Beiträge von Pitter

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Verstehe nicht, was daran absurd sein soll. Könntest du dein Argument etwas verdeutlichen?


    Es ist durchaus vorstellbar, dass A den B leicht ins Gesicht tritt und nur vorhat, ihn zu verletzen, aber nicht zu töten. Das sollte doch einleuchtend sein, oder?


    Mal davon abgesehen, dass man sowieso niemanden treten sollte. Warum sollte ich als Ziel eines Trittes genau den Teil des Körpers wählen, der am verletzlichsten ist, wenn ich doch "nur" verletzen will?



    Gruß
    Pitter

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Und was soll das jetzt mit Tötungsvorsatz zu tun haben? Es ist auch nicht schwierig, überhaupt keine Gewalt anzuwenden.


    Ich wollte nur auf die Absurdität des Arguments "mit Kopftreten kann man auch nur verletzen (wollen) " hinweisen.


    Gruß
    Pitter

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Das kann man so pauschal nicht sagen. Ich kann jemanden auch leicht treten um ihn zwar zu verletzen aber nicht zu töten.


    Klar, der Kopf ist ja so groß und die restliche "Trefferfläche" eines menschlichen Körpers so klein, dass es schwierig ist, ihn - den Kopf - nicht zu treffen, wenn man "nur" verletzen will.


    Gruß
    Pitter

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    ...eine Verurteilung wegen Totschlag oder sogar Mord kommt nur in Betracht, wenn man auch den Vorsatz nachweisen kann.


    Wer einen Menschen ins Gesicht/an den Kopf tritt (und dies dann auch noch mehrmals tut) will töten oder weiß zumindest, dass dies tödlich sein kann. Wie kann da kein Vorsatz vorhanden sein?


    Gruß
    Pitter

    Und da hört mein Verständnis auf!


    Wie passt das

    Zitat

    ...Eine Anklage wegen Mordes oder Totschlags sei nicht gegeben, da sich ein Tötungsvorsatz nicht bestätigt habe...


    mit dem

    Zitat

    ...dass zwei der vier angeklagten Tatverdächtigen – Osman A. und Melih Y. – auf das Opfer bis zur Bewusstlosigkeit eingeschlagen und eingetreten hatten...


    und dem hier

    Zitat

    ...dass er einen Tag später an Gehirnblutungen starb....


    zusammen?


    Offensichtlich gab es etliche Tritte gegen den Kopf.
    Ich behaupte jetzt einmal: Jeder, wirklich jeder, weiß, dass Tritte gegen den Kopf tödlich sein können.
    Wie kann dann kein Tötungsvorsatz vorliegen?
    Die spinnen, die Juristen!
    Gruß
    Pitter

    Zitat

    Original geschrieben von Hackman99
    ...
    Und ja, es wurde mit 0€ geworben, der Vertriebler gab bei Vodafone aber einen 15€/Monat Vertrag in Auftrag!


    ... Aber auch sollte der Netzbetreiber damit nichts zu tuen haben in Streitfälle, welche genau diesen Vertriebsweg entstammen!...


    Manchmal hilft es zum Verständnis, wenn man sich extreme Situationen vorstellt.


    Nehmen wir mal an, der Vermittler hätte mit 0 Euro Kosten geworben und sich das unterschreiben lassen. Bei Vodafone hätte er aber 1000,- Euro Grundgebühr pro Monat eingereicht.
    Wärst du dann auch der Meinung, dass Ganze ginge Vodafone nichts an? Der Kunde müsse erst einmal zahlen und sich dann mit dem Vermittler auseinandersetzen? Wohl kaum!


    So, und nun können wir wieder zu den 15 Euro zurückkehren, da ja die Höhe des Betrags keinen Einfluss auf die grundsätzliche Beurteilung der Sachlage hat.


    Gruß
    Pitter