine (vom Kunden nicht gewünschte) Erstattung erfolgt sei. Wahrscheinlich macht da das EDV-Programm nicht mit. Die scheren sich in dem Falle einfach nicht um die Rechte ihrer Kunden sondern antworten sterotyp: Gutschrift erfolgt, Vorgang damit erledigt.


    Gruß


    Pitter


    P.S: Ich habe inzwischen den Eindruck, das AMAZON manchmal Artikel, aus welchen Gründen auch immer, kurzzeitig zu preiswert anbietet. Eine Mängelreklamtion bietet dann eine elegante Möglichkeit, den zu günstigen Verkauf rückabzuwickeln.

    Zitat

    Original geschrieben von Tddy
    Aus Erfahrungen sendet Amazon.de die Rücksendekarte immer nach Ablauf des Rückgaberechtes einem zu... ich habe die Ware zurück geschickt, da Weihnachten laut meinem Kalender am 24.12.2003 und nicht am 29.12.2003 war, zudem wurde mir mehrmals zugesichert, dass die Ware vor Weihnachten eintrifft!...


    Amazon ist, was den Kundenservice betrifft, offensichtlich ein Sch...laden.
    Mir haben die z.B. bei einer Reklamation mehrmals eine Ersatzlieferung nach Rücksendung versprochen. Auf die Idee, in einem solchen Fall ein Gerät zur Ersatzlieferung zu reservieren, kommt in dem Laden keiner. Wenn dann nach mehreren Wochen das Gerät nicht mehr lieferbar ist, kannst Du als Kunde in die Röhre schauen.
    Reparatur oder Rücksendung mit Preisminderung geht auch nicht, da es in dem Laden wohl üblich ist, das eingesandte Eigentum von Kunden zu verlieren bzw. zu "entsorgen". Einzige stereotyp vorgebrachter Vorschlag des Kundenservices: Rückerstattung des Kaufpreises und Gebrauchtkauf auf AMAZON-Marketplace. Die Mehrkosten soll ich als Kunde einfach schlucken.


    Das beste sind die Antworten des "Kundenservices", kennen noch nicht einmal die eigenen AGB, verweisen auf nicht zutreffende Paragraphen und verweigern einfach gesetzlich vorgeschrieben Kundenrechte. Da wird es dann wirklich ärgerlich. Denen ist schon klar, das ein vernünftiger Mensch wegen geringer Warenwerte nicht vor Gericht zieht.


    Gruß


    Pitter

    Verkäufer gewerblich oder nicht?


    Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Fällt wohl unter: Pech gehabt. Ein Paket wäre wenigstens versichert gewesen , was bei dem Preis wohl auch angebracht ist.


    Das stimmt allerdings nur, wenn der Verkäufer nicht gewerblich handelt. Denn ein gewerblicher Händler trägt beim Verkauf an Privatkunden das Versandrisiko. Das kann auch nicht per AGB an den Kunden abgewälzt werden.


    Gruß


    Pitter


    P.S. Trotzdem ist es beim Kauf von teureren Artikeln sinnvoll, einen versicherten Versand z.B. als Paket zu vereinbaren.

    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    ... und wer wird gezwungen in ner Kneipe zu arbeiten...?


    Recht hast Du, sollen doch Zuhause bleiben und Sozialhilfe beantragen.


    Das musste ja kommen. Wenn z.B. über Beamtenpensionen diskutiert wird, kommt auch immer das Argument, "...hättest ja auch Beamter werden können...". Echt schlüssig, solche Argumente.


    Nur weil ein Teil der Bevölkerung seine Sucht immer und überall ausleben will, sollen viele Andere von bestimmten Berufen ausgeschlossen werden?

    Zitat

    Original geschrieben von bloedzinn
    ...In der Kneipe ist das was anderes, da weiß jeder was ihn erwartet und der Besuch ist freiwillig....


    Schon mal an die Leute gedacht, die in Kneipen etc. arbeiten? Die werden auf jeden Fall "gezwungen" mitzurauchen.



    Zitat

    ...Es geht bei der Rauchverbotsdiskussion eigentlich nur darum irgend etwas gegenüber Anderen durchzusetzen, ein leider weit verbreitetes Phänomen...


    Nein, es geht darum etwas bestimmtes durchzusetzen.



    Zitat

    ...Egal ob es um Mobilfunkmasten oder Verkehrsberuhigungen oder Anwohnerparken geht, es ist immer eine relativ kleine Gruppe, die sich die Institutionen der Gesellschaft und die Toleranz der Mitmenschen zu Nutze macht um sich durchzusetzen. Dabei geht es gar nicht darum etwas Positives zur Zivilisation beizutragen, sondern das Ziel ist der Mehrheit etwas aufzuzwingen, zur Bestätigung und Festigung des eigenen Egoismus...


    Ja, ja die Freiheit und die Leistungen für die Zivilisation. Erkläre uns doch einmal, inwiefern das Rauchen und Mitrauchen Positives zur Zivilisation beiträgt. Da bin ich echt gespannt.



    Nach meinen Erfahrungen gibt es eigentlich nichts unverschämteres als einen durchschnittlichen Raucher. Die merken i.d.R. auch nicht einmal mehr, wie rücksichtslos sie sich benehmen. Können sie ja auch nicht, schliesslich sind sie süchtig.


    Gruß


    Pitter

    Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Frage ist, ob der Drängler wirklich SCHULD war. IMHO nicht, denn er ist ja an dem anderen Auto nicht angekommen. Ergo hat er aktiv damit nichts zu tun, daß die Frau von der Straße abgekommen ist, sondern es war eine Fehlreaktion der Frau. Genaugenommen war die Frau selbst schuld. Wäre sie - ohne das Lenkrad zu verreißen - langsam zur Seite gefahren, wäre überhaupt nichts passiert.


    Ohne weiter gelesen zu haben:


    Stell Dir vor, ich überfalle eine Bank und bedrohe den Kassierer mit einer Schusswaffe. Der ist herzkrank, erleidet wegen des Schrecks einen Herzinfarkt und stirbt. Bin ich jetzt unschuldig an seinem Tod?


    Wenn Du jetzt ja sagst, dann brauchen wir nicht mehr weiter zu diskutieren.


    Gruß


    Pitter