Beiträge von Der mit dem Bart

    Danke für die Verbesserung. :)
    Ist schon ein bisschen her, dass ich eines benutzt habe.


    Ansonsten wäre (mit den obigen Einschränkungen) natürlich bei Knoxes Preisvorstellung das S68 eine Überlegung wert. Ein passendes KfZ-Ladekabel bekommt man in der Bucht für knapp 5 €.

    Re: Suche Nachfolger für das S55


    Zitat

    Original geschrieben von Knoxe
    Also, ich hab nun 3 1/2 Jahre ein S55, was nach Ablösung schreit, da es einige kleine Probleme macht und keine Garantie mehr hat. Ausserdem ist es nicht mehr wirklich up-to-date.


    Ich würde gerne wieder ein Siemens nehmen, bei dem ich KFZ-Ladekabel, Headset (kabelgebunden) und so weiterverwenden kann.


    Damit sind die meisten neuen Siemens-Geräte dann aber raus, da mal wieder das Stecker-Layout geändert worden ist. Ein S55-Ladegerät passt also nicht in die Nano-Lumberg-Dose eines EF81.


    Ein weiteres Problem ist, dass das S55 eigentlich ein wirklich feines Gerät war. Ich hab hier auch noch eines herumfliegen, dass ich sogar ab und zu noch nutze. Alle aktuellen Geräte haben irgendwo immer eine Macke (vor allem im Bereich FW), so dass ich die auch nur jemanden empfehlen würde, der damit klarkommt.



    Oh ja, das kenne ich. ;)
    Damit fallen dann schon mal eine ganze Menge Geräte weg (u.a. so ziemlich alle Motorola Handys, aber dir geht es ja eh um Siemens). Hast du dir schon mal das S65 angeschaut? Eigentlich dürfte dir da alles größtenteils bekannt vorkommen, Megapixel-Kamera, 6 MB Speicher mit MMC-Slot, ähliche Business-Funktionen, 65.536 Farben Display (dem man das Alter mittlerweile aber auch ein wenig ansieht), ansonsten auch ganz ordentlich und preislich passt es auch (während du für ein S75 noch ein wenig drauflegen müsstest).

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Und dabei ist es egal ob Du im Urlaub auf Geschäftsreise oder sonstwas warst.
    Du hast dafür zu Sorgen, dass die Post an Deine ladungsfähige Adresse kontrolliert wird, ob da ggf. was wichtiges bei war oder nicht.


    Jein, ganz so einfach ist das nicht und im Verwaltungsrecht läuft ja eh alles etwas anders. :D


    Unter'm Strich wird das wie ich die Ausführungen des TE verstanden habe aber eh egal sein. Für eine Wiedereinsetzung wird's ein bißchen zu spät sein - um soetwas muss man sich halt kümmern (insbesondere in Kenntnis, dass "etwas (nach)kommt").

    Zitat

    Original geschrieben von chris80
    Das sehe ich 180° anders.
    Wo bitte ist denn hier eine Lücke, die man ausnutzt? Luupay spendiert jedem neuen User 5 Euro. Also habe ich mich und einige Bekannte per SMS registriert. Die haben mir freundlicherweise ihre 5€ Guthaben per SMS übertragen, so wie Luupay ganz laut schreit "Guthaben ganz einfach per SMS an Freunde senden". Jetzt habe ich 20€ Guthaben und möchte mit diese in einem Luupay SHop einkaufen (z.B. Parfum bestellen). Wo ist hier die Lücke?


    Vorrausgeschickter Disclaimer: Ich will wirklich niemanden etwas unterstellen (daher auch meine bewußt gewählte Formulierung; mehr als eine Anregung sollte es ja gar nicht sein). Im Übrigen habe ich mit dem Unternehmen auch nichts zu tun und weiß mit Ausnahme dessen, was ich im alten Threads und diesem hier gelesen habe auch nichts über die.


    Die Einwände, die ich gegen das von dir Vorgebrachte einwenden könnte, lassen sich ganz einfach auf Zweierlei reduzieren:


    1. Wie soll Luupay das wissen?, und
    2. Das ist immer noch "geschenktes" (siehe mein letztes Posting) Geld.


    Der zweite Punkt ist schwer auszuführen ohne dabei juristische Gesichtspunkte miteinzubeziehen. Deshalb verlagere ich das ganz einfach mal der Praktikabilität halber auf eine andere Ebene: betrachte die 5,- € doch einfach mal als eine Art Bonus, anstelle sie als Guthaben zu sehen. Der Bonus wird dafür gewährt, dass du dich dort anmeldest - natürlich stets in der Erwartung, dass du den Dienst auch bestimmungsgemäß nutzt. Man könnte also untechnisch von einer Subvention sprechen, wie sie auch von NBs ausgeschüttet wird.


    Deren 'business model' basiert nun darauf, dass die Leute die Accounts auch irgendwie nutzen (bzw. das sie eine gewisse Marktdurchdringung erreichen; sei es um VC abzugreifen, ihre Investoren zufriedenzustellen oder neues Kapital zu besorgen). Nimmt man nun seine 25 Karten aus dem Schrank und holt sich seine 25 x 5,- € ab, knickt das Modell ein (solche Modelle lassen sich nunmal nicht so wahnsinnig gut skalieren, wie wir ja alle in den späten 90ern gemerkt haben :D). Dagegen versucht sich der Anbieter nun zu wehren.


    Zitat


    Das grenzt an eine bodenlose Frechheit, erst für etwas werben, und dann ohne Grund Konten zu sperren. Mich regen weniger die 15€ als vielmehr diese Verarscherei auf. Zitat der Telefondame von Luupay heute: "Ich kann sie nicht mit dem Kundenservice verbinden, da ist momentan niemand da, alle unterwegs". Blabla.


    Wie gesagt: ich weiß nichts über diese Firma, aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass ein Start-Up mit Briefkasten-Firma-Repräsentanz in D ist. Zum Thema Werbeversprechen: dass kann ich schon verstehen. Der Gesetzgeber hat in dem Bereich ja auch viel Sinniges und einiges Unsinniges zum Schutz der Verbraucher getan. Ich denke aber (das Juristische mal ausgeklammert), dass der entscheidende Unterschied zwischen uns ist, dass du dort Kunde bist und ich nicht. Du fühlst dich um die 15 € geprellt, die du schon als "deine" verbucht hast, währenddessen ich mit dem Laden nix zu tun habe, dort auch nicht "investiert" habe und somit vielleicht eher deren Seite sehe.


    Zitat


    Darüber hinaus habe ich 1€ von meinem Girokonto an mein Luupay-Konto überwiesen, um mein Bankkonto zu verifizieren.


    Gut, nur damit sind wir wieder bei der von mir angesprochenen "Lizenz zum Gelddrucken".


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    Und ich streite gerne, den Streit können die haben :-)


    Von mir wirst du selbstverständliche keine Einschätzung der Rechtslage bekommen, aber ganz allgemein wäre ich da durchaus zögerlich wenn es darum ginge einen Prozess anzustrengen.

    Re: Re: Adressierung Großbritannien, England, Vereinigtes Königreich???


    Zitat

    Original geschrieben von handyschnur
    sollte man wohl, aber es ist noch nie passiert, dass die Beförderung verweigert wurde,
    weil ein Kleinbuchstaben zuviel draufstand :p


    Ja, das ist schon klar. :)
    Ich denke mal, es ging auch nur darum, dass die automatischen Sortieranlagen etwas damit anfangen können. Sonst wird der Brief halt aussortiert und von Hand wieder ins System gegeben. Das kostet dann in der Regel aber einen Tag mehr (in der Ferienzeit meist mehr).


    DHL UK von denen ich erst vor ein paar Tagen einen Brief auf dem Schreibtisch hatte hat übrigens in der letzten Zeile "UNITED KINGDOM" stehen und aus langer Erfahrung kann ich auch berichten, dass das die automatischen Sortieranlagen erkennen.


    Zudem ist es auch korrekt. Sonst müsste man schon (ganz korrekt) "United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland" schreiben. Nur müsste man dann meist unten an die Briefe noch ein Post-It ankleben, damit es auch draufpasst. :D

    Re: Liebesbrief an T-Mobile


    Zitat

    Original geschrieben von d6tiuhd8
    Ist in meinen Augen ein klarer Verstoß gegen §§ 1024, 862 und 9ß3 BGB. Oder was meint Ihr?


    Wie jetzt? T-Mobile hat sich also erst eine Grunddienstbarkeit bestellen lassen, sodann dich durch verbotene Eigenmacht in deinem aus dem Besitz einer Sache erwachsenen Recht gestört und dazu noch bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutze von Tieren nicht beachtet? Wow. Und bei mir dauert es jetzt schon drei Tage bis die mal auf meine Gutschriftsverlangen reagieren. ;) :D


    [small]In den Worten eines vorzüglichen und von mir sehr geschätzten Richters: "Jetzt fängt der kurz vor dem Mittagessen noch mit dem Sachenrecht an!". ;)[/small]

    Zitat

    Original geschrieben von mobile-media
    Finde es aber auch ziemlich frech von denen die Konten einfach zu sperren.


    Leider sind das aber auch beträge wo sich weiter rechtliche schritte wahrscheinlich nicht lohnen werden...


    Wie üblich gehe ich auf die rechtlichen Aspekte mal nicht ein (wobei ich es natürlich immer wieder erfreulich finde, wenn man derart überzeugt seine Ansicht bei einer eigentlich nicht ganz unproblematischen rechtlichen Würdigung vertritt - Juristen streiten sich ja auch allgemein schon viel zu viel und Harmonie ist ja auch viel entspannender ;) :D).


    Eines möchte ich nur mal kurz zu bedenken geben (quasi als Anregung): bevor man sich darüber Gedanken macht ob man einen eventuell bestehenden Anspruch auch durchsetzen soll, wäre es vielleicht auch angebracht noch einmal den Thread ganz zu lesen und sich dann zu fragen, ob das vom Anbieter so gewollt war oder ob man da nicht eine (zugegebenermaßen, und wie ich ja selbst schon schrieb, sehr dumme) Lücke ausnutzt.


    Ich glaube man muss nicht unbedingt die Nikomachische Ethik auspacken um zu erkennen, dass hier bei Luupay etwas daneben gegangen ist. Dem "geschenkten" (wie gesagt, keine rechtliche Wertung) Geld nun hinterherzulaufen finde ich dann doch etwas heftig. Zwischen "probieren kann man's ja mal" (was ich persönlich nun noch nicht als derart verwerflich einstufen würde) und "die verklag' ich" vermag ich aber doch schon einen kleinen Unterschied auszumachen - und ich denke (und hoffe), da nicht der Einzige zu sein.


    Etwas anders gelagert ist der Fall natürlich, wenn ein Account, auf den "manuell" auf- bzw. zugezahlt worden ist, nun gesperrt wird. Aber mir nix, dir nix aus einer (zugegenermaßen scheunentorgroßen) Lücke im Konzept eines Anbieters, der es eigentlich besser wissen müsste, eine Lizenz zum Gelddrucken machen zu wollen und sich dann zu beschweren, wenn es nicht klappt, finde ich ein wenig dreist.

    Argh! Wenn ich noch einmal diese schreckliche 11880-Werbung sehe... Irgendetwas testen die da in der Tat: nämlich wie schnell man mich um den Verstand bringen kann. Nun hatte ich schon zweimal das tolle Erlebnis, dass ich von einem "Wir testen uns selbst" Horrorspot in den nächsten gezappt habe. :mad: Ich glaube es gibt wirklich keine Werbung, die mich gerade so sehr nervt (und die auch noch permanent läuft).


    Obwohl unter dem Gesichtspunkt kommt die Anke Engelke-Werbung auch nahe. Diese Raketenschaukel-Idee war ja die ersten paar Male ganz nett, aber jetzt wünsche ich mir wirklich nur noch mich vom Live-TV in Richtung TiVo und Konsorten zu verabschieden.

    Ohne dass ich das jetzt ausprobiert habe: daneben steht ein Parfum-Shop, bei dem Luupay explizit als Zahlungsmittel aufgeführt ist.


    Wobei mir das Geschäftsmodell von Luupay nicht so ganz einleuchtet. Den Bonus nicht anhand von Handy-Nummern, sondern von Girokonten auszuzahlen wäre viel logischer und weniger mißbrauchsanfällig.

    Zitat

    Original geschrieben von fisi-azubi
    Wenn T-Mobile die T-Mobile Flat einfach dahingehend ändert das gespräche ins Festnetz Bundesweit kostenlos ist das der BASE killer!


    Würde ich so pauschal noch nicht ganz unterschreiben, denn das hängt maßgeblich davon ab wie diese Flat denn dann ins Preisgefüge eingegliedert würde. Wenn die bisherige @home-Flat beim Preispunkt 24,95 € bleibt (plus den Gebühren für den Basis-Tarif), wären 29,95 € zu günstig, da unverhältnismäßig und 34,95 € sind schon ein Stück teuerer als 25,- €.


    Wobei dass in Verbindung mit dem Basix-Tarif (1,95 € pro Monat) und dem Relax 50 (10 € um den Fremdnetz-Anteil abzudecken) gar nicht mal so schlecht wäre. Das Ganze wäre dann natürlich auch ohne Handy, aber in den Regionen ginge das noch; darüber wäre es im Vergleich zu Base eher uninteressant sofern man nicht einen hohen Anteil von Gesprächen im T-Mobile-Netz hat.