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Original geschrieben von Jannis71
Ist ja auch gut so, dass Autofahrer nicht mehr als alleinige Verkehrsteilnehmer zählen und alles um sie herum ausblenden können was keine vier Räder hat. ...
Es gibt auch jede Menge Radfahrer, die alles um sich herum ausblenden. Und auch noch frech werden, wenn man mit Vollbremsung den Unfall verhindert hat. Obwohl die Gefahrensituation durch die illegale und idiotische Fahrweise des Radfahrers entstanden ist.
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Original geschrieben von 42606820
... Ebenso hat man als Radfahrer bei Rechts-Vor-Links dann auch Vorfahrt. Aber welcher Autofahrer schaut da schon? Da kann doch absolut nichts kommen ...
Bei uns gibt es Straßen, in denen Radfahrer gegen die Einbahnstraße fahren dürfen. Ein guter Teil von diesen meint nun wohl, damit habe man zusätzlich als von-links-kommender Radfahrer auch Vorfahrt.
Alles Kandidaten für den Darwin-Award.
Gruß
Pitter
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Original geschrieben von A1234
.... und wenn wir schon dabei sind: Wenn ein AV neu befristet wird, aber beim Befristungszeitraum der vorhergehende Zeitraum angegeben wird, wäre dann eine Entfristungsklage wahrscheinlich erfolgversprechend?
Beispiel:
1. Befristung: 1.1.-30.6. unterschrieben am 1.1.
2. Befristung: 1.1-30.6. unterschrieben am 20.6. Arbeitnehmer arbeitet auch weiterhin im Unternehmen, da AG denkt er hat die neue Befristung bis 31.12. abgeschlossen. Befristung bis zum 30.6. wird zwei mal im AV erwähnt
Ich denke, sowas könnte durchaus zu einem unbefristeten Vertrag geführt haben. Noch ist das ja nicht relevant, aber gegen Ende des Jahres wird man entweder nicht verlängern oder aber einen neuen befristeten Vertrag anbieten. Bis dahin sollte man sich bei einem Anwalt, der sich gut im Arbeitsrecht auskennt, kundig gemacht haben. Sobald ein neuer befristeter Vertrag unterschrieben wird gilt dieser.
Gruß
Pitter
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Du hast doch die bestellte Ware nicht erhalten, was hat das dann mit einem Widerruf zu tun?
Setze dem Händler eine letzte Frist und erkläre dann den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Gruß
Pitter
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Gibt es bei Mobilcom Debitel auch eine kostenlose Festnetznummer zum Vertrag wie bei Base/Eplus?
Gruß
Pitter
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Original geschrieben von Johnson
Die Frage ist eben, wie man "Leistung" definiert!
Im Endeffekt ist es doch ganz einfach: Den Job des LKW-Fahrers/Altenpflegers/Muellmanns/Putzfrau "kann" fast "jeder" ausueben, so dass dafuer keine hohen Gehaelter gezahlt werden muessen....
Früher hatte ich ähnliche Ansichten. Vor der Bankenkrise dachte ich auch, man muss als Banker schon was auf dem Kasten haben. Damit und mit der hohen Verantwortung wären die hohen Gehälter gerechtfertigt. Das kann jemand der z.B. nur Müllmannist ist, nicht leisten. Inzwischen weiß ich, dass ein Müllmann das nicht könnte. Einen Laden so gegen die Wand fahren und soviele Milliarden in den Sand setzen und dabei selbst abkassieren und keinerlei Verantwortung tragen, würde wahrscheinlich den meisten richtig schwer fallen. Sowas kann nur unsere Elite.
Gruß
Pitter
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Original geschrieben von Timba69
...TAZ..
TAZ?
Da war doch was.
Sind das nicht die, die bei dem kommenden NSU-Prozess in München den ersten Journalistenplatz bekommen hatten und wehement gegen die "ungerechte" Veteilung zu ungunsten türkischer Medien gewettert haben.
Nachdem sie in der Verlosung Pech hatten, türkische Medien aber gut bedacht wurden, wollen sie jetzt dagegen klagen.
Gruß
Pitter
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Original geschrieben von stumacher
Natürlich ist der primäre Ansprechpartner der Händler, doch nach sechs Monaten ist der Kunde in der Beweispflicht, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorlag. Das wird kaum möglich sein. Nach einem halben Jahr ist die Gewährleistung also für die Katz, wenn genau aus dem Grund ein Händler die Reparatur verweigert. ...
Warum wird eigentlich so häufig behauptet, die Gewährleistung sei nach 6 Monaten nichts mehr wert? Wieso sollte der Nachweis unmöglich sein? Ein Fernseher kostet schliesslich mehr als 3,50 Euro. Und wenn, wie in diesem Fall, das Gerät erst einige Minuten in Betrieb gewesen ist, bevor es den Geist aufgab, sollte das auch feststellbar sein. Und wenn ein Gutachter entsprechendes feststellt, müßte die Kosten dann wohl auch der Händler tragen.
Zudem ist das hier ja garnicht die Frage, da der Händler ja wohl die Mängelrüge anerkannt und das Gerät zur Reparatur angenommen und weitergegeben hat.
Gruß
Pitter
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Ihr müßt das locker sehen. Was unsere "ehrbaren" Banker und Investoren nicht zahlen oder abzocken muss halt wonaders geholt werden.
Gruß
Pitter
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Original geschrieben von Timba69
....Maximal/minimal Gewährleistung. Und da kannst du dir nach 6 Monaten nach Kaufdatum an die Nase fassen....
Ich verstehe nicht, warum immer so auf den 6 Monaten herumgeritten wird. Wenn ein Elektrogerät vor der 2-Jahresfrist den Geist aufgibt, spricht doch einiges dafür, dass das bereits von Anfang an so im Gerät angelegt war.
Gruß
Pitter