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Original geschrieben von mostwanted
...Wie kann ein MdB Zeit finden, seine Dissertation zu schreiben? Ein gewählter Volksvertreter hat seine komplette Arbeitszeit seiner Tätigkeit als MdB zu widmen und sich in Ausschüssen nützlich zu machen...
Selten so gelacht. Es soll sogar Abgeordnete geben haben und auch geben, die ein,zwei Dutzend Nebenjobs haben. Trotzdem sind die der Meinung, ihren Job richtig gut zu machen. Da wird sich doch auch noch ein wenig Zeit für eine kleine Dissertation erübrigen lassen.
Gruß
Pitter
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Original geschrieben von Roadrunner0778
...Dann müsste man ja hunderte Threads eröffnen, von Diäten der Politiker bis zu sonstigem, ist jedoch kein Politikforum :flop:
Ja dann sollte man die Rubrik "Geplauder" ganz löschen, hat ja alles nichts mit Telekommunikation zu tun.
Gruß
Pitter
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Das mit der Wartezeit und Teilansprüchen gibt es nur am Anfang eines Arbeitsverhältnisses. Später könnte man bereits im Januar / Februar seinen ganzen Jahresurlaub nehmen.
Gruß
Pitter
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Original geschrieben von knocker
...
Im Bundesurlaubsgesetz steht: "Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden."
Genau diese betrieblichen Gründe lagen vor, die es nahezu unmöglich machten, den Urlaub im alten Kalenderjahr zu nehmen. Ich wurde sogar gebeten, mehr zu arbeiten (Weihnachtsgeschäft).
Da ich erst im letzten Quartal dort anfing zu arbeiten, war ich also schon mitten drin im Weihnachtsgeschäft....
Wenn Du erst im 4. Quartal 2010 in dem Betrieb angefangen hast, sind die 6 Monate Wartezeit nach Bundesurlaubsgsetz bis Ende März noch nicht rum. Deshalb kannst Du den Urlaubsanspruch für 2010 nach 2011 übertragen lassen, und zwar ohne Einschränkung auf die ersten drei Monate.
Gruß
Pitter
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Original geschrieben von Printus
Da hast du etwas nicht mitbekommen. 
Der TE schrieb weiter oben, dass in diesem Salon kein Lohndumping stattfände. Daher meine Aussage: es kann nicht funktionieren wenn der Haarschnitt 10 EUR kostet während das Friseusengehalt in dieser Zeit 15 EUR ausmacht.
Ich kann kaum glauben, dass die Frisörinnen in dem Laden einen Stundenlohn von 45 Euro haben sollen. Vielleicht sollte ich zum Frisör umschulen. 
Gruß
Pitter
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Original geschrieben von teddy_monster
Habt Ihr alle zuviel Zeit? Junge, junge, wenn man das hier liest, kriegt man ja Augenkrebs...
Da kann ich nur zustimmen! Vor allem wenn hier Leute schreiben, deren Shifttaste offensichtlich kaputt ist. :flop:
Wenn man so ein Geschreibsel von "dasroeder" oder von "pip0wn" liest, wird schnell klar, wie wertvoll Großbuchstaben sind. Texte mit Großbuchstaben sind einfach übersichtlicher und viel besser lesbar.
Gruß
Pitter
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Original geschrieben von 1160
.... Eventuell kann man auch nur bei Stammkunden die Preise erhöhen.
????
Was glaubst Du, wieviel "Stammkunden" er noch hat, wenn die das erfahren?
Mich würde er auf jeden Fall niemals wieder sehen!
Gruß
Pitter
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Original geschrieben von demichve
Meines Wissens -> NEIN
Der Gefahrenübergang ist bei Übergabe der Sendung an den Dienstleister (DHL, UPS). Danach haftet der Empfänger, wenn was nicht ankommt (nach deutschem Recht)
siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
Risiko ist also immer beim Empfänger, wenn der Sender nachweisen kann, dass er es losgeschickt hat. Wenn es versichert ist, muss der Empfänger schauen, dass er an die Kohle kommt.
Das gilt allerdings nur, wenn der Käufer auch ein Unternehmer ist. Beim Kauf von Verbrauchsgütern durch Verbraucher bei einem Händler haftet dieser auch für den Versandweg. Der § 447 gilt da ausdrücklich nicht.
Die eigentliche Frage hier ist, ob beim Kauf im Ausland deutsches Recht gilt.
Gruß
Pitter
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Hallo,
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Original geschrieben von bsee
Bei der Suche nach dieser Pressemitteilung (vom 13.9.) bin ich auf eine von gerade mal gestern gestossen. Es gibt einen stattlichen 30 € Online-Bonus für Neukunden bis 17.10.
ich wollte dieses Angebot wahrnehmen. Bisher habe ich mit Fonic noch überhaupt nicht beschäftigt. Fonic will bei Bestellung eine Einzugsermächtigung haben, um die 9,95 € für die Simkarte und zusätzlich 10 Euro "Erstaufladung" einzuziehen. Was soll das? Bei 30 Euro-Startguthaben brauche ich erst einmal keine zusätzliche Aufladung. Ist das wirklich so, dass diese Erstaufladung erfolgt und kann man das irgendwie umgehen?
Gruß
Pitter
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Original geschrieben von bernbayer
....Wie heißt es so schön: "An ihren Taten sollt ihr sie messen nicht an ihren Worten" Anscheinend haben das viele Bürger auch schon vergessen und lassen sich da leimen.
Was ein Glück für die FDP. Wenn es nicht so wäre, würden die die 5%-Hürde bei den nächsten Wahlen wohl noch nicht einmal in der Ferne sehen können. 