Beiträge von Pitter

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    Original geschrieben von Coolice
    ...Leider konnte ich nicht in Erfahrung bringen ob der Gutschein auch für Sammelbesteller gilt und wie lange er gültig ist?


    Im Bestellvorgang wird er auf jeden Fall als "gültig" anerkannt!


    Neckermann hat ein besch... Shopsystem! :flop:
    Gutscheine werden vor dem Einloggen geprüft und ggf. als gültig anerkannt. Damit weißt Du aber nur, ob der Gutschein noch gültig ist. Die genaue Prüfung aller Einlösebedingungen erfolgt erst später. Auf der Bestellbestätigung kannst Du dann nicht mehr sehen, wie es mit dem Gutschein steht. Erst die, der Ware beiliegende, Rechnung zeigt letztendlich, ob der Gutschein wirklich akzeptiert wurde. Nachträglich lässt der Kundenservice dann auch nicht mehr mit sich reden. Man kann dann nur noch vom Kauf zurücktreten. Die einzige pragmatische Lösung für Kunden bei nicht so teuren Artikeln ist das Mitbestellen eines weiteren teureren Artikels, um über die 40 Euro Grenze zu gelangen, damit Neckermann auch die Rücksendekosten tragen muss.


    Gruß


    Pitter

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    Original geschrieben von TeddybaerW
    ...Nichtraucherbereich hätte es sicherlich auch getan!!!...


    Du bist wohl auch einer derjenigen, die Toiletten in Schwimmbädern für überflüssig halten, da es Pinkelecken im Schwimmbecken auch tun würden.


    Gruß


    Pitter

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    Original geschrieben von hdwirtz
    Ich denke mal, dass es nicht mehr so sehr lange dauern wird, bis dass die Arbeitsplatzvernichter aus Brüssel eine Richtlinie erlassen, wonach Drucker nur noch in separat klimatisierten Räumen betrieben werden dürfen.


    Mal davon abgesehen, dass die Feinstaubbelastung durch Drucker sicher erheblich niedriger als die durch Zigarettenqualm ist, kannst Du uns sicher auch verraten, wie eine separate Aufstellung von Druckern Arbeitsplätze vernichtet.


    Gruß


    Pitter

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    Original geschrieben von hdwirtz
    Es wäre doch für euch zahlreiche Nichtraucher dann ein einfaches gewesen, die Lokale zu zwingen, dass sie zu Nichtraucherlokalen umgewandelt worden wären- aber da ihr ja anscheinend nicht in der Mehrheit seid,ist euch dies nicht gelungen und daher müsst ihr euch jetzt Hilfe in Brüssel holen.


    Die meisten Nichtraucher verhalten sich halt anders als die ach so "toleranten", "rücksichtsvollen" und um "unser aller Freiheit kämpfenden" Raucher. Sie verhalten sich i.d.R. nicht so egoistisch und gehen z.B. mit rauchenden Freuden zusammen in eine Gaststätte in der geraucht wird, was ja Raucher für den gemeinsamen Besuch von Nichtraucherkneipen offensichtlich kategorisch ausschliessen. Im übrigen dürfen in Zukunft auch die Raucher weiterhin jeden gastronomischen Betrieb aufsuchen. Draussen bleiben muss nur die brennnende Zigarette. Allerdings glaube ich das bei unseren von Lobbyisten unbeeinflussbaren Politikern erst, wenn ich es schwarz auf weiß in einem Gesetzblatt nachlesen kann.


    Gruß


    Pitter

    Ein Lenkrad gehört wohl auf jeden Fall zum Lieferumfang eines Autos, da dieses ohne nicht zu betreiben ist. Mit der oben angeführten Klimaanlage ist es da schon wieder ganz anders. Genauso kann man einen IPod nicht ohne Kopfhöhrer oder ein Handy ohne Akku betreiben. Ohne es nachgeprüft zu haben, wird wohl kein Hersteller einen MP3-Player ohne Kopfhörer anbieten.


    Gruß


    Pitter

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    Original geschrieben von ParadoxxX
    Nein, wenn ich ein aktuelles auto kauf und im Kaufvertrag keine Klimaanlage steht geh ich ja auch nicht davon aus nur weil wir das jahr 2007 haben das das Auto eine hat.... FAKT ist: Er hat das zubehör was versteigert wird genau mit angegeben und nichts weggelassen was da steht oder?


    Richtig, wenn ich ein Auto kaufe, kann ich doch auch nicht verlangen, dass ein Lenkrad vorhanden ist, wenn es nicht im Kaufvertrag aufgeführt wurde. ;)


    Gruß


    Pitter

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    Original geschrieben von Nomade
    ....Was das Rechtliche betrifft, wird sich Vodafone 100% abgesichert haben. In der Rechtsabteilung sitzen keine Spaßvögel, die sich gerne nach so einer Aktion eins einschenken lassen wollen. Von daher kann ich den Pseudojuristischen-Kaffeesatzlesern gleich den Wind aus den Segeln nehmen....


    Genau, große Firmen mit vielen erfahrenen Juristen müssen einfach immer alles richtig machen. Da braucht der "kleine Kunde" überhaupt nicht nachzudenken und schon gar nicht dagegen angehen. :rolleyes:


    Gruß


    Pitter

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    Original geschrieben von CanDo555
    Ist beim verkauf an Drittpersonen die Garantie erloschen Ja oder Nein??


    Bei einer Garantie kann das der Garantiegeber festlegen wie er will. Manche Hersteller binden ihre Garantie ausdrücklich an den Erstkäufer, andere nicht.


    Über die Gewährleistung diskutieren wir ja gerade.


    Gruß


    Pitter

    Re: Re: Re: Re: Re: Wer ist für Reparatur zuständig? Netzbetreiber oder Nokia?


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    Original geschrieben von senderlisteffm
    Wie kommst Du denn auf sowas? Gewährleistung ist eine Sache zwischen dem Käufer und dem Verkäufer...


    Da wir ja das entsprechende Angebot nicht kennen, spekulieren wir ja nur.
    Aber bei solchen Verkäufen z.B. in der Bucht wird oft die Gewährleistung ausgeschlossen, gelichzeitig aber auf eine vorhandene Originalrechnung und damit vorhandene Restgewährleistungszeit verwiesen. In den Fällen gehe ich davon aus, dass damit die Gewährleistung vom Erstkäufer an den Zweitkäufer abgetreten wird.


    Aber für den Treadersteller ist das sowieso egal, da Nokia, soweit ich weiß, seine Garantie im Falle eines Weiterverkaufs nicht einschränkt. Er kann sich direkt an Nokia wenden.


    Gruß


    Pitter

    Re: Re: Re: Wer ist für Reparatur zuständig? Netzbetreiber oder Nokia?


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    Original geschrieben von raichlerockt
    in welchem Vertragsverhältnis steht blautevion deiner Meinung nach mit dem Händler?


    Da blautevion mit dem Telefon auch die Originalrechnung für dieses erhalten hat, könnte man doch davon ausgehen, dass damit auch die Gewährleistungsansprüche mit übertragen wurden.


    Gruß


    Pitter