Zitat
Original geschrieben von Bob_Harris
Danke, sag ich doch die ganze Zeit... 
Und Premiere ist sogar so kulant und lässt die Kunden noch aus anderen Paketen heraus - nur eben nicht aus dem kompletten Vertrag (außer der Vertrag bestand nur aus Fußball).
Du hast allerdings vergessen hier zu erzählen, dass man die Bundesliga nicht alleine buchen konnte. Man mußte ein anderes Paket dazu buchen!
Anders herum soll nun nur das Fußballpaket storniert werden können. Aber sonst geht`s Dir noch ganz gut?
Zitat
Original geschrieben von Bob_Harris
Du meinst das? Urteil vom 23.02.2006, Az.: 12 O 17192/05 (nicht rechtskräftig)
Was genau davon bezieht sich auf den hier diskutierten Fall?
Ja, noch nicht rechtskräftig, aber auch das ist ja nur eine Frage der Zeit. Aber es gibt ein Urteil, was man von einen "Pro-Premiere" Urteil nicht sagen kann. Die wissen schon, warum sie es selbst nicht zu einer solchen Entscheidung kommen lassen.
Das Landgericht München I folgte der Auffassung des Verbraucherverbandes und untersagte in seiner nicht rechtskräftigen Entscheidung vom 23.2.2006 (Aktenzeichen 12 O 17192/05) die Verwendung der angegriffenen Bedingungen.
Dies betrifft zunächst eine Klausel, mit der sich der Anbieter vorbehält, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle, deren Nutzung und die Zusammensetzung der Programmpakete "zum Vorteil des Abonnenten zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu ergänzen". Nach Ansicht der Kammer handelt es sich um einen unwirksamen Leistungsänderungsvorbehalt zugunsten des Anbieters, da nicht hinreichend auf die Zumutbarkeit einer Änderung für den Kunden abgestellt werde. Was ein "Vorteil" für den Kunden sei, sei nicht ausreichend bestimmt. Demgegenüber sei zu berücksichtigen, dass der Kunde aus einem umfangreichen Angebot von Kanälen und Programmpaketen ein spezifisches Leistungspaket wählt. Dieser Entscheidung kommt daher eine besondere Bedeutung zu, die bei der vorbehaltenen Beliebigkeit der Leistungsänderungsklausel nicht berücksichtigt wird.
Na, was könnte die Untersagung der einseitigen Änderung des Programmangebotes durch Premiere mit dem diskutierten Fall zu tun haben?
Gruß
Pitter