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Zitat
Original geschrieben von cware
soweit ich weiß, ist dies nicht der Fall...
jedoch hast du als Kunde natürlich die Möglichkeit, auch die gemachten Besserungen zu reklamieren, falls diese keine vollständige Besserung bringen...
natürlich kann der Händler direkt einen Austausch vornehmen - das jedoch nur aus Kullanz...
cheers...
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Für mich klingen folgende Formulierungen eigentlich eindeutig:
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
....
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. ...
Im Gesetz steht, dass der Käufer die Wahl hat.
Und warum ein deutscher Automobilhersteller Probleme und unverhältnismässig hohe Kosten für eine Ersatzlieferung eines Fahrzeugs haben könnte, kann ich bei den vorhandenen Angaben nicht sehen.
Gruß
Pitter
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Zitat
Original geschrieben von cware
da hast du das aber falsch verstanden...
wozu sollte man dem Käufer die Möglichkeit geben, dass sein Produkt 3x repariert wird, bevor es ausgetauscht wird?
cheers...
Nein, der Käufer hat die Wahl. Er kann bestimmen, ob repariert werden soll oder ob er einen Austauch haben möchte.
Gruß
Pitter
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Re: Re: Kleine Rechtsberatung bei Autokauf gesucht
Zitat
Original geschrieben von Quindan
... *Klußscheißmodus an:*
eine offene Flasche Kleber für 24 h ins Auto stellen und alle (alten) Gerüche sind für immer verschwunden.
*Klugscheißmodus aus.* ...
Jetzt musst du uns aber noch erklären, wie der Kleber den Teer vom Qualmen aus den Polstern "zieht".
Klar, für einen Raucher mit sowieso stark eingeschränktem Geruchsempfinden sind solche Probleme kleinkariert. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man den Gestank eines Kettenrauchers so ohne weiteres aus einem Auto wieder rausbekommt.
Soweit ich das mit der Gewährleistung verstanden habe, hat bei einer Nacherfüllung der Käufer! und nicht der Verkäufer die Wahl, in welcher Weise diese zu erfolgen hat. Die einfachste Lösung wäre, wenn ein gleichwertiges Nichtraucherfahrzeug geliefert werden könnte. Wieso stellt sich der Lieferant da quer? Wenn die schon so mit den eigenen Mitarbeitern umgehen, wie mag da die "Servicequalität" gegenüber Kunden sein?
Gruß
Pitter
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[URL=http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,571031,00.html]Alles saubere Sportler![/URL] 
Irgendwie scheinen besonders unsere Schwimmer die falschen "Trainingsmethoden" anzuwenden. 
Gruß
Pitter
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Ein anonymer Tipp wird da sicher nicht weiterhelfen, da wird die Behörde garnichts tun. Aber in der von mir verlinkten Broschüre steht unter dem Punkt "Wie können Nichtraucher ihren Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz geltend machen?", die Arbeitsschutzbehörde behandle Hinweise gegen Verstöße grundsätzlich vertraulich. Ruf doch einfach mal bei der Arbeitsschutzbehörde an.
Gruß
Pitter
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Hier noch eine Broschüre zum Thema: [URL=http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdI_15/RPDA_Internet/med/ecc/ecc41ce2-0b79-a112-6684-144e9169fccd,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true.pdf][Klick mich!][/URL]
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Hallo Chung,
für Südhessen ist das Regierungspräsidium Darmstadt die [URL=http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdI_15/RPDA_Internet/med/3b0/3b070bbc-2180-bc01-a7c5-abbf5aa60dfa,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true.pdf]zuständige Behörde für das Thema Arbeitsschutz[/URL] .
Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ist in §5 der Arbeitsstättenverordnung geregelt.
§ 5 Nichtraucherschutz
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.
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Gruß
Pitter
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Re: Wirtschaftliche Realität
Zitat
Original geschrieben von schmidt3
.... Du solltest Dich vermutlich an die Tatsache gewöhnen, daß Du als Kassenpatient ein Kostenfaktor bist, den sich ein niedergelassener Arzt heutzutage meist nur noch in Mischkalkulation mit Privatpatienten leisten kann. Ich weiß, daß das zynisch klingt, es ist aber Tatsache. Viele neidergelassene Ärzte stehen heute mit einem Bein häufig kurz vor der Pleite und die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen decken meist nicht einmal die Kosten....
Wenn das wirklich so wäre, würden die Ärzte sicher ihre Kassenzulassung reihenweise zurückgeben. Da dies nicht geschieht, scheinen die doch den ein oder anderen Euro an Kassenpatienten zu verdienen.
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Vielleicht habt ihr Lust mal einen Kaffee in einer Concorde zu trinken. Hermeskeil ist gar nicht weit weg vom Bostalsee.
Gruß
Pitter
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Zitat
Original geschrieben von Vito
...Wo sind die letzten 2 Fotos her?...
Zu den Bildern:
1 keine Ahnung
2 Zell
3 Reichsburg in Cochem
4 Cochem
5 Bernkastel
6 Beilstein
7 Burg Eltz
Gruß
Pitter