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Original geschrieben von TM1
Aber sicher. Oder kannst Du ein einziges Beispiel nennen in dem ein (nicht defektes) N95 8GB für 80,- verkauft worden sein soll?...
Du kannst uns aber sicher dutzende Fälle nennen, in denen bewußt und beabsichtigt 80 Euro für so eine Verpackung gezahlt wurden.
Und OVP kann z.B. auch ein Autokennzeichen sein .
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Original geschrieben von TM1
Weil es einwandfrei beschrieben ist....
Einwandfrei beschrieben durch das sicher nicht jedem bekannt Kürzel OVP in der Kategorie Handys ohne Vertrag?
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Original geschrieben von TM1
...Selbst wenn man einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen ist (und ihn mit einiger Wahrscheinlichkeit auch wird erfüllen müssen wenn der VK das durchklagt) - positiv bewerten würde ich das niemals.
Wie kommst du denn darauf, dass das ein rechtsgültiger Vertrag sein soll?
Und das Einstellen in die Kategorie Handys ohne Vertrag war dann nur ein Irtumm des Verkäufers? Der hofft hier auf ganz unbedarfte Käufer und versucht die ganz einfach über den Tisch zu ziehen.
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Original geschrieben von Robert Beloe
...Und was den Ausbruch des Ersten Weltkrieges angeht: Es gab gerade im Deutschen Kaiserreich eine geradezu fanatische Kriegsbegeisterung im Sommer 1914.
Und das unterscheidet Deutschland wohl von allen anderen Kriegsbeteiligten. Das waren alles nur pazifistische Bevölkerungen mit Regierungen, die von Deutschland zum Krieg gezwungen wurden.
Hast ja recht, es ist doch alles viel viel einfacher, wenn es nur Schwarz und Weiß gibt.
Gruß
Pitter
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Original geschrieben von KX250
...Die beste Zeit für Schnäppchen (Player 49-89€, HD-DVD für 3€ war IMHO vor 3-4 Monaten.
Die beste Zeit bei Amazon war m.E. vor etwa drei Wochen. Da konnte man sich schon ärgern, dass man die ein oder andere Scheibe für 6 oder 7 Euro gekauft hat. Da gab es z.B 5 HD für 20 Euro oder sogar das Aktion bzw. Triller-Pack mit 4 HD zu 7,95. Zur Zeit kosten die 12,95 und einige einzelne Scheiben zu 3,97 gibt es auch noch.
Gruß
Pitter
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Vielleicht solltest du mal bei diesem Bundestagsabgeordneten nachfragen, wie man schnell unterwegs sein kann und trotzdem immer wieder um ein Fahrverbot rum kommt. 
Gruß
Pitter
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Original geschrieben von ChickenHawk
....Der VK verweigert offensichtlich den Rücktrittswunsch des Kunden sondern beharrt auf eine preisgünstige Nachbesserung von daher sollte man nicht davon ausgehen das er sich auf eine Ersatzlieferung einlässt.
Die Frage sollte doch sein: Wie kommt der TE da am pragmatischsten aus der Nummer wieder raus? ...
Genau das ist doch die Frage, wie kommt er wieder raus. Das einfachste wäre eine Rückabwicklung des Kaufs. Wenn aber der Verkäufer auf eine Nachbesserung besteht ist für ihn doch eigentlich nur eine Ersatzlieferung akzeptabel. Aber die Möglichkeit hast du grundsätzlich verneint. Dies scheint aber doch nicht ganz so zu sein.
Ich würde mal meinen Arbeitgeber fragen, wie er sich das vorstellt.
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Original geschrieben von hecke
*entstaub*
Ich habe jetzt bei jedem meiner letzten 5 Käufe und den dazugehörigen Bezahlungen via PayPal immer diese "routinemäßige Sicherheitsüberpüfung" gehabt.
Kann mir jemand sagen, warum das so ist und wie ich das, das nächste Mal vermeiden kann?
Vielen Dank!
Alles anzeigen
Steht doch weiter oben, Zinsgewinn für Paypal! Da machen die jede Menge Kohle mit. Und vermeiden kannst du das, indem du Paypal nicht nutzt. Paypal ist für Transaktionen im Euro-Raum so sinnvoll wie ein Kropf.
Gruß
Ptter
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Wie wäre es mit einem BGH-Urteil?
Wenn ich das als Nichtjurist richtig verstanden habe, sagt der BGH,
"Die Nacherfüllung durch Lieferung einer anderen, mangelfreien Sache ist auch beim Stückkauf nicht von vorneherein wegen Unmöglichkeit ausgeschlossen. Möglich ist die Ersatzlieferung nach der Vorstellung der Parteien dann, wenn die Kaufsache im Falle ihrer Mangelhaftigkeit durch eine gleichartige und gleichwertige ersetzt werden kann. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens liegt es in der Regel nahe, dies zu verneinen, wenn dem Kaufentschluss eine persönliche Besichtigung des Fahrzeugs vorangegangen ist."
Auf Deutsch, eine Ersatzlieferung bei einem Gebrauchtwagen ist dann unmöglich, wenn die Kaufentscheidung nach einer durchgeführten persönlichen Besichtigung erfolgt ist. Da es diese hier jedoch nicht gab, kann der TE durchaus auf einer Ersatzlieferung bestehen.
Gruß
Pitter
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Original geschrieben von ChickenHawk
...Es ist ein Gebrauchtwagen und damit eine Stückschuld, das Verkäufer kann eben nicht mal so einen anderen gleichen Wagen aus dem Ärmel schütteln....
Abgesehen von der juristischen Diskussion mit der Stückschuld. Bei einem "normalen" Autohändler mag das der Fall sein.
Wenn man aber bedenkt, wieviele Tageszulassungen und Werksdienstwagen es heutzutage gibt, scheint mir hier der Ärmel recht weit zu sein. Da sollte sich eigentlich für fast jedes Fahrzeug ohne grossen Aufwand ein entsprechender Ersatz drin finden lassen.
Gruß
Pitter