Beiträge von Der mit dem Bart

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    Original geschrieben von fantomas Zur Zeit gibt es auch noch die Option SMS 150 drei Monate lang kostenlos (aber kündigen nicht vergessen, wenn du sie nicht weiterhin nutzen willst)


    Gut das du mich daran erinnerst. Ich habe vor kurzem bei einem im Aktionszeitraum aktivierten Relax Student (also mit 150 SMS) mal online nachgeschaut, ob die SMS auch aktiviert sind. Leider war das nicht der Fall. Eine Test-SMS wurde dementsprechend laut Kontoservice auch berechnet.


    Daher ist es vielleicht eine gute Idee einfach mal nachzuschauen, ob die Option auch tatsächlich drin ist - denn 150 * 19 sind ja immerhin auch schon 28,50 €. ;)

    Genau das ist auch immer ein bißchen das Problem beim Segway gewesen (zumindest aus meiner Sicht).


    Das Gerät ist in vielerlei Details wahnsinnig gut durchdacht und so gebaut, dass sowohl ein Ingenieur, als auch eine Versicherung Spass daran hätten (ganz nebenbei, ich finde auch, dass es Spaß macht damit zu fahren).


    Nur gleichzeitig macht soetwas aufgrund der enormen Entwicklungskosten und die nicht gerade geringen Material- und Produktionskosten natürlich den Segway auch teu(r)er. Insofern würde ich mir da nicht allzuviele Hoffnung auf eine Aldi-Version machen. Es gab ja um die Segway-Einführung in den USA herum diverse Projekte, die den Segway nachgebaut haben: das geht sehr viel günstiger, aber nicht in der Qualität. Insofern werden die Baumarkt-Roller den Segway wohl nicht als Konkurrenz fürchten müssen (denn das waren ja die ursprünglichen Werbeaussagen, Stichwort "Segway lanes"), aber ganz lustig finde ich ihn nach wie vor.

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    Original geschrieben von hondagirl_1985
    Sicher haben meine Beiträge der Wahrheit entsprochen und es ist auch richtig, dass in D das Recht der freien Meinungsäußerung gilt. Allerdings ist auch diesem Recht wieder ein Gesetz entgegengestellt. So kann man ziemlich viel als Nötigung, Beleidigung usw. auslegen. Und dafür KANN man halt bestraft werden.... is ja alles Auslegungssache....


    Das ist so nicht falsch, aber auch nicht ganz richtig. ;)


    Grundrechte sind nicht vorbehaltslos gewährleistet, sondern unterliegen sog. Schranken. Soweit stimmt das auch alles. Man kann jedoch nicht für alles bestraft werden.


    Die von dir angesprochenen strafrechtlichen Vorschriften müssen nämlich auch verfassungsgemäß ausgelegt werden (ständige Rechtsprechung des BVerfG). In diesem Zusammenhang empfehle ich dann immer einen Blick in den (wenig beachteten) § 193 StGB, der diesem Umstand (auch) Rechnung trägt.


    Ein weiterer Punkt, der auch immer gerne übersehen wird, und den das BVerfG so schön formuliert hat: "Mit Art. 5 GG wäre es nicht vereinbar, wenn Meinungsäußerungen mit dem Risiko verbunden wären, wegen einer nachfolgenden Deutung einer Äußerung durch die Strafgerichte verurteilt zu werden, die dem objektiven Sinn dieser Äußerung nicht entsprach." (NJW 2001, 3613)


    Und in die Richtung geht dann auch entsprechend auch die Rechtsprechung (insbesondere beim Kriterium der "Schmähkritik"). Das ganze ist sicherlich im Einzelfall ein wenig komplizierter, als ich das jetzt hier in aller Kürze darstellen könnte, aber man wird nicht "einfach so verurteilt" und willkürlich ist das schon gar nicht.


    Insbesondere wenn man die Befürchtung hat, dass jemand den Rechtsstaat mißbrauchen will um eine rechtlich nicht zu beanstandene Aussage zu unterdrücken, würde ich anregen auch zu bedenken, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte keine Maschinen sind. Dort sitzen auch Menschen, die eigene Überlegungen anstellen und es im Allgemeinen gar nicht mögen, wenn jemand versucht, mit Hilfe von rechtsstaatlichen Mitteln Dritte mundtot zu machen.


    Soviel nur zu dem Thema. :)

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    Original geschrieben von Carsten
    Zwischenzeitlich sind mir leider neun User bekannt, die augenscheinlich von derselben Person geprellt wurden, jeweils im Bereich von ca. 200 Euro.
    Und bei einer derartigen Häufung gibt vielleicht auch die Justiz mal ein wenig Gas. Darum ist es wichtig, dass wirklich jeder einzelne Anzeige erstattet.


    Ich halte mich ja prinzipiell aus solchen Themen bewußt heraus, aber im Interesse einer effektiven Strafverfolgungs möchte ich diesen Aufruf ausdrücklich unterstützen: die Strafanzeige ermöglicht erst die möglichst effektive Bearbeitung und eine tat- und schuldangemessene Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt.


    Daher würde ich diejenigen, die sich als Beschädigte betrachten, auch bitten Anzeige zu erstatten.


    Dazu zur Entlastung ein paar grundlegende Punkte, mit denen man es überarbeiteten Staatsanwälten sehr viel leichter machen kann. ;)


    • Für Nicht-Juristen ist es schwer abzuschätzen was relevant und was überflüssig ist. Daher bitte im Zweifelsfall mehr Informationen, aber keine Leserbriefe. Grundsätzliche Ausführunge zu Welt, Moral und Werteverfall sind nicht gerade motivationsfördernd und kosten - aufgrund des Volumens - wirklich Zeit und Nerven.


      Klare Schilderung helfen dagegen. Wichtig sind genaue Angaben (wenn möglich). Sehr wichtig ist weiterhin alle relevanten Beweise parat zu haben. Im Zweifelsfall hilft es bei der örtlichen Polizeidienststelle vorzusprechen. Falls Fragen bestehten bitte nicht den Notruf benutzen und immer (aber auch wirklich immer!) alle Unterlagen komplett mitbringen (das schließt bei Emails die kompletten Header mit ein). Das gilt auch für die Verhandlung.


    • Sehr, sehr wichtig, da es aus irgendeinem Grund immer vernachlässigt wird: stets angeben genau worauf man sich mit seinem Anliegen bezieht. Staatsanwälte bekommen so einiges an Papier auf den Schreibtisch. Deshalb sind Formulierungen wie "der Betrugsfall" oder kreativerweise ausgedachte "Müller gegen Schmidt" nicht sonderlich hilfreich. ;) Daher bitte genaue Angaben.


    • Bitte mit Zwischenfragen zurückhalten. Gleiches gilt für alle Fragen die in Richtung Rechtsberatung gehen.


    • Wer als Zeuge geladen wird, sollte bitte auch erscheinen (ganz unabhängig davon, dass es im Einzelfall sehr teuer und unangenehm werden kann, wenn man das nicht tut). Eigentlich sollte man diesen Punkt nicht extra erwähnen müssen; leider tut dies doch Not.


    Edit:
    Noch eine kurze Anmerkung: wer lieber selbst etwas formulieren möchte, anstatt das der Polizei zu überlassen, kann dabei ruhig "frei nach Schnauze" schreiben. Eigentlich ist das sogar sehr viel angenehmer als irgendwelche "Pseudo-Anklageschriften".


    In jedem Fall ist es gut sich vorher eine genau, chronolisch geordnete Liste zu machen anhand derer man nachvollziehen kann, was genau wie passiert ist. Vor dem Eintüten ist es auch immer eine gute Idee sich alles noch einmal durchzulesen und dabei davon auszugehen, dass der Leser wirklich gar nichts vom Sachverhalt weiß. Perfekt muss es dabei nicht sein, verständlich aber schon. ;)

    Hab ich bei einem eigenen Vertrag und bei zweien im Bekanntenkreis auch zwischenzeitlich (in Verbindung mit einem tollen anderen Problemchen) festgestellt.


    Testet doch bitte mal, ob sich die Minutenzahl verändert, wenn ihr einfach nochmal im rechten Frame auf "Cost Control" klickt (also nach dem ersten Aufruf; ohne Reload). Wenn ja, dann ist es nämlich ein alter/neuer (ist wohl etwas komplizierter) Bug in der KBO, von dem die zuständigen Stellen schon Nachricht bekommen haben.


    Edit:
    Die Rollover-Minuten gibt es aber - wenn die Welt nicht untergegangen ist* - noch. :)


    *Wenn doch, habt ihr's hier zuerst gehört. :D ;)

    Wenn sich bei o2 nicht einiges in den letzten Jahren geändert hat (also z.B.... alles), werden die CCAs einen Teufel tun auch nur ein bißchen Initiative in der Richtung zu zeigen. Und ich wage zu behaupten, dass im Gegensatz zu ein paar anderen Anweisungen, das sogar sehr viel Sinn macht.


    Bei aller Sympathie für deine romatische Ader, stell dir mal vor, dass jemand bei deinem Chef anruft und deine persönlichen Daten aus irgendwelchen nicht direkt nachvollziehbaren Gründen haben möchte.


    Sorry, aber ich fürchte der Zug ist abgefahren. Das hättest du dann am Besten schon so regeln müssen, dass sie dich bei Interesse kontaktiert.

    Hmm, bei mir ist das nicht so. Gerade eben nochmal getestet: normaler Anruf, während des Gesprächs auf die höchste Lautstärke gestellt (die auch schon ganz schön laut war), Gespräch beendet, gleiche Nummer nochmal angerufen und, siehe da, die Lautstärke war immer noch auf Maximum.


    Merkwürdig...

    Diese (regionalen) Überlastungserscheinungen haben wir hier ja schon ein paar mal diskutiert.


    Bei mir war es eine zeitlang auch so, dass ich öfter beim ersten oder zweiten Verbindungsversuch per GSM beim Dreiton bzw. einer entsprechenden Fehlermeldung hängengeblieben bin. Seit einiger Zeit hatte ich das aber (bis auf eine Ausnahme: ebenfalls im Stau) gar nicht mehr. Bei Anrufversuchen über UMTS ist mir das übrigens noch gar nicht passiert.

    Da ich gerade kein UMTS-Gerät zur Hand habe, kann ich es momentan leider auch nicht ausprobieren, aber laut Hotline* geht die Buchung nur über das Portal und auch nur mit bestimmten, unterstützten Geräten. Beim EF81 steht da übrigens "in Planung" und bei Unterstützung "demnächst".


    Sobald ich die Möglichkeit habe, werde ich es aber trotzdem einfach mal probieren. :)


    *OT: Es erstaunt mich immer wie die T-Mobile Hotline einem schnell hilft; bei E+ ist man da zwar mindestens genau so bemüht, aber es dauert immer alles etwas länger. o2 erwähne ich in dem Zusammenhang mal lieber gar nicht.