Beiträge von Pitter

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    Original geschrieben von booner
    ....Beide Aussagen kann ich nicht nachvollziehen. Zur ersten: Ich habe gefragt, was einen Käufer dazu bewegt, unter Haftungsausschluss zu kaufen. ....


    Erwischt. Da habe ich wohl nicht sorgfältig genug gelesen.


    Ansonsten zu den anderen Ausführungen:


    Eine juristische Meinung, der nächste Jurist wird es wieder ganz anders sehen.


    Gruß


    Pitter

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    Original geschrieben von booner
    ...und uns fragen, Was einen dazu bewegt, ein gebrauchtes technisches gerät unter ausschluss der mängelrechte zu kaufen?...


    Na vielleicht um z.B. die Möglichkeit auszuschliessen, dass der Käufer nach 3 Monaten mit defektem Gerät antanzt.
    Den Gewährleistungsauschluss kann sich der Verkäufer in die Haare schmieren, wenn das Gerät von Anfang an nicht funktioniert.


    Gruß


    Pitter

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    Original geschrieben von oli-haas
    ...1. Der Film spielt in den 80er Jahren in den USA, und handelt davon, dass ein Mann (Farbiger) durch einen Computerfehler in der Firma in der er arbeitet eine beträchtliche Summe auf sein Konto überwiesen bekommt. Er kauft sich dann direkt einen roten Ferrari. :cool:...


    Superman 3

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    Original geschrieben von Bob_Harris
    Danke, sag ich doch die ganze Zeit... ;)


    Und Premiere ist sogar so kulant und lässt die Kunden noch aus anderen Paketen heraus - nur eben nicht aus dem kompletten Vertrag (außer der Vertrag bestand nur aus Fußball).


    Du hast allerdings vergessen hier zu erzählen, dass man die Bundesliga nicht alleine buchen konnte. Man mußte ein anderes Paket dazu buchen!
    Anders herum soll nun nur das Fußballpaket storniert werden können. Aber sonst geht`s Dir noch ganz gut?



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    Original geschrieben von Bob_Harris
    Du meinst das? Urteil vom 23.02.2006, Az.: 12 O 17192/05 (nicht rechtskräftig)


    Was genau davon bezieht sich auf den hier diskutierten Fall?


    Ja, noch nicht rechtskräftig, aber auch das ist ja nur eine Frage der Zeit. Aber es gibt ein Urteil, was man von einen "Pro-Premiere" Urteil nicht sagen kann. Die wissen schon, warum sie es selbst nicht zu einer solchen Entscheidung kommen lassen.



    Das Landgericht München I folgte der Auffassung des Verbraucherverbandes und untersagte in seiner nicht rechtskräftigen Entscheidung vom 23.2.2006 (Aktenzeichen 12 O 17192/05) die Verwendung der angegriffenen Bedingungen.
    Dies betrifft zunächst eine Klausel, mit der sich der Anbieter vorbehält, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle, deren Nutzung und die Zusammensetzung der Programmpakete "zum Vorteil des Abonnenten zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu ergänzen". Nach Ansicht der Kammer handelt es sich um einen unwirksamen Leistungsänderungsvorbehalt zugunsten des Anbieters, da nicht hinreichend auf die Zumutbarkeit einer Änderung für den Kunden abgestellt werde. Was ein "Vorteil" für den Kunden sei, sei nicht ausreichend bestimmt. Demgegenüber sei zu berücksichtigen, dass der Kunde aus einem umfangreichen Angebot von Kanälen und Programmpaketen ein spezifisches Leistungspaket wählt. Dieser Entscheidung kommt daher eine besondere Bedeutung zu, die bei der vorbehaltenen Beliebigkeit der Leistungsänderungsklausel nicht berücksichtigt wird.



    Na, was könnte die Untersagung der einseitigen Änderung des Programmangebotes durch Premiere mit dem diskutierten Fall zu tun haben?



    Gruß


    Pitter

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    Original geschrieben von Printus
    Die Frage, die ich mir stelle: Wozu willst Du den Fernseher in seiner Wohnung testen???


    Sind wir ehrlich: weil Du ihn nicht mitnehmen willst wenn er nicht funktioniert....


    Was auch sein gutes Recht wäre, wenn der Fernseher nicht funktionieren würde. Das bleibt auch sein Recht, wenn er nach Hause kommt und er dort nicht funktioniert.


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    Original geschrieben von Printus Und da verstehe ich den Verkäufer; Du hast einen gültigen Kaufvertrag geschlossen und da kommst Du eh nicht mehr raus, also was soll die Idee mit dem Test.


    Er hat einen Kaufvertrag über einen funtionierenden Fernseher abgeschlossen.


    Gruß


    Pitter

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    Original geschrieben von KX250
    Ich sehe das ganz genauso - wenn Premiere richtig "gemein" wäre, könnten sie es sogar versuchen, gar keinen rauszulassen, schließlich hast du nicht in deinem Vertrag stehen, dass Premiere dir die Bundesliga garantiert. Man bietet lediglich ein Fußballpaket an und in dem läuft auch weiterhin Fußball. ...


    Genau, was sollen denn diese ganzen Verbraucherrechte. Jeder Anbieter sollte seine vertraglich vereinbarten Leistungen und Preise nach gutdünken beliebig ändern können. Einziges Recht des Kunden muß die Zahlung der Rechnung sein und bleiben. ;)


    Zum Glück sehen Gesetzgeber und Gerichte das ein wenig anders.



    Gruß


    Pitter

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    Original geschrieben von Bob_Harris
    ...Nur weil bei E+ mal der SMS-Dienst ausfällt, kann ich auch nicht den kompletten Vertrag kündigen, um in Deinem (schlechten) Beispiel zu bleiben...


    Genau schlechtes Beispiel. Davon abgesehen, dass die SMS-Dienste wohl kein zentraler Bestandteil des Vertrages sind. Die Bundesliga fällt nicht mal weg, sondern kann dauerhaft nicht mehr angeboten werden.


    Gruß


    Pitter

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    Original geschrieben von Bob_Harris
    Bei Preiserhöhungen muss ein Sokü-Recht akzeptiert werden. Deshalb kann man die Fälle auch überhaupt nicht miteinander vergleichen...


    Die Reduzierung der Leistungen des Anbieters soll keine Preiserhöhung sein? :confused:



    Vor einigen Jahren haben die Kaffeanbieter mal versucht statt 500g-Packungen 400g-Packungen anzubieten. Die Packung zum gleichen Preis, bzw. geringfügig billiger. So dumm waren die Kunden allerdings nicht, dass sie nicht mitbekommen haben, das mit der Aktion der Preis erheblich steigen sollte.


    Gruß


    Pitter