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Wenn ich sowas lesen muss:
Zitat
...So müsse für die Behauptung, dass ein am Verfahren beteiligter Richter eine Straftat begangen habe, ein rechtskräftiges Urteil vorliegen, so das Gericht. Dies sei in der Causa Mollath nicht der Fall. Und selbst wenn die von Mollaths Anwalt behauptete Rechtsbeugung eines Richters nachgewiesen werden könnte, könne dieser wegen Verjährung nicht mehr verurteilt werden....
dann endet bei mir jedes Verständnis für irgendwelche juristischen Winkelzüge.
Es kann also gar keine Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Rechtsbeugung geben, da dafür ein Urteil vorliegen müsse. Dieses ist aber unmöglich, da es ein Urteil wegen Verjährung nicht mehr geben kann. Alle Beweise der Welt und auch ein Geständnis des Richters würden zu keinem anderen Ergebnis führen. Das ist absurd. Und falls es für solche Fälle keine Lösung geben sollte, hat unser Rechtssystem ein großes grundsätzliches Problem.
Nicht das ich jetzt glauben würde, dass es in Deutschland jemals eine Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung geben würde.
Gruß
Pitter
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Zitat
Original geschrieben von webbiller
... sich mit der StVO und deren Reformen ausgiebig beschäftigt hat....?!
Ja, die Politik ist auch ganz auf der Neusprech-Welle. Aber muss ein normaler Mensch da mitmachen?
Was da an Steuergeldern verbraten wird, wäre in der Sanierung von Straßen und Radwegen viel viel besser angelegt.
Gruß
Pitter
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Was soll man schon von jemand erwarten, der direkt am Anfang des Beitrages
Zitat
von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Kfz Steuernden
schreibt? 
Gruß
Pitter
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Zitat
Original geschrieben von beugelbuddel
Trümmerteile lagen 250m zerstreut und Zeugen berichten, dass der Motorradfahrer schon vorher mehrfach durch riskante Überholmanöver und überhöhte Geschwindigkeit aufgefallen ist.
Auf der Strasse ist max. 80km/h erlaubt. Oft auch nur 60km/h.
Ich kenne die Straße nicht.
Der Motorradfahrer wird eine Mitschuld wegen zu hoher Geschwindigkeit haben. Aber ausgelöst hat das ganze doch wohl der Transporterfahrer, der trotz Gegenverkahr überholt hat. Der Opelfahrer wird die Bremse nicht nur ein wenig angetippt haben. Wahrscheinlicher ist da doch eher ein starkes oder sehr starkes Bremsen.
Gruß
Pitter
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Zitat
Original geschrieben von beugelbuddel
Du solltest mal richtig und im Zusammenhang zitieren!
Wieso?
Unabhängig von Ereignissen zuvor ist der Unfall doch wohl von dem Transporterfahrer verursacht worden, der trotz Gegenverkehr überholt hat. Das Überholen trotz Gegenverkehr kann/muss man als Rasen bezeichnen. Und wo hat der Transporterfahrer eine Quittung für seine Raserei erhalten?
Gruß
Pitter
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Zitat
Original geschrieben von beugelbuddel
....Leider könnte man sagen: "Dies ist die traurige "Quittung" für das Rasen."....... Der Pkw-Fahrer musste jedoch abbremsen, weil ihm ein überholender Transporter entgegenkam. Der Motorradfahrer wurde offenbar von diesem Bremsmanöver überrascht und prallte gegen das Heck des Opel Vectra....
Ich kann nirgendwo entdecken, dass der Transporterfahrer verletzt wurde.
Gruß
Pitter
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Zitat
Original geschrieben von mumpel
... Wenn man die STVO ganz streng auslegt, dann darf im Überholverbot noch nicht einmal ein Radfahrer einen anderen Radfahrer überholen....
Nur wenn Fahrräder inzwischen zu den Kraftfahrzeugen zählen und mehrspurig sind.
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Inzwischen hat er die Kommentare zu dem Video deaktiviert. Es gab wohl zu wenig Beifall sondern kritische Stimmen für seine Aktion.
Gruß
Pitter
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Zitat
Original geschrieben von Sliders
Anwtort von Handyflash:
.... Wenn der Nachweis aber definitiv nachvollziehbar ist, dann muss der Kunde gegen diese Person vorgehen welche die Sendung in Empfang genommen hat."...
Eine etwas merkwürdige Auslegung des Händlers. Was hat der Kunde mit irgend einem Nachbarn zu tun? Fakt ist doch, der Händler und das von ihm beauftragte Transportunternehmen haben es in der Konstellation nicht geschafft, dem Kunden das Telefon zu übergeben.
Gruß
Pitter
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Zitat
Original geschrieben von Sliders
..."Während Zehntausende Hochwasser-Opfer noch wochenlang auf die Hilfsgelder warten müssen, bekommen Bundesbedienstete per Sonderregelung sofort bis zu 10 000 Euro Vorschuss! ...
Da sehe ich mal keine große Bevorzugung von Beamten. Es handelt sich um ein Arbeitgeberdarlehen, also einen Vorschuss auf das Gehalt, und erhalten können das Darlehen wohl nicht nur Beamte sondern auch Arbeitnehmer des Bundes. Die Länder und Kommunen als Arbeitgeber sollten sich Gleiches überlegen. Da es sich um einen Vorschuss aufs Gehalt handelt, ist allerdings bei allen Nichtbeamten ein gewisses Risiko für die öffentlichen Arbeitgeber vorhanden.
Und auch andere Arbeitgeber - soweit in der Lage - könnten hier ihren Arbeitnehmern etwas Gutes tun.
Gruß
Pitter