Zitat
Original geschrieben von hondagirl_1985
Sicher haben meine Beiträge der Wahrheit entsprochen und es ist auch richtig, dass in D das Recht der freien Meinungsäußerung gilt. Allerdings ist auch diesem Recht wieder ein Gesetz entgegengestellt. So kann man ziemlich viel als Nötigung, Beleidigung usw. auslegen. Und dafür KANN man halt bestraft werden.... is ja alles Auslegungssache....
Das ist so nicht falsch, aber auch nicht ganz richtig. 
Grundrechte sind nicht vorbehaltslos gewährleistet, sondern unterliegen sog. Schranken. Soweit stimmt das auch alles. Man kann jedoch nicht für alles bestraft werden.
Die von dir angesprochenen strafrechtlichen Vorschriften müssen nämlich auch verfassungsgemäß ausgelegt werden (ständige Rechtsprechung des BVerfG). In diesem Zusammenhang empfehle ich dann immer einen Blick in den (wenig beachteten) § 193 StGB, der diesem Umstand (auch) Rechnung trägt.
Ein weiterer Punkt, der auch immer gerne übersehen wird, und den das BVerfG so schön formuliert hat: "Mit Art. 5 GG wäre es nicht vereinbar, wenn Meinungsäußerungen mit dem Risiko verbunden wären, wegen einer nachfolgenden Deutung einer Äußerung durch die Strafgerichte verurteilt zu werden, die dem objektiven Sinn dieser Äußerung nicht entsprach." (NJW 2001, 3613)
Und in die Richtung geht dann auch entsprechend auch die Rechtsprechung (insbesondere beim Kriterium der "Schmähkritik"). Das ganze ist sicherlich im Einzelfall ein wenig komplizierter, als ich das jetzt hier in aller Kürze darstellen könnte, aber man wird nicht "einfach so verurteilt" und willkürlich ist das schon gar nicht.
Insbesondere wenn man die Befürchtung hat, dass jemand den Rechtsstaat mißbrauchen will um eine rechtlich nicht zu beanstandene Aussage zu unterdrücken, würde ich anregen auch zu bedenken, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte keine Maschinen sind. Dort sitzen auch Menschen, die eigene Überlegungen anstellen und es im Allgemeinen gar nicht mögen, wenn jemand versucht, mit Hilfe von rechtsstaatlichen Mitteln Dritte mundtot zu machen.
Soviel nur zu dem Thema. 